Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 28.01.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. |
| 05.02.2026 | Rat | Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages |
Der Rat der Stadt soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 einen neuen Wahlausschuss mit zehn Beisitzern und deren Stellvertretern wählen. Der Wahlausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen zuständig.
Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss übernimmt zentrale Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebiets in Gemeindewahlbezirke, die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter führt kraft Gesetzes den Vorsitz im Ausschuss.
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Jetzt abonnierenZusammensetzung und Wahlverfahren
Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits bei vergangenen Kommunalwahlen die maximale Anzahl von zehn Beisitzern zu wählen. Wählbar sind nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die zum Rat wählbar sind. Allerdings darf deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht übersteigen.
Für jeden Beisitzer soll eine persönliche Stellvertretung gewählt werden. Wahlbewerber für Ratsmandate und Vertrauenspersonen können grundsätzlich in den Wahlausschuss gewählt werden – ausgenommen sind lediglich Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt.
Beratungsfolge
Die Vorlage wird zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026. Die Wahl erfolgt entweder mit einem einheitlichen Wahlvorschlag oder im Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer.
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