Schlagwort: Sondervermögen

  • AfD stellt Verfahrensantrag zu Integrationshilfen wegen Haushaltsnotlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert vor der Beratung über Zuschüsse für Migrations- und Integrationsarbeit eine Klärung, ob solche Beschlüsse in der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt umsetzbar sind.

    Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gestellt. Darin fordern Maik Klaus und Ingrid Mohelská, dass die Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung klären soll, ob der geplante Tagesordnungspunkt zur Bewilligung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit beschlussfähig ist.

    Zweifel an finanzieller Umsetzbarkeit

    Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW, die aufgrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Bochum gilt. Sie argumentieren, dass vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse finanziell überhaupt umsetzbar seien.

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    Forderung nach Absetzung bei Nicht-Beschlussfähigkeit

    Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung nicht erfüllt sind, fordert die AfD, den entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht zu beraten und von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist für die Ausschusssitzung am 21. April 2026 eingereicht worden.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDer Bericht wird zur Kenntnis genommen.

    Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung zum 31. Dezember 2024 geprüft. Der entsprechende Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der städtischen Grundstücksentwicklung

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Christian Brauner und Marcello Marchese hat die Prüfung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Grundstücksentwicklung der Stadt für das Jahr 2024 abgeschlossen. Der entsprechende Prüfbericht trägt die Nummer 20252334 und ist als öffentliches Dokument eingestuft.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 mit dem Prüfbericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der städtischen Flächenpolitik und wird regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt kontrolliert.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 319.000 Euro aus.

    Jahresabschluss mit Fehlbetrag

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29.170.674,50 Euro, während ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro zu Buche steht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

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    Verrechnung mit Rücklage geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Entscheidung unter Vorbehalt

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

    Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisiert und wendet bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) an.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling entscheidet am 27. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Ausschuss entlastet Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird voraussichtlich am 27. Januar die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, den der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit der allgemeinen Rücklage verrechnen will.

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    Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach NKF-Vorschriften

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die ihren Jahresabschluss unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dies entspricht den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Rat wird über den geprüften Jahresabschluss in einer separaten Vorlage beschließen.

  • Jahresabschluss 2024: Sondervermögen Grundstücksentwicklung mit Fehlbetrag

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro bei einer Bilanzsumme von 29,17 Millionen Euro ausgewiesen. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss beschließen.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Dies hat der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling bereits in einer separaten Vorlage vorgeschlagen.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

    Entlastung für 2024

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Das Sondervermögen arbeitet als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Eigenbetriebs-Verordnung NRW und wendet dabei das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) an.

  • Rat beschließt über Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29,58 Millionen Euro. Der Rat soll den Jahresabschluss am 5. Februar beschließen.

    Jahresfehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüfte Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung weist bei einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.532,60 Euro aus. Dieser soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Beschlussfassung über den Jahresabschluss vor. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 in einer Vorberatung über die Vorlage diskutieren.

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    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Entlastung des Ausschusses

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet werden. Dieser hatte bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Jahr 2023 entlastet.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 geprüft und bestätigt

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Bilanzsumme von fast 30 Millionen Euro

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden soll.

    Entscheidung im Februar geplant

    Am 17. Februar 2026 soll der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen.

    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

  • Wirtschaftsplan 2026 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eingereicht. Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien, die endgültige Beschlussfassung findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den regulären Beratungsweg durch die kommunalen Gremien. Am 17. Februar 2026 befasst sich zunächst der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Plan, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026. Den Abschluss bildet die Behandlung im Rat am 19. März 2026.

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    Vertrauliche Details erfordern nicht-öffentliche Sitzung

    Obwohl die Mitteilung öffentlich ist, erfolgt die eigentliche Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Grund hierfür sind Details zu bereits erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Grundstücken, die im Wirtschaftsplan enthalten sind. Die entsprechende Beschlussvorlage trägt die Nummer 20260276.

    Zuständigkeit beim Amt für Finanzsteuerung

    Die Vorlage wird vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung verantwortet. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik und Stadtentwicklung.

  • Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2023 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum schließt das Jahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 29,6 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro ab. Der Rat soll über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Prüfung durch örtliche Rechnungsprüfung

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Verrechnung des Jahresfehlbetrags

    Der entstandene Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat.

    Anwendung kommunaler Finanzstandards

    Das Sondervermögen nutzte bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und einem beigefügten Lagebericht.

  • Ausschuss soll Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung entlasten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird am 17. Februar über die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Der Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab.

    Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat den Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

    Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 29.170.674,50 Euro auf. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

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    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling die Betriebsleitung entlastet. Diese Entlastung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Rat den Jahresabschluss in eigener Zuständigkeit feststellt, wie es § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW vorsieht.

    Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

    Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde von der Möglichkeit des § 27 EigVO NRW Gebrauch gemacht und bei der Wirtschaftsführung sowie dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Anhang sowie einem beigefügten Lagebericht. Dem Rat wird der geprüfte Jahresabschluss in einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.