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Wirtschaftsplan 2026 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung vorgelegt

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eingereicht. Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien, die endgültige Beschlussfassung findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Beratung in drei Gremien geplant

Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den regulären Beratungsweg durch die kommunalen Gremien. Am 17. Februar 2026 befasst sich zunächst der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Plan, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026. Den Abschluss bildet die Behandlung im Rat am 19. März 2026.

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Vertrauliche Details erfordern nicht-öffentliche Sitzung

Obwohl die Mitteilung öffentlich ist, erfolgt die eigentliche Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Grund hierfür sind Details zu bereits erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Grundstücken, die im Wirtschaftsplan enthalten sind. Die entsprechende Beschlussvorlage trägt die Nummer 20260276.

Zuständigkeit beim Amt für Finanzsteuerung

Die Vorlage wird vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung verantwortet. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik und Stadtentwicklung.

Unterlagen

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