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Jahresabschluss 2024: Sondervermögen Grundstücksentwicklung mit Fehlbetrag

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro bei einer Bilanzsumme von 29,17 Millionen Euro ausgewiesen. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss beschließen.

Beratung in den Gremien

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Dies hat der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling bereits in einer separaten Vorlage vorgeschlagen.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

Entlastung für 2024

Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Das Sondervermögen arbeitet als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Eigenbetriebs-Verordnung NRW und wendet dabei das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) an.

Unterlagen

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