Schlagwort: Sport

  • Modernisierung der Sportanlage Am Nordbad – Kunstrasen und LED-Beleuchtung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die städtische Sportanlage Am Nordbad soll für 1,9 Millionen Euro umfassend modernisiert werden. Der vorhandene Naturrasenplatz wird durch einen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung ersetzt, zusätzlich werden die leichtathletischen Einrichtungen erneuert.

    Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen

    Die Verwaltung schlägt vor, das Naturrasenspielfeld der Sportanlage Am Nordbad durch einen modernen Kunstrasenplatz zu ersetzen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf etwa 1,3 Millionen Euro brutto geschätzt. Zusätzlich sollen die leichtathletischen Einrichtungen für weitere 600.000 Euro brutto erneuert werden.

    Die Modernisierung ist Teil der aktuellen Sportstättenentwicklungsplanung und soll nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien im Jahr 2027 umgesetzt werden. Das Vorhaben wurde bereits in einer vorherigen Beschlussvorlage (20241280) behandelt.

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    Begründung für den Umbau

    Die Sportanlage verfügt derzeit über ein Tennenspielfeld und ein Naturrasenspielfeld mit leichtathletischen Einrichtungen. Nach Einschätzung der Verwaltung reichen diese Kapazitäten zur Deckung des bestehenden Bedarfs nicht aus.

    Die vorhandenen Naturrasen- und Tennenflächen weisen aufgrund hoher Auslastung, witterungsbedingter Einschränkungen sowie steigender Unterhaltungs- und Pflegeaufwendungen keine ausreichende ganzjährige Nutzbarkeit mehr auf. Durch die Umwandlung in Kunstrasen soll eine deutlich höhere Nutzungsintensität ermöglicht und Trainings- sowie Spielzeiten dauerhaft gesichert werden.

    Finanzierung und Folgekosten

    • Gesamtkosten: 1,9 Millionen Euro brutto (1,75 Millionen Euro netto)
    • Im Haushaltsplan 2026 sind bereits 1,6 Millionen Euro eingeplant
    • Weitere 150.000 Euro stehen aus dem Sanierungsprogramm für Sportstätten zur Verfügung

    Als jährliche Folgekosten entstehen:

    • Abschreibungsaufwand bei 25 Jahren Nutzungsdauer: 70.000 Euro
    • Durchschnittlicher jährlicher Zinsaufwand über 30 Jahre: 33.000 Euro

    Beratungsfolge

    Das Vorhaben wird zunächst am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Nord am 2. Juni 2026.

    Die Maßnahme wird als unaufschiebbare Investition zur Weiterführung notwendiger kommunaler Aufgaben gemäß § 82 Gemeindeordnung NRW eingestuft.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Umbau von Sportplätzen verzögert sich weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Umwandlung von Rasen- und Tennenspielfeldern in Kunstrasen kommt langsamer voran als geplant. Aktuell stehen fünf Sportplatzanlagen wegen Bauarbeiten nicht zur Verfügung, was die weitere Umsetzung der Prioritätenliste beeinträchtigt.

    Rückstände aus vorheriger Planungsperiode

    Die für 2022 bis 2024 geplanten Maßnahmen konnten bis auf die Anlage Hasenwinkeler Straße alle umgesetzt werden. Dort dauern die Arbeiten aufgrund intensiver bergbaulicher Vorarbeiten und erforderlicher Sicherungsarbeiten noch an.

    Erfolgreich abgeschlossen wurden bereits die Umbauten an folgenden Standorten:

    • Dickebankstraße
    • Gahlensche Straße
    • Heinrich-Gustav-Straße
    • Günnigfeld

    Zusätzlich erfolgten Deckensanierungen bei bestehenden Kunstrasenplätzen an Hasenkampstraße, Berliner Straße, Ruhrstraße, Preins Feld und Urbanusstraße.

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    Aktuelle Baumaßnahmen 2025 bis 2027

    Für die neue Prioritätenliste haben bereits zwei Projekte begonnen: Am Wattenscheider Hellweg/Auf dem Esch und am Freigrafendamm laufen die Baumaßnahmen. Für die Anlage Erbstollen befindet sich der Durchführungsbeschluss im Gremienlauf, während für Am Nordbad die Grundlagenermittlung läuft.

    Die zeitliche Planung sieht vor:

    • 2025: Wat. Hellweg/A.d.Esch, Freigrafendamm
    • 2026: Erbstollen, Am Nordbad
    • 2027: Feenstraße, Markstraße

    Parallel entstehen kleinere FUNino-Spielfelder, wobei das an der Ruhrstraße bereits fertiggestellt ist.

    Jugendspielfeld nicht umsetzbar

    Das geplante Jugendspielfeld auf der Anlage Wattenscheider Hellweg/Auf dem Esch kann derzeit nicht realisiert werden. Die vorgesehene Wiesenfläche wird voraussichtlich als Stellplatzfläche für den Neubau einer Dreifachturnhalle benötigt. Da sich die Turnhallenplanung noch nicht in einem Stadium befindet, das eine abschließende Klärung der Flächeninanspruchnahme erlaubt, ruht das Jugendspielfeld-Projekt.

    Weitere Bauvorhaben belasten Kapazitäten

    Neben den Prioritätenlisten-Maßnahmen läuft auch der Umbau des Rasenspielfeldes Am Hillerberg in Kunstrasen. Zusätzlich dauern die Arbeiten zur Überarbeitung der Rundlaufbahn und der Segmente auf der Anlage Preins Feld an.

    Insgesamt stehen damit aktuell fünf Sportplatzanlagen für den Spiel- und Trainingsbetrieb nicht zur Verfügung. Die Nutzer wurden auf andere Anlagen verteilt. Erst nach Fertigstellung einzelner Projekte kann die Abarbeitung der Prioritätenlisten fortgesetzt werden.

    Die Verwaltung hatte sich das Ziel gesetzt, jährlich zwei Spielfelder bis 2027 umzubauen, um die ursprünglich für 2025 bis 2030 geplanten Maßnahmen zu beschleunigen.

  • Sportpark Feldmark: Modernisierung der Radsportstrecke geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadt entwickelt die bestehende Rennradtrainingsstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ im Bezirk Bochum Ost zu einem multifunktionalen Outdoor-Sportareal weiter. Je nach verfügbarem Finanzierungsrahmen sind unterschiedliche Ausbaustufen vorgesehen.

    Aktueller Zustand der Anlage

    Die Sportanlage Feldmark verfügt derzeit über eine asphaltierte Radsportstrecke ohne ergänzende Infrastruktur. Aufenthalts-, Funktions- und barrierefreie Bereiche fehlen vollständig. Die Anlage wird hauptsächlich von einem Mountainbikeverein genutzt. Durch die Entwicklung des Ostparks ist eine steigende Nachfrage nach wohnortnahen Bewegungsflächen zu erwarten.

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    Projektkonzept und Ziele

    Das Projekt Sportpark Feldmark sieht die Weiterentwicklung zu einem frei zugänglichen, multifunktionalen Outdoor-Sportareal vor. Ziel ist die Schaffung eines nutzungsflexiblen Bewegungsraums für verschiedene Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und quartiersbezogenen Anforderungen.

    Drei Planungsvarianten je nach Finanzierung

    Vollausbau mit Projektförderung

    Für diese Variante wurde ein Antrag im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ gestellt. Der vollständige Ausbau würde umfassen:

    • Ausweitung der MTB-Area mit Trail-Modulen, Hindernissen und Streckenelementen
    • Zusätzliche Trail-Parcours-Ausstattungen und erweiterte Pumptrack-Elemente
    • Sportboxen als digitale Ausleiheinheiten sowie Fitnessgeräte
    • Erweiterte technische Anlagen (Entwässerung, Versickerung, Beleuchtung, elektrische Infrastruktur)
    • Größerer Umfang an befestigten Wegen, Plätzen und Aufenthaltsbereichen
    • Zusätzliche Einbauten wie Bänke, Abstellanlagen und Informationselemente
    • Einen Spielplatz
    • Eine überdachte Multifunktionsfläche
    • Ein Sportheim mit Funktionsräumen, Kursräumen, Sanitäranlagen und Rad-Café
    • Lagerräume und Fahrrad-Waschplatz

    Basisvariante ohne zusätzliche Förderung

    Diese Variante beschränkt sich auf den funktionalen Kern:

    • Flächenbezogene Herstellung der Cross-Country-Anlage
    • Flächenbezogene Herstellung des Pumptracks
    • Ein einzelnes Fitnessgerät der Basisausstattung
    • Technische Anlagen in reduzierter Ausführung
    • Einfache Wege- und Platzbefestigungen ohne zusätzliche Aufenthaltsmodule
    • Nur notwendige Einfriedungen und minimale Einbauten

    Bereits gesicherte Maßnahmen

    Unabhängig von der Förderentscheidung stehen bestimmte Maßnahmen fest, für die bereits eine Förderung von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten wurde:

    • Vorbereitende Erschließungsmaßnahmen (Abwasser, Wasser, Strom, Zisterne)
    • Erdbauarbeiten und Baureifmachung für Pumptrack und MTB-Area
    • Teilsanierung der bestehenden Asphaltstrecke
    • Einfriedung der Gesamtanlage
    • Projektbezogene Kommunikation sowie Planungs- und Steuerungsleistungen

    Umsetzung in Bauabschnitten

    Die Realisierung erfolgt über planungsrechtliche Sicherungen, konzeptionelle Vorbereitungen und aufeinanderfolgende Bauabschnitte. Diese bestehen aus Erschließungsmaßnahmen, der Herstellung von Sport- und Bewegungsflächen sowie dem Bau der zugehörigen Infrastruktur.

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit nimmt die Mitteilung der Verwaltung am 29. Mai 2026 zur Kenntnis.

  • Open Sunday bietet Grundschulkindern Bewegung an Sonntagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum führt das Projekt „Open Sunday“ fort, bei dem Turnhallen an Sonntagen für Grundschulkinder geöffnet werden. 2025 fanden sechs Termine in der Frauenlob-Grundschule statt, auch 2026 soll das Angebot wieder verfügbar sein.

    Das ursprünglich vom Stadtsportbund Bochum initiierte Projekt wird seit 2024 in Kooperation zwischen der Stadt und dem Stadtsportbund mit seinen angeschlossenen Sportvereinen durchgeführt. Die Stadt gewährt hierfür einen jährlichen Zuschuss.

    Ziel: Bewegung in der dunklen Jahreszeit

    Mit der sonntäglichen Öffnung von Turnhallen sollen insbesondere Grundschulkinder in der dunklen und kalten Jahreszeit verschiedene Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote wahrnehmen können. Die Angebote finden in Sporthallen statt, die normalerweise sonntags nicht genutzt werden.

    Qualifizierte Übungsleiter führen die Sportangebote durch. Ziel ist es, den Spaß am gemeinsamen Sport zu fördern und Kinder zu motivieren, sich langfristig dem Sport zu widmen und idealerweise einem Bochumer Sportverein beizutreten.

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    Durchführung 2025

    Im Jahr 2025 fand „Open Sunday“ an insgesamt sechs Sonntagen im November und Dezember statt. Jede Aktion dauerte zwei Stunden von 14:00 bis 16:00 Uhr. Alle Termine wurden in der Turnhalle der Frauenlob-Grundschule in Hiltrop durchgeführt.

    Zwei Termine konnten in Kooperation mit dem TV Gerthe e.V. realisiert werden. Neben dem Bewegungsangebot hatte der Sportverein die Gelegenheit, seine Angebote vorzustellen und die Kinder für den Vereinssport zu begeistern. An allen Terminen waren jeweils vier Übungsleiter vor Ort.

    Positive Resonanz bei Kindern

    Für die teilnehmenden Kinder standen bei jedem Termin kleine Snacks und Getränke zur Verfügung. Eine Teilnahme war ohne vorherige Anmeldung möglich.

    Die Bewerbung erfolgte über umliegende Grundschulen sowie eine Förderschule mit Primarstufe. Jede Schule erhielt Postkarten-Flyer zum Verteilen sowie eine digitale Version zur Weiterleitung an die Eltern. Zusätzlich wurde ein Plakat an der Eingangstür der Turnhalle aufgehängt.

    Das Feedback zeigt, dass die Kinder das vielfältige Bewegungsangebot mit Begeisterung angenommen haben. Insgesamt nahmen mehrere Gruppen von jeweils bis zu 20 Kindern an der Aktion teil.

    Fortsetzung 2026 geplant

    Auch in diesem Jahr soll „Open Sunday“ wieder stattfinden. Eine Ausweitung der Bewerbung soll dazu beitragen, zukünftig noch mehr Kinder anzusprechen und zum Mitmachen zu motivieren.

  • Bochum entwickelt Konzept zur Förderung von Trendsportarten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat ein Konzept zur systematischen Erkennung und Förderung von Trends im Sport entwickelt. Erstmals sollen auch Akteure außerhalb des Stadtsportbunds unterstützt werden können.

    Neue Förderkriterien für Trendsportarten

    Das Referat für Sport und Bewegung hat unter der Leitung von Katharina Kram und Tim Mücke ein umfassendes Konzept zur Förderung von Trends im Sport erarbeitet. Das Konzept soll dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 zur Entscheidung vorgelegt werden.

    Zentraler Bestandteil des Konzepts sind Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit von Trendsportarten sowie ein systematisches Vorgehen zur frühzeitigen Entdeckung aktueller Trends. Bisher waren Förderungen nach der städtischen Sportförderrichtlinie ausschließlich auf Mitgliedsvereine des Stadtsportbunds beschränkt.

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    Konkrete Fördermaßnahmen geplant

    Das Konzept definiert klare Förderziele: die Bekanntmachung und Etablierung neuer Trendsportarten sowie die Gewinnung von Aktiven für diese Sportarten. Als konkrete Fördermaßnahmen sind vorgesehen:

    • Zugang zu städtischen Sportflächen
    • Erhöhung der Sichtbarkeit und Vernetzung
    • Finanzielle Unterstützung

    Anpassung der Richtlinien erforderlich

    Der Ausschuss soll die Verwaltung beauftragen, einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Richtlinien zu erarbeiten, insbesondere der Sportförderrichtlinie. Zusätzlich soll eine eigene Unterseite auf der städtischen Website zu diesem Thema erstellt werden.

    Die Verwaltung schätzt die finanziellen Auswirkungen als gering ein. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem bestehenden Budget der Sportförderung finanziert werden.

  • Umfangreiche Modernisierung des Unibads geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die WasserWelten GmbH hat eine weitreichende Sanierungsstrategie für das Unibad in Querenburg entwickelt. Statt nur defekte Schränke und Kabinen zu reparieren, soll eine komplette Neugestaltung der Umkleidebereiche erfolgen. Die Arbeiten beginnen im Sommer 2026 und werden über 3-4 Jahre gestaffelt durchgeführt.

    Die CDU-Fraktion hatte in einer Anfrage auf erhebliche Mängel im Umkleidebereich des Unibads hingewiesen. Viele Schränke seien kaputt und nicht mehr nutzbar, auch die Kabinen zeigten deutliche Abnutzungserscheinungen. Die Fraktion wollte wissen, ob die Mängel schnellstmöglich behoben werden und welche weiteren Verbesserungen möglich seien.

    Komplette Neugestaltung statt Reparatur

    Die WasserWelten GmbH plant nicht nur eine reine Mängelbehebung, sondern eine umfassende Modernisierung. Das Konzept umfasst eine komplette Neugestaltung der Umkleidebereiche sowie der Gruppenräume im Ober- und Untergeschoss. Zusätzlich wird die Treppe zwischen den Gruppenräumen vom Unter- ins Obergeschoss erneuert.

    Für den Schul- und Hochschulsport entstehen neue Funktionsbereiche:

    • Ein neuer Sammelbereich für Schulklassen an der Stelle der jetzigen Wettkampftoiletten
    • Neue Lagerflächen für Material der Universität und des Hochschulsports im Bereich der „Personaltoilette“ im Eingangsbereich

    Darüber hinaus werden der Schwimmmeisterraum sowie der Sanitätsraum vollständig erneuert.

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    Gestaffelter Zeitplan über mehrere Jahre

    Um den Badebetrieb für Öffentlichkeit, Schulen und Vereine aufrechtzuerhalten, werden die Arbeiten in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Die Bauphasen sind gezielt für die Sommer- und Semesterferien geplant, um Einschränkungen zu minimieren.

    Für die Umsetzung aller Maßnahmen ist ein Zeitraum von 3 bis 4 Jahren veranschlagt. Der erste Bauabschnitt startet bereits im Sommer 2026 mit drei Prioritäten:

    • Neugestaltung der Treppe vom Unter- ins Obergeschoss
    • Einrichtung des Sammelbereichs für Schulklassen im Untergeschoss
    • Erneuerung des Schwimmmeister- und Sanitätsraums

    Die WasserWelten GmbH will durch diese gestaffelte Vorgehensweise sicherstellen, dass die Attraktivität und Funktionalität des Unibads nachhaltig gesteigert wird, während die Einschränkungen für die Badegäste so gering wie möglich bleiben.

  • Stadt unterstützt Europameisterschaft im Rock’n’Roll-Tanz mit 7.500 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll dem DAC Bochum e.V. einen Zuschuss für die Ausrichtung der Europameisterschaft im Rock’n’Roll Akrobatik- und Formationstanz am 6. Juni 2026 im RuhrCongress gewähren.

    Europameisterschaft mit 600 Sportlern

    Die DAC Bochum e.V. hat die Gelegenheit erhalten, am 6. Juni 2026 die Europameisterschaft im Rock’n’Roll Akrobatik- und Formationstanz im RuhrCongress auszurichten. Dafür beantragt der Verein einen Veranstaltungskostenzuschuss nach den städtischen Sportförderrichtlinien.

    600 Sportlerinnen und Sportler aus ganz Europa werden in vier Kategorien um die begehrten Titel kämpfen:

    • Main Class Freestyle
    • Main Class Contact Style
    • Girl-Formationen
    • Lady-Formationen

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    Gestiegene Kosten bei schwieriger Sponsorensuche

    Der DAC Bochum e.V. hat bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich die Deutsche Meisterschaft und die Doppelmeisterschaft der Rock’n’Roll und Boogie-Woogie-Formationen im RuhrCongress ausgerichtet.

    Durch allgemein gestiegene Kosten, insbesondere im Bereich Technik und Personal, sowie die noch nicht erfolgreiche Sponsorenfindung steht der Verein derzeit mit einem Defizit da. Die Suche nach Sponsoren gestaltet sich in der wirtschaftlich angespannten Situation schwierig.

    Förderung aus Sportfördermitteln

    Die Verwaltung schlägt vor, eine Zuwendung in Höhe von maximal 7.500 Euro zu gewähren. Diese Summe überschreitet weder 25 Prozent der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch 40 Prozent der nachgewiesenen veranstaltungsspezifischen Gesamtausgaben.

    Die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien der Stadt vom 28. Juni 2019 sind erfüllt. Die Mittel stehen im Rahmen der Sportfördermittel zur Verfügung – von den 30.000 Euro, die für bedeutende Sportveranstaltungen vorgesehen sind.

    Wirtschaftlicher Nutzen für die Stadt

    Die Europameisterschaft wird internationale Aufmerksamkeit auf die Stadt lenken. Durch Zuschauende aus ganz Deutschland werden Hotels und Unterkünfte gebucht und weitere Umsätze in der Stadt getätigt.

    Der Verein muss einen detaillierten Kostennachweis spätestens acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung vorlegen. Die endgültige Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.

  • Bochum plant Investitionen von 2,5 Millionen Euro für Sportstätten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt die Verwendung der Sportpauschale 2026 für verschiedene Baumaßnahmen und Förderungen vor. Der Großteil der Mittel soll in die Modernisierung von Sportstätten und die Vereinsförderung fließen.

    Die Stadt Bochum will im kommenden Jahr insgesamt rund 2,5 Millionen Euro aus der Sportpauschale für verschiedene Projekte im Sportbereich investieren. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Entscheidung steht.

    Finanzierung setzt sich aus drei Quellen zusammen

    Die verfügbaren Mittel setzen sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Die Sportpauschale 2026 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW beträgt 1.487.710 Euro. Hinzu kommen voraussichtlich 300.000 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln von 2025 sowie 707.885 Euro als kommunaler Eigenanteil.

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    Vereinsförderung erhält größten Einzelposten

    Den größten Einzelposten bildet mit 400.000 Euro die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen. Vereine können entsprechend den Sportförderrichtlinien Zuschüsse für ihre Bauvorhaben beantragen. Weitere 55.000 Euro sind für die Bezuschussung von Miet-, Pacht- und Kapitalkosten von Vereinen vorgesehen.

    Modernisierung und Sanierung verschiedener Anlagen

    Mehrere Sportstätten sollen modernisiert werden:

    • 150.000 Euro für kleinere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an Sporträumlichkeiten
    • 150.000 Euro für kleinere Instandhaltungsarbeiten
    • 100.000 Euro für die Erneuerung der Rollsportfläche Höntrop
    • 100.000 Euro für die Wiederherstellung einer Fläche an der Sportplatzanlage Nörenbergstraße

    Planungskosten für neue Projekte

    Für die Entwicklung neuer Sportanlagen sind Planungskosten eingeplant. 150.000 Euro sollen für die Neugestaltung der Sportanlage Querenburger Straße verwendet werden, wo eine Machbarkeitsstudie erstellt werden soll. Die Anlage wird intensiv für Freizeit- und Breitensport genutzt und soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

    Olympiastützpunkt wird weiter ausgebaut

    Der Olympiastützpunkt erhält verschiedene Investitionen: 30.000 Euro für die Neumöblierung des Klaus-Steilmann-Hauses, 25.000 Euro für die Umgestaltung einer Fläche im Leichtathletikzentrum zur Förderung des Gewichthebens und 50.000 Euro für die Erstellung eines Sanierungskonzepts für den gesamten Gebäudekomplex.

    Kleinere Projekte ergänzen das Programm

    Weitere geplante Maßnahmen umfassen:

    • 78.000 Euro für die Erneuerung der Pflasterfläche und einer Tribüne an der Sportplatzanlage Heinrichstraße
    • 30.000 Euro für ein zweites Beachvolleyballfeld an der Sportanlage Glücksburger Straße
    • 36.000 Euro für Entwicklungspflege am Integrativen Zentrum „Am Hausacker“
    • 50.000 Euro für konsumtive Planungskosten zukünftiger Sportstättenentwicklungsmaßnahmen

    Reserve für unvorhergesehene Kosten

    Rund 411.000 Euro werden als Handlungsreserve zurückgestellt. Diese Mittel können für Mehrkosten bei bereits beschlossenen Maßnahmen oder für neue Projekte verwendet werden.

    Bereits fest eingeplant sind 656.100 Euro für laufende Verpflichtungen wie die Kapitalkosten der Rundsporthalle und die Anmietung von Sporthallen in Harpener Heide.

  • Olympia-Bewerbung: Bochum als Austragungsort für Fußball und Modernen Fünfkampf geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen der Linksfraktion zur geplanten Olympia-Bewerbung des Landes NRW. Bochum soll Wettkämpfe im Fußball und Modernen Fünfkampf ausrichten, konkrete Kosten und Anforderungen sind jedoch noch unklar.

    Das Land Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr eine Bewerbung für die Olympischen Spiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Bewerbung soll bis zum 6. Juni 2026 eingereicht werden. Bochum ist als Austragungsort für Fußball- und Fünfkampf-Wettbewerbe vorgesehen.

    Geplante Sportstätten

    Für die olympischen Wettbewerbe sind drei Sportstätten in Bochum vorgesehen:

    • Vonovia Ruhrstadion für Fußball-Wettbewerbe
    • Lohrheidestadion für den Modernen Fünfkampf
    • Jahrhunderthalle Bochum für das Fechten als Teil des Modernen Fünfkampfs

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    Zustand und Kosten der Sportstätten ungewiss

    Die Verwaltung kann keine belastbare Aussage zum baulichen und technischen Zustand der Sportstätten für das Jahr 2044 treffen. Der Zustand hänge von langfristigen Erhaltungszyklen, technischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen ab. Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung lägen es im Interesse der Betreiber und Eigentümer, die Anlagen dauerhaft in gutem Zustand zu halten.

    Eine „olympiaspezifische“ Kostenbetrachtung ist laut Verwaltung derzeit nicht möglich. Die Instandhaltungsmaßnahmen ergäben sich aus dem regulären Betrieb. Konkrete Kosten könnten erst bei Vorliegen zusätzlicher Anforderungen durch ein Organisationskomitee oder internationale Verbände ermittelt werden.

    Infrastruktur und Verkehrsanbindung

    Konkrete zusätzliche Infrastrukturprojekte lassen sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht benennen. Diese hingen von der finalen Standort-, Mobilitäts- und Sicherheitsplanung ab. Wenn überhaupt, seien vor allem temporäre Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder temporäre Parkflächen zu erwarten.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsanbindung zwischen dem Hauptbahnhof und den Wettkampfstätten grundsätzlich mit dem ÖPNV leistungsfähig darstellbar ist. Ein verbindliches Zeitfenster hänge von verschiedenen Faktoren ab und werde im weiteren Verfahren präzisiert.

    Prozessbezogene Vorgaben vom Land

    Der Stadtverwaltung liegen seit der Konkretisierung des Bewerbungsprozesses verschiedene Vorgaben vom Land NRW vor. Diese betreffen insbesondere die kommunale Einbindung, die Vorbereitung des Ratsbürgerentscheids (Auszählung am 19. April 2026) sowie die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

    Das Land NRW betont in seinen Informationen zur Bewerbung, dass Investitionen in die Infrastruktur im Sinne „ohnehin geplanter Verbesserungen“ unterstützt werden sollen. Die Bewerbung sei auf nachhaltige Mobilität und eine Stärkung des ÖPNV ausgerichtet.