Schlagwort: Sport

  • Ratsbürgerentscheid zu Olympia-Bewerbung der Region erfolgreich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für 2036, 2040 oder 2044 war erfolgreich. Bei einer Beteiligung von 31,17 Prozent stimmten 63,92 Prozent der gültigen Stimmen mit Ja. Die Verwaltung legt dem Rat das offizielle Ergebnis zur Feststellung vor.

    Ergebnis übertrifft Mindestquorum deutlich

    Am 19. April 2026 fand der Ratsbürgerentscheid zur Frage statt: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Bochum an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

    Das Abstimmungsergebnis im Detail:

    • Abstimmungsberechtigte: 281.181 Personen
    • Abstimmende: 87.653 Personen (31,17 Prozent Beteiligung)
    • Gültige Stimmen: 87.281
    • Ja-Stimmen: 55.794 (63,92 Prozent)
    • Nein-Stimmen: 31.487 (36,08 Prozent)

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach § 26 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW ist ein Ratsbürgerentscheid erfolgreich, wenn die Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wird und diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beträgt.

    Das erforderliche Quorum von 28.119 Stimmen wurde mit 55.794 Ja-Stimmen deutlich übertroffen. Auch die notwendige Mindestbeteiligung von 10 Prozent wurde mit 31,17 Prozent erreicht.

    Korrekturen bei der Auszählung

    Die Verwaltung korrigierte das vorläufige Ergebnis vom Wahlabend. In 11 von 67 Auszählungsvorständen waren zunächst zurückgewiesene Stimmbriefe fälschlicherweise als ungültige Stimmen gewertet worden. Nach der Überprüfung der Niederschriften verringerte sich die Anzahl der ungültigen Stimmen von 703 auf 372.

    Weiteres Verfahren

    Der Rat wird in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides offiziell feststellen. Der Ratsbeschluss dazu war bereits am 5. Februar 2026 gefasst worden.

  • Sportpark Feldmark: Verwaltung hält trotz Waldausgleichskosten an Projekt fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will das Sportpark-Projekt in Feldmark trotz hoher Kosten für den Waldausgleich wie geplant weiterverfolgen. Dies teilte sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion mit.

    Gesamte Fläche als Wald eingestuft

    Die Kosten für den Waldausgleich entstanden während der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1027, da der Landesbetrieb Wald und Holz die gesamte Fläche als Wald eingestuft hat – unabhängig von der Anzahl der tatsächlich gefällten Bäume.

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    Flächendeckender Ausgleich erforderlich

    Aufgrund der Gesetzeslage war ein flächendeckender Ausgleich der Gesamtfläche erforderlich. Die entsprechenden Kosten sind nach Angaben der Verwaltung bereits abgeflossen.

    Projekt wird fortgeführt

    Die AfD-Ratsfraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 gefragt, ob die Verwaltung angesichts der bei der ursprünglichen Entscheidung nicht vorliegenden Waldausgleichskosten das Projekt überdenken oder ändern möchte. Die Verwaltung antwortete eindeutig: Das Projekt wird wie geplant weiterverfolgt.

    Die Antwort wird dem Rat am 7. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung weicht konkreten Amortisationsfragen zum Ruhrstadion aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine Anfrage der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zur Wirtschaftlichkeit der Stadion-Investitionen nur vage und verweist auf bereits vorliegende Unterlagen. Konkrete Amortisationszeiten für verschiedene Liga-Szenarien werden nicht genannt.

    Die Verwaltung hat auf eine detaillierte Anfrage zur Amortisation der öffentlichen Investitionen in das Ruhrstadion geantwortet, ohne konkrete Zahlen zur Wirtschaftlichkeit zu nennen. Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte kritische Fragen zur finanziellen Nachhaltigkeit der Investitionen gestellt.

    Zentrale Kritikpunkte der Anfrage

    Die Anfragenden hatten grundsätzliche Bedenken zur Finanzierung geäußert. Investitionen in die Infrastruktur von Profifußballvereinen stellten keine Beiträge zur kommunalen Daseinsversorgung dar, weshalb eine Amortisation aus dem Netto-Cashflow besonders wichtig sei.

    Als Risikofaktoren nannte die Ratsgruppe:

    • Die lange und unsichere Amortisationsdauer bei schwer prognostizierbaren Marktbedingungen
    • Die Gefahr neuer Sanierungsmaßnahmen vor Amortisation der aktuellen Investitionen
    • Mögliche weitere Abstiege des VfL Bochum mit entsprechenden Einnahmeausfällen

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    Vage Antworten zu konkreten Zahlen

    Die Verwaltung beantwortete die sechs gestellten Fragen überwiegend durch Verweise auf bestehende Vorlagen. Zu den konkreten Amortisationszeiten im Planfall verwies sie auf nichtöffentliche und öffentliche Unterlagen zum Pachtvertrag und Wirtschaftsplan.

    Bei den finanziellen Auswirkungen verschiedener Liga-Szenarien erklärte die Verwaltung lediglich, dass die Miethöhe in Abhängigkeit von der Ligazugehörigkeit vertraglich geregelt sei. Für einen Abstieg in die dritte Liga stellte sie klar fest: „Bei einer Ligazugehörigkeit in der dritten Liga ist eine Amortisation der Baukosten durch die Pachteinnahmen nicht gegeben.“

    Wahrscheinlichkeitsberechnung liegt vor

    Immerhin bestätigte die Verwaltung, dass verschiedene Szenarien in die Erfolgsplanung eingeflossen sind. Es existiere eine Wahrscheinlichkeitsberechnung zur künftigen Ligazugehörigkeit des VfL Bochum aus Ende 2023, die von beauftragten Beratern erstellt wurde.

    Zum aktuellen Wirtschaftsjahr 2025 berichtete die Verwaltung von einem „ausgeglichenen beziehungsweise leicht positiven Ergebnis“ mit „insgesamt positiver Entwicklungstendenz“. Der beschlossene Wirtschaftsplan werde eingehalten.

    Keine Gewissheiten für Zukunftsprognosen

    Bezüglich der Annahmen zum erwarteten Aufstieg des VfL Bochum 2028 verwies die Verwaltung erneut auf den beschlossenen Wirtschaftsplan. Belastbare Gewissheiten über zukünftige Entwicklungen könnten der Sportstättenbesitzgesellschaft „naturgemäß“ nicht vorliegen.

  • Sportpark Feldmark: Bebauungsplan für erweiterte Radsportanlage beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

    Vielfältiges Sportangebot geplant

    Der Sportpark Feldmark ist Teil des Gesamtprojekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, bei dem in den nächsten Jahren rund 1.300 neue Wohneinheiten in Altenbochum und Laer entstehen. Die vorhandene Radsportstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ soll erheblich erweitert werden.

    Geplant sind:

    • Ausbau der bestehenden Rennradstrecke
    • Erweiterung des Trial-Parcours mit künstlichen und natürlichen Hindernissen zur Fahrtechnikschulung
    • Verbesserung der Mountainbike-Strecke
    • Neuer Pumptrack als asphaltierte, wellenartige Rundstrecke
    • Multifunktionsgebäude im nördlichen Bereich
    • Weitere Spiel- und Sportflächen, unter anderem für Calisthenics

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    Planungsrechtliche Grundlagen geschaffen

    Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei mit Baumschule und wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportpark festgesetzt. Ein U-förmiger Bereich um die zentrale Fläche erhält Bindungen für Bepflanzungen, um den vorhandenen Gehölzbestand weitgehend zu erhalten.

    Der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 324 „Ölbachtal, Teilgebiet Bochum II“ setzte für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen fest, was die geplante Sportparknutzung nicht zuließ.

    Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

    Da das gesamte Plangebiet als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, führt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern. Dieser wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen im Münsterland ausgeglichen.

    Zusätzlich entstehen durch die Neuversiegelung von Flächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten zur Folge haben. Auch dieser Ausgleich erfolgt durch externe Aufforstungsmaßnahmen.

    Keine erheblichen Verkehrs- oder Lärmbelastungen

    Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen sowohl werktags als auch an Wochenenden mit sehr guter Qualität des Verkehrsablaufs bewältigt werden können. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass weder durch zusätzlichen Verkehrslärm noch durch Sportlärm erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Beratungsfolge und Präsentation

    Der Bebauungsplan durchlief zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Anhörung, anschließend den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung. Der Rat fasste am 18. Juni 2026 den endgültigen Satzungsbeschluss.

    Das Projekt soll zusammen mit dem gesamten OSTPARK im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 präsentiert werden.

  • Kunstrasen im Volkspark Langendreer soll erneuert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die 17 Jahre alte Kunstrasenfläche der Sportanlage Volkspark Langendreer wird für geschätzte 265.000 Euro durch eine neue, CO2-neutrale Kunstrasendecke ersetzt. Ein Gutachten stuft den Sanierungsbedarf als dringlich ein.

    Gutachten empfiehlt dringliche Erneuerung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll am 6. Mai 2026 über die Erneuerung der Kunstrasendecke auf der Sportanlage Volkspark Langendreer entscheiden. Der vorhandene Kunstrasen wurde 2008 installiert und ist damit bereits 17 Jahre alt – zwei Jahre länger als die übliche Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren.

    Ein Fachgutachter bewertete die Funktionsbeschaffenheit des Spielfeldbelags und orientierte sich dabei am Grad der Verschleißerscheinungen sowie der potentiellen Verletzungsgefahr. Das Gutachten stuft den Sanierungsbedarf als dringlich ein und empfiehlt die Erneuerung der vorhandenen Kunstrasenschicht.

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    Finanzierung aus Sportplatz-Modernisierungsbudget

    Die Verwaltung schätzt die Kosten der Maßnahme auf 265.000 Euro. Die Finanzierung soll aus dem investiven Budget des Referats für Sport und Bewegung erfolgen, konkret aus der Finanzstelle „Modernisierung Sportplätze“.

    Bei einer erwarteten Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von rund 18.000 Euro. Der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre wird bei einem aktuellen Zinssatz von 3,6 Prozent auf 5.000 Euro geschätzt.

    CO2-neutraler Kunstrasen geplant

    Die Maßnahme soll keine negativen Auswirkungen auf das Klima haben. Statt der bestehenden Kunstrasendecke kommt ein neu entwickelter CO2-neutraler Kunstrasen zum Einsatz.

    Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt. Das Referat für Sport und Bewegung unter Leitung von Heike Melkau hat die entsprechende Beschlussvorlage erstellt.

  • SPD-Fraktion fragt nach Tischtennisplatte für Spielplatz in Grumme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Bochum-Mitte möchte wissen, ob auf dem Kinderspielplatz Heckertstraße eine Tischtennisplatte aufgestellt werden kann. Nach Umbauarbeiten wurde die dort vorhandene Platte entfernt und nicht wieder installiert.

    Wunsch aus der Nachbarschaft

    Auf dem Kinderspielplatz an der Heckertstraße in Bochum-Grumme stand viele Jahre eine Tischtennisplatte. Nach Umbauarbeiten wurde diese abmontiert und nicht wieder aufgebaut. Familien aus der Nachbarschaft wünschen sich eine neue Tischtennisplatte, die das Spielangebot auf dem Kinderspielplatz ergänzen könnte.

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    Fragen zur Finanzierung

    Die SPD-Fraktion richtet zwei konkrete Fragen an die Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke:

    • Kann auf dem Spielplatz Heckertstraße eine Tischtennisplatte aufgestellt werden?
    • Stehen für die Aufstellung einer Tischtennisplatte Haushaltsmittel zur Verfügung? Wenn nein, was kostet das Aufstellen einer Tischtennisplatte?

    Die Anfrage von David Schnell ist für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung am 23. April 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung.

  • CDU beantragt transparenteres Verfahren für Mädchenfußball-Förderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte will die Förderung des Projekts „Mädchen an den Ball“ reformieren. Statt einer direkten Mittelvergabe soll ein Antragsverfahren nach den bezirklichen Förderrichtlinien eingeführt werden.

    Änderung des Förderverfahrens gefordert

    Die CDU-Fraktion beantragt, 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln für das Jahr 2026 für ein niederschwelliges, vereinsungebundenes Mädchenfußballangebot zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll jedoch nicht wie bisher direkt vergeben werden, sondern über ein Antragsverfahren nach den bezirklichen Förderrichtlinien.

    Interessierte Träger müssen künftig Anträge stellen, die folgende Elemente enthalten:

    • Ein detailliertes Konzept
    • Die Gesamtkosten des Projekts
    • Einen vollständigen Finanzierungsplan

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    Kritik an mangelnder Transparenz

    In der Begründung des Änderungsantrags kritisiert die CDU-Fraktion die bisherige Praxis. Bezirksvertreter David Schary bemängelt, dass „nicht zum ersten Mal im Zuge der Beratung über das Projekt die Transparenz über den Träger und die Nacherfassung über die verwendeten Mittel kritisiert“ werde.

    Verweis auf neue Förderrichtlinien

    Die Fraktion verweist darauf, dass die Bezirksvertretung im vergangenen Jahr die Richtlinien für die Zuschussgewährung neu geregelt habe. Dieses Regelwerk sei „objektiv geeignet, um bei einer analogen Anwendung, wie bei den bezirklichen Mitteln für die Zuschussanträge, transparent über konkrete Konzepte und Ideen etwaiger Träger auf Antrag zu entscheiden“.

    Grundsätzlich begrüßt die CDU-Fraktion das Projekt „Mädchen an den Ball“, das zum Ziel hat, Mädchen zu stärken und Geschlechterklischees abzubauen.

  • AfD fragt nach Kosten für Ausgleichsflächen bei Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Ratsfraktion hinterfragt die Wirtschaftlichkeit des geplanten Sportparks Feldmark. Angesichts von 2,6 Millionen Euro für Ausgleichsflächen im Münsterland und einem Grundsteuerdefizit von 10 Millionen Euro fordert Christian Loose ein Überdenken des Projekts.

    Hohe Kosten für wenige Bäume

    Christian Loose von der AfD-Ratsfraktion bezieht sich in seiner Anfrage auf die Verwaltungsantwort zur Vorlage Nr. 20260474. Aus dieser geht hervor, dass für die Realisierung der Mountainbike-Strecke und des kleinen Sportparks 2,6 Millionen Euro für Ausgleichsflächen im Münsterland veranschlagt sind. Grund dafür sind 34 gefällte Bäume und einige Brombeersträucher, die dem Bebauungsplan Nr. 1027 weichen mussten.

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    Projekt-Überprüfung gefordert

    Vor dem Hintergrund der von Frau Dr. Hubbert genannten 10 Millionen Euro, die bei der Grundsteuer fehlen, stellt Loose die Verhältnismäßigkeit des Projekts in Frage. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob angesichts der ursprünglich nicht bekannten hohen Ausgleichskosten eine Überprüfung oder Änderung des Projekts in Betracht gezogen wird.

    Die Anfrage macht deutlich, dass die erheblichen Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich bei der ursprünglichen Entscheidung nicht vorlagen und nun die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen.

  • CDU Wattenscheid fordert transparentere Mittelvergabe für Mädchenfußball-Projekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid will die Finanzierung des Projekts „Mädchen an den Ball“ über ein reguläres Antragsverfahren abwickeln. Mit einem Änderungsantrag fordert sie, dass potenzielle Träger ihre Konzepte und Finanzierungspläne vorlegen müssen.

    Änderungsantrag zur Mittelvergabe

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 20252215 eingereicht. Statt einer direkten Mittelzuweisung soll die Bezirksvertretung die bereitgestellten 10.000 Euro für das Jahr 2026 über ein strukturiertes Antragsverfahren vergeben.

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    Neue Verfahrensregeln gefordert

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass Anträge analog zu den bestehenden Förderanträgen entsprechend der Förderrichtlinie über die Bezirksverwaltungsstelle der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Dabei müssen potenzielle Träger folgende Unterlagen vorlegen:

    • Ein detailliertes Konzept
    • Die Gesamtkosten des Projekts
    • Einen vollständigen Finanzierungsplan

    Kritik an mangelnder Transparenz

    Als Begründung führt Fraktionssprecher Gerd Kipp an, dass die CDU-Fraktion zwar die grundsätzliche Idee des Projekts „Mädchen an den Ball“ begrüße, jedoch wiederholt Kritik an der mangelnden Transparenz über den Träger und die Nachverfolgung der verwendeten Mittel geäußert habe.

    Verweis auf bestehende Richtlinien

    Die Fraktion verweist darauf, dass die Bezirksvertretung in der Vergangenheit bereits neue Richtlinien für die Zuschussgewährung eingeführt hat. Dieses Regelwerk sei objektiv geeignet, um transparent über konkrete Konzepte und Ideen etwaiger Träger zu entscheiden.

    Das niederschwellige, vereinsungebundene Mädchenfußballangebot soll weiterhin das Ziel verfolgen, Mädchen zu stärken und Geschlechterklischees abzubauen.

  • Bezirksvertretung bewilligt Zuwendung für Jugendfreizeit des SV Waldesrand

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll eine Zuwendung von 1.000 Euro für eine viertägige Jugendfreizeit des SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern zur Burg Bilstein beschließen.

    Unterstützung für Vereinsjugendarbeit

    Der Sportverein SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern 1928 e.V. hat bei der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine finanzielle Unterstützung für eine gemeinsame Jugendfreizeit beantragt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen und 1.000 Euro für die viertägige Fahrt zur Burg Bilstein zu bewilligen.

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    Rechtliche Grundlagen für Vereinsförderung

    Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach den geltenden Bestimmungen entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.

    Die Verwaltung bestätigt, dass der vorliegende Antrag den Anforderungen der Förderrichtlinien entspricht, die Art und Umfang der Unterstützung regeln.

    Abwicklung und Kontrolle

    Falls die Bezirksvertretung dem Vorschlag zustimmt, werden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Jugendfreizeit soll die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft werden.

    Die Entscheidung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 getroffen werden.