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Verwaltung lehnt Antrag auf Erhalt von Schulgebäude-Trakt für Museum ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen. (CDU, AfD).

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Bildung, den Antrag dreier Vereine auf Erhaltung eines Gebäudeteils des alten Schulzentrums Nord in Gerthe abzulehnen. Ein Teilerhalt sei technisch und finanziell nicht vertretbar und gefährde die Gesamtplanung für den Schulneubau.

Antrag für Stadtteil-Museum

Der Bergmanns-Kameradschaftsverein Glückauf Gerthe 1891 e.V., die Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums und der Gerther Treff e.V. hatten gemeinsam einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie wollten einen Trakt des sanierten Bestandsgebäudes des Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße für ein „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ erhalten.

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Technische Hindernisse überwiegen

Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung mit zahlreichen technischen und planerischen Problemen. Ein Erhalt des Gebäudeteils würde das bereits genehmigte Brandschutzkonzept verletzen und die barrierefreie Erschließung des Neubaus gefährden. Zudem befindet sich die geplante Spiel- und Bewegungsfläche genau an der Stelle des zu erhaltenden Trakts.

Hohe Sanierungskosten erwartet

Für den Teilerhalt wären umfangreiche Arbeiten nötig: statische Neuberechnungen, neue Treppenverbindungen, Schadstoffsanierung der Innenräume sowie komplett neue Versorgungsleitungen für Strom, Heizung und Sanitär. Die bisherige Teilsanierung umfasste nur Fassade und Teildachflächen. Die Fernwärmekapazität im Gebäudekomplex sei bereits ausgereizt.

Vision eines modernen Campus

Die Verwaltung argumentiert, dass ein Teilerhalt die Vision eines modernen, zusammenhängenden Schulcampus mit Dreifachturnhalle, möglichem Schwimmbad und großzügigen Grünflächen gefährden würde. Zudem seien die Flächen für umfangreiche Ersatzpflanzungen als Kompensationsmaßnahme des Neubaus erforderlich.

Der Ausschuss für Schule und Bildung soll am 14. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

Unterlagen

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