Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 20.01.2026 | Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag dagegen: 2 (Linke) dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB) Enthaltungen: 0 |
Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, eine Bürgeranregung zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße abzulehnen. Die verkehrlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.
Anregung aus der Bürgerschaft
Mit einer E-Mail wurde bei der Stadtverwaltung angeregt, an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben sind.
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Jetzt abonnierenRechtliche Hürden für Zebrastreifen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Zebrastreifen kommen nur in Betracht, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und die Verkehrszahlen ausreichend hoch sind.
Besondere Situation im Tempo-30-Bereich
Der Kerkwege ist als Einbahnstraße in Richtung Viktoriastraße ausgewiesen und gehört gemeinsam mit der Brüder- und Kreuzstraße zu einer Tempo-30-Zone. In solchen verkehrsberuhigten Bereichen sind Zebrastreifen grundsätzlich entbehrlich, da sie vorrangig dem Schutz der Fußgänger dienen.
Weitere Verkehrsberuhigung geplant
Die Verwaltung plant, die vorhandenen Schwellen durch höhere Modelle zu ersetzen und die Brüderstraße, den Kerkwege sowie einen Teil der Kreuzstraße als Tempo-20-Zone auszuweisen. Dies würde die Verkehrssicherheit für Fußgänger zusätzlich erhöhen.
Fußgängerströme verteilt
Nach Einschätzung der Verwaltung queren Fußgänger nicht nur in Höhe der Fußgängerzone Kortumstraße, sondern auch im Bereich der Brüderstraße. Eine konzentrierte Querungsstelle sei nicht auszumachen. Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der geringen Fahrbahnbreite sei es für Fußgänger unproblematisch, die Fahrbahn sicher zu überqueren.
Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Anregung.
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