Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 15.01.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 2 (Linke) Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:Freie Bürger ) |
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe und mehrerer Bürger auf ein kommunales Feuerwerksverbot abzulehnen. Das bestehende Verbot soll weiterhin nur für das Bermuda3Eck gelten.
Eine Gruppe von Bürgern hat gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern ein Feuerwerksverbot in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude und berufen sich dabei auf § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.
Antragsteller sehen kommunale Verpflichtung
Die Antragsteller argumentieren mit einem Kurzgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, wonach Kommunen verpflichtet seien, besonders brandempfindliche Bereiche zu identifizieren und durch entsprechende Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Als besonders brandempfindlich gelten demnach Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil, Tankstellen sowie Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien wie Bauern- und Reiterhöfe.
Die Petenten fordern einen Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern um solche Gebäude und warnen vor haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen für Amtsträger, falls durch unterlassene Maßnahmen Schäden entstehen.
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Jetzt abonnierenVerwaltung sieht Verbot als nicht praktikabel
Die Verwaltung unter Federführung des Ordnungs- und Veterinäramts lehnt die Forderung ab. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass die geforderten Verbotszonen aufgrund ihrer Vielzahl und Kleinteiligkeit weder praktikabel durchsetzbar seien noch für Bürger nachvollziehbar. Es entstände ein Vollzugsdefizit.
Zudem stelle ein solches Verbot lediglich eine räumliche Erweiterung bestehender Regelungen dar, da das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bereits nach § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung untersagt sei.
Fokus bleibt auf Bermuda3Eck
Die Verwaltung empfiehlt, das Feuerwerksverbot an Silvester weiterhin ausschließlich auf den räumlich eng umgrenzten Bereich des Bermuda3Ecks zu konzentrieren. Dort bestehe aufgrund des hohen Besucheraufkommens, der Bebauungsstruktur und der besonderen räumlichen Enge eine andere Gefahrenlage. Zudem habe es in der Vergangenheit durch massive und teilweise gefährliche Verwendung von Pyrotechnik zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Einsätzen der Rettungskräfte geführt.
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 15. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.
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