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200 Millionen Euro für Bochumer Infrastruktur: Rat entscheidet über Verwendung der NRW-Fördermittel

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung legt dem Rat vor, wie die pauschalen Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz verwendet werden sollen. Schwerpunkte bilden Bildungsinfrastruktur, energetische Sanierungen sowie Verkehrs- und Sicherheitsprojekte.

Bundesweites Sondervermögen als Grundlage

Mit dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund insgesamt 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen bereit. Davon fließen 100 Milliarden Euro an die Länder weiter. Nordrhein-Westfalen erhält nach dem Königsteiner Schlüssel einen Anteil von 21,1 Milliarden Euro und leitet davon 60 Prozent an die Kommunen weiter.

Das Land hat diese Mittelverteilung im „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ geregelt. Knapp die Hälfte der NRW-Bundesmittel (10 Milliarden Euro) wird pauschal an die Kommunen weitergeleitet, weitere 2,7 Milliarden Euro stehen über spezielle Förderprogramme zur Verfügung.

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Verteilung nach Einwohnerzahl und Finanzkraft

Die Verteilung der Pauschalmittel erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent nach der Gebietsfläche und zu 10 Prozent zur Berücksichtigung finanzschwacher Gemeinden. Daraus ergibt sich für Bochum ein Förderbudget von exakt 200.422.121,71 Euro.

Das Land gibt Verwendungsquoten vor: 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für Sanierungen und Klimaschutzmaßnahmen sowie 30 Prozent für Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport oder öffentliche Sicherheit. Von diesen Quoten kann bei Bedarf abgewichen werden.

Schwerpunkt auf bereits geplanten Projekten

Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel vorrangig für bereits im Haushaltsplan 2025/2026 enthaltene Projekte zu verwenden. Dadurch sollen die zukünftigen Belastungen durch Zins- und Abschreibungsaufwand reduziert werden. Der Förderrahmen erstreckt sich vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2036, mit einer Schlussabnahme bis Ende 2042.

Drei neue Maßnahmen außerhalb des Haushalts

Zusätzlich zu den bereits etatisierten Projekten sollen drei neue Maßnahmen finanziert werden, die der Rat gesondert beschließen muss:

Ein dauerhaftes Sperrkonzept für die Innenstadt mit etwa 120 fest installierten Pollern an 15 Standorten soll mobile Sperrmaterialien bei Veranstaltungen ersetzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,2 Millionen Euro für den Zeitraum 2026 bis 2028.

Die geplante Dreifachturnhalle im Norden soll um ein Lehrschwimmbecken erweitert werden. Für das kommunale Krisenmanagement sind Geräte im Wert von 2,35 Millionen Euro vorgesehen, darunter Notstrom-Anhänger, Gerätewagen für Beleuchtung und Wärme sowie Ausrüstung für ein Betriebsfunknetz.

Weitere Förderprogramme in Aussicht

Zusätzlich zum pauschalen Förderbudget stellt das Land 2,7 Milliarden Euro über spezielle Programme bereit: 2 Milliarden Euro für kommunalen Straßenbau, je 200 Millionen Euro für Sport- und Schwimmbadinfrastruktur sowie 300 Millionen Euro für weitere kommunale Infrastruktur. Details zu diesen Programmen stehen noch aus.

Die Verwaltung wird dem Rat künftig jährlich über die Verwendung der Fördermittel berichten. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. März vor, der Rat entscheidet am 19. März.

Unterlagen

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