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SPD und Grüne fordern Schutz für denkmalgeschützte Objekte in Bodenpolitik

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
17.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben einen Änderungsantrag zur Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik eingebracht. Grundstücke, die an denkmalgeschützte Objekte mit besonderer Bedeutung angrenzen, sollen künftig bevorzugt im Erbbaurecht vergeben werden.

Erweiterung der Vergabekriterien

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion sieht vor, die bestehenden Kriterien für die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht zu erweitern. In Punkt 2. e) der ursprünglichen Vorlage soll die Aufzählung um den Passus „wenn sie an denkmalgeschützte Objekte mit besonderer Bedeutung angrenzen“ ergänzt werden.

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Beratung in der Bezirksvertretung

Der Änderungsantrag wurde am 17. Juni 2021 von den Fraktionen eingebracht und steht zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte an. Die Antragsteller sind Holger Schneider von der SPD-Fraktion und Fabian Krömling von der Grünen Fraktion.

Unterlagen

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