Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 15.01.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen – 0 Dagegen – 2 (Linke) Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:Freie Bürger) |
Eine Bürgerin aus Wattenscheid-Höntrop fordert ein kommunales Feuerwerksverbot für reine Wohngebiete. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, den Antrag abzulehnen. Als Begründung führt sie mangelnde Praktikabilität und Durchsetzbarkeit an.
Bürgerantrag aus Höntrop
Irmhild Thulke aus der Varenholzstraße hat gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in reinen Wohngebieten zu untersagen. Ihr Antrag zielt insbesondere auf den Stadtteil Wattenscheid-Höntrop ab.
Die Antragstellerin begründet ihren Vorstoß mit verschiedenen Belastungen durch privates Feuerwerk: Massive Gesundheitsgefahren für Menschen und Tiere, Panik bei Haustieren durch unvorhersehbare Detonationen, Stress für Wildtiere in den angrenzenden Feldern und Waldstücken sowie erhöhtes Brandrisiko für Wohngebäude und Fahrzeuge. Zudem bleiben Reste der Feuerwerkskörper oft tagelang auf Gehwegen und Grünanlagen liegen.
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Jetzt abonnierenVerwaltung sieht Probleme bei der Umsetzung
Die Stadtverwaltung erkennt die geschilderten Belastungen als nachvollziehbar an, sieht jedoch praktische Hindernisse für lokale Verbotszonen. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass nur eine bundesweite Lösung durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zielführend wäre.
Verbotszonen in Wohngebieten wären aufgrund ihrer Vielzahl weder praktikabel durchsetzbar noch für Bürgerinnen und Bürger ohne Weiteres nachvollziehbar, so die Einschätzung der Verwaltung. Insbesondere die räumlichen Grenzen eines solchen Pyrotechnikverbots seien problematisch.
Fokus bleibt auf Bermuda3Eck
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das bestehende Feuerwerksverbot weiterhin auf das Bermuda3Eck zu begrenzen. Dort rechtfertige das hohe Besucheraufkommen, die Bebauungsstruktur und die Erfahrungen mit gefährlicher Pyrotechnikverwendung ein räumlich eng umgrenztes Verbot.
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden.
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