Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die BSW-Ratsgruppe will wissen, wer für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt, wenn Ratsmitglieder, Gruppen oder Fraktionen ihre Rechte gerichtlich durchsetzen müssen. Eine entsprechende Anfrage richtete die Partei an Oberbürgermeister Jörg Lukat.
Komplexes Rechtssystem birgt Konfliktpotenzial
In ihrer Anfrage vom 18. März 2026 verweist die BSW-Ratsgruppe auf die komplexen rechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Arbeit von Rat, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister basiere auf der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalen Wahlgesetz und weiteren Gesetzen und Verordnungen.
Aufgrund dieser Vielschichtigkeit seien Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeschlossen, so die Partei. Denkbar seien unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Ratsbeschlüsse rechtskonform sind, ob sich die Verwaltung im Rahmen des geltenden Rechts bewegt oder ob Ratsmitglieder in ihren Rechten verletzt werden.
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Zwar könnten viele Konflikte im Vorfeld durch Kompromisse ausgeräumt werden, doch manchmal ließen sich Streitpunkte nur auf dem Rechtsweg klären, argumentiert die BSW. Dabei entstünden Kosten für anwaltliche Beratung und Gerichtsverfahren.
Weder die Aufwandsentschädigung für Gremienmitglieder noch die Geschäftsstellenbeiträge der Gruppen und Fraktionen sähen entsprechende Beträge vor. Auch private Rechtsschutzversicherungen kämen nicht als Kostenträger in Frage.
Drei konkrete Fragen an die Verwaltung
Die BSW-Ratsgruppe unter Vorsitz von Sven Ratajczak stellt drei konkrete Fragen:
- Wie wird der Rechtsschutz für Gremienmitglieder, Gruppen und Fraktionen sichergestellt und wer kommt für Gerichts- und Anwaltskosten auf?
- Ist ein besonderes Verfahren vorgeschrieben?
- Gibt es Formulare für eine Kostenübernahme?
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