Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.01.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Die Stadt will ab Januar 2026 den langjährigen Leerstand eines Gebäudes an der Tippelsberger Straße 45 nach der neuen Wohnraumschutzsatzung überprüfen. Bislang besteht kein Kontakt zur Eigentümerschaft der seit Jahren leerstehenden Immobilie.
Niedrige Einstufung im Verdachtskataster
Das Gebäude Tippelsberger Straße 45, in dem sich einst eine Filiale der Riemker Traditionsbäckerei Fork befand, ist bereits im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die Verwaltung stuft die Immobilie jedoch mit niedriger Priorität zur weiteren Beobachtung ein. Es handele sich nicht um eine Problemimmobilie mit dringendem Handlungserfordernis, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte.
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Jetzt abonnierenKein bisheriger Kontakt zur Eigentümerschaft
Die Stadtverwaltung steht bislang nicht in Kontakt mit den Eigentümern des Gebäudes. Als Grund gibt sie an, dass es hierzu bisher keine Veranlassung gegeben habe. Welche Hindernisse einer Entwicklung oder einem Verkauf der Immobilie entgegenstehen, ist daher unbekannt.
Wohnraumschutzsatzung ab 2026 anwendbar
Leerstände von mehr als sechs Monaten stellen nach der Wohnraumschutzsatzung grundsätzlich eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung dar. Die entsprechende Frist begann mit der Veröffentlichung der Satzung Mitte Juli 2025 zu laufen. Eine Klärung des Sachverhalts und gegebenenfalls eine Ansprache der Eigentümerschaft erfolgt daher ab Mitte Januar 2026.
Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass das Gebäude seit vielen Jahren vollständig leer steht. Türen und Fenster seien mit Brettern verschlossen, die Mülltonnen bereits eingezogen worden.
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