Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 15.01.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 2 (Linke) Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG: Freie Bürger) |
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, eine Bürgeranregung zum weitreichenden Verbot von Pyrotechnik für Privatpersonen abzulehnen. Als Begründung führt sie rechtliche Hürden und Vollzugsprobleme an.
Drei Bürger hatten nach § 24 der Gemeindeordnung NRW angeregt, das Abbrennen von Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung in zusammenhängend bebauten Gebieten ganzjährig zu verbieten. Zusätzlich sollte privates Feuerwerk auch zum Jahreswechsel nur noch in dafür geeigneten Bereichen erlaubt sein. Stattdessen sollte die Stadt professionelle Laser- und Drohnenshows fördern.
Verwaltung sieht rechtliche Grenzen
In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung ein, dass die Kritik an vermehrten Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie an der Luftverschmutzung durch Pyrotechnik nachvollziehbar sei. Ein lokales Verbot könne dieser Problematik jedoch nicht wirksam begegnen.
Ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung in einzelnen Bereichen diene lediglich dem Schutz vor Lärmbelästigung. Eine wirksame Lösung erfordere eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Bundesebene.
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Jetzt abonnierenVollzugsprobleme bei großflächigen Verbotszonen
Die geforderte Begrenzung privaten Feuerwerks auf bestimmte Bereiche würde nach Einschätzung der Verwaltung zahlreiche Verbotszonen erforderlich machen. Angesichts der Größe des Stadtgebiets wäre eine wirksame Durchsetzung nicht realisierbar, sodass ein Vollzugsdefizit entstehen würde. Auch wäre die Regelung für die Bürger schwer nachvollziehbar.
Laser- und Drohnenshows stellten zudem keine wirksame Alternative dar, da sie lediglich ein freiwilliges Angebot seien und das zentrale Problem der Durchsetzung zahlreicher Verbotszonen nicht lösen könnten.
Weiterhin Feuerwerksverbot nur im Bermuda3Eck
Die Verwaltung empfiehlt, das Feuerwerksverbot an Silvester auch in diesem Jahr auf den räumlich eng umgrenzten Bereich des Bermuda3Ecks zu beschränken. Dort bestehe aufgrund des hohen Besucheraufkommens und der Bebauungsstruktur eine besondere räumliche Enge. In der Vergangenheit habe die massive Verwendung von Pyrotechnik zu einer vergleichsweise hohen Anzahl von Einsätzen geführt.
Die Petenten hatten auf die Belastungen an Silvester und Halloween hingewiesen. Nach Polizeiangaben gab es zu Halloween 167 Einsätze, 140 Rettungseinsätze und 17 Brandeinsätze. Nach der Silvesternacht 2023/2024 mussten 4,9 Tonnen Abfall aufgenommen werden, wovon der größte Teil Silvesterabfälle waren.
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 15. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.
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