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Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht bevor

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
Dagegen: 1 (AfD)
Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

Jahresabschluss 2023 geprüft und bestätigt

Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Bilanzsumme von fast 30 Millionen Euro

Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden soll.

Entscheidung im Februar geplant

Am 17. Februar 2026 soll der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Grundlagen beachtet

Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

Unterlagen

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