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Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Gültigkeitserklärung aller Wahlen vom September

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.01.2026WahlprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Kommunalwahlen, Oberbürgermeisterwahl und Direktwahl des Integrationsausschusses vom 14. und 28. September 2025 abgeschlossen. Da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und keine Einsprüche eingingen, wird dem Rat die Gültigkeitserklärung aller Wahlen empfohlen.

Umfassende Wahlprüfung ohne Beanstandungen

Die Verwaltung legt dem Wahlprüfungsausschuss eine positive Bewertung aller Wahlen vor. Geprüft wurden die Oberbürgermeisterwahl vom 14. September 2025, die erforderliche Stichwahl vom 28. September, die Kommunalwahlen für Rat und sechs Bezirksvertretungen sowie die Direktwahl des Integrationsausschusses.

Nach § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hatte der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen zu prüfen, ob Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Dies wäre der Fall bei mangelnder Wählbarkeit von Kandidaten, wahlentscheidenden Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung oder ungültiger Ergebnisfeststellung.

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Keine Einsprüche gegen Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse wurden nach ihrer Feststellung durch den Wahlausschuss ordnungsgemäß im Amtsblatt bekanntgemacht: am 17. September für die Oberbürgermeisterwahl, am 29. September für die Kommunalwahlen und Integrationsausschusswahl sowie am 6. Oktober für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.

In den Bekanntmachungen wurde auf das Einspruchsrecht hingewiesen. Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde hatten jeweils einen Monat Zeit für Einsprüche. Diese Frist verstrich ohne eingegangene Einsprüche.

Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

Der Wahlprüfungsausschuss wird am 7. Januar 2026 über die Vorlage beraten. Anschließend befasst sich am 28. Januar der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss damit. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

Sollte der Rat die Gültigkeit beschließen, können gegen diesen Beschluss noch binnen eines Monats Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch der Aufsichtsbehörde steht dieses Recht zu.

Rechtliche Grundlage der Wahlprüfung

Die Gültigkeitsprüfung erfolgt auf Basis des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Oberbürgermeister darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Beratung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.

Die umfangreiche Dokumentation umfasst Niederschriften und Ergebnisse aller Wahlgänge sowie die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.

Unterlagen

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