Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.02.2026 | Rat | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur fehlenden Information über rückwirkende Grundsteuer-Nachforderungen geantwortet. Grund für das Versäumnis war ein überraschendes Gerichtsurteil, das kurzfristig zu Änderungen bei der Jahresveranlagung führte.
Hintergrund der CDU-Anfrage
Die CDU-Fraktion hatte kritisiert, dass in den versandten Bescheiden über Grundbesitzabgaben für 2026 keine Grundsteuer erhoben wird, aber auch kein Hinweis darauf enthalten ist, dass diese nach Beschluss einer neuen Satzung rückwirkend festgesetzt wird. Die Fraktion sah hierin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und forderte bessere Information der Bürger über zu erwartende Nachforderungen.
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Jetzt abonnierenVerwaltung wurde von Gerichtsurteil überrascht
Die Verwaltung erklärte, sie habe ursprünglich für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eine Vorlage zur Anhebung der Hebesätze vorbereitet. Ein Informationsbeiblatt für Grundstückseigentümer war bereits erstellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2026, das den höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke als nicht steuergerecht einstufte, überraschte jedoch die Verwaltung.
Da die Urteilsbegründung zum Zeitpunkt der Ratssitzung noch nicht vorlag, wurde die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Bei der automatisierten Erstellung der Bescheide wurde auf eine standardisierte Vorlage zurückgegriffen, wodurch der Hinweis auf die verzögerte Grundsteuer-Festsetzung fehlte.
Information über andere Kanäle
Die Verwaltung betonte, dass sie ihre Informationspflicht ernst nehme und andere Kanäle genutzt habe. Am 7. Januar 2026 wurde eine Pressemitteilung zum Sachstand veröffentlicht, die auch über die ausstehende Grundsteuer-Festsetzung informierte. Zusätzlich erfolgten Informationen über soziale Medien und die städtische Internetseite.
Zusätzliches Informationsschreiben geplant
Um die Grundstückseigentümer über die Nachfestsetzung zu unterrichten und sie an eine entsprechende Rücklage zu erinnern, will die Verwaltung kurzfristig ein zusätzliches Informationsschreiben mit entsprechenden Erläuterungen erstellen und versenden.
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