AfD fragt nach Sicherheit von Batterie-Energiespeichern auf landwirtschaftlichen Flächen

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Die AfD-Fraktion richtet 13 Fragen an die Stadtverwaltung zu geplanten Batterie-Energiespeicher-Systemen an zwei Standorten. Im Fokus stehen Flächenversiegelung, Brandschutzkonzepte und Umweltrisiken.

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine umfangreiche Anfrage zu den geplanten Batterie-Energiespeicher-Systemen an den Standorten „Am Kreuzacker“ und „Am Stalleickenweg“ eingereicht. Die beiden Vorhaben betreffen Flächen von 42.074 Quadratmetern beziehungsweise 45.490 Quadratmetern, die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind und innerhalb landschaftlich geschützter Bereiche liegen.

Fragen zur Flächeninanspruchnahme

Die Fraktion möchte wissen, wie sich die tatsächliche Flächeninanspruchnahme innerhalb der beantragten Flurstücke konkret aufteilt. Dabei geht es um:

  • Kernanlage
  • Fahr- und Rangierflächen
  • Zuwegung
  • Sicherheitsabstände
  • Ausgleichsflächen
  • sonstige Nebenflächen

Zudem fragt die AfD nach den Flächenanteilen, die dauerhaft versiegelt oder verdichtet werden, auch wenn sie formal nicht versiegelt sind.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Brandschutz und Sicherheitskonzepte im Fokus

Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf Sicherheitsaspekten. Die AfD möchte Auskunft über das Brandschutzkonzept für beide Standorte, insbesondere im Hinblick auf Batteriebrände. Weitere Fragen betreffen:

  • Schutz von Boden, Grundwasser und angrenzenden Gewässern im Brandfall
  • Maßnahmen gegen Ausbreitung toxischer Rauchgase in Wohngebiete
  • Gutachterliche Bewertung zur atmosphärischen Ausbreitung metallhaltiger Partikel
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff, Sabotage oder terroristischen Angriffen
  • Evakuierungs- und Warnkonzepte für größere Brandereignisse

Rückbau und Umweltauswirkungen

Die Fraktion erkundigt sich nach verbindlichen Regelungen zum vollständigen Rückbau der Anlagen nach der vorgesehenen Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren. Dabei soll auch geklärt werden, wie die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit fachlich sichergestellt wird.

Weitere Fragen betreffen die ökologischen Auswirkungen auf Boden, Landschaftsbild und Biodiversität sowie eine mögliche Risikoabschätzung zur Gefährdung von Menschen, Tieren und Gewässerökosystemen.

Die Anfrage ist für die 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 eingereicht worden. Ratsmitglied und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Uwe Heitmann bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Unterlagen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert