Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die AfD-Fraktion will die geplante Änderung der Friedhofssatzung um zusätzliche Bestimmungen für Hundehalter erweitern. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die Friedhofsverwaltung Kotbeutel-Spender und separate Müllbehälter bereitstellt.
Antrag zur zehnten Änderungssatzung
Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur zehnten Änderungssatzung der Friedhofssatzung eingereicht, die in der Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt werden soll. Der Antrag ergänzt die bereits geplante Neuregelung für Hundehalter auf städtischen Friedhöfen.
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Jetzt abonnierenZusätzliche Vorgaben für Friedhofsverwaltung
Nach dem Vorschlag der AfD soll die Friedhofssatzung um folgende Bestimmungen erweitert werden:
- Hunde müssen an einer kurzen Leine von maximal 1,50 Metern geführt und von Gräbern ferngehalten werden
- Hundekot ist sofort und restlos zu beseitigen
- Von Hunden verursachte Schäden sind der Friedhofsverwaltung zu melden
- Die Friedhofsverwaltung soll geeignete Müllbehälter für Kotbeutel aufstellen
- Nach Möglichkeit sollen kostenfreie Kotbeutel zur Verfügung gestellt werden
Begründung mit Verweis auf USB-Angebot
Fraktionsvertreter Maik Klaus begründet den Antrag damit, dass nicht entfernter Hundekot „insbesondere auf Friedhöfen ein besonderes Ärgernis“ darstelle. Die Fraktion unterstützt daher die vorgesehenen Straf- und Bußgeldbestimmungen.
Als Vorbild verweist die AfD auf die kombinierten Beutelspender mit Abfallbehältern, die der Umwelt- und Stadtentwicklungsbetrieb (USB) bereits im Stadtgebiet zur Verfügung stellt. Diese Lösung sei auch für die Friedhöfe ideal, alternativ seien auch kostengünstigere Entsorgungsvarianten denkbar.
Akzeptanz bei Nicht-Hundehaltern
Die beantragte Ergänzung soll laut AfD-Fraktion „auch bei nicht-Hundehaltern zur notwendigen Akzeptanz beitragen“. Die ursprünglich geplante Änderung der Friedhofssatzung würde es Hundehaltern künftig ermöglichen, ihre Tiere auf die Friedhöfe mitzunehmen.
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