Grillverbot am Ümminger See soll vollständig eingeführt werden

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Der Rat soll ein komplettes Grillverbot für die gesamte Grünanlage am Ümminger See beschließen. Grund sind zunehmende Konflikte mit Anwohnern und Nutzern durch Lärm, Rauch und Verschmutzung. Die bisherige Ausweisung eines Grillbereichs hat nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt.

Vollständiges Grillverbot geplant

Die Bochumer Sicherheitsverordnung soll dahingehend geändert werden, dass in der gesamten Grünanlage am Ümminger See das Grillen untersagt wird. Bisher war das Grillen auf zwei gepflasterten Flächen in einem ausgewiesenen Grillbereich noch erlaubt. Diese Ausnahmeregelung soll nun entfallen.

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Probleme durch Grillaktivitäten

Das Grillen am Ümminger See führt nach Angaben der Verwaltung zunehmend zu Konfliktsituationen mit Anwohnern sowie Nutzern der Anlage. Insbesondere an warmen Tagen komme es regelmäßig zu Überlastungen und Störungen. Es träten Belästigungen durch Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen auf.

Die bisher getroffenen Maßnahmen wie die Ausweisung eines Grillbereichs hätten zu keiner spürbaren Verbesserung der Situation geführt, heißt es in der Begründung.

Bezirksvertretung Ost unterstützt Verbot

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat in ihrer Sitzung vom 4. März 2026 bereits beschlossen, dass für die Grünanlage am Ümminger See ein vollständiges lokales Grillverbot ausgesprochen werden soll. Sie bat den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie den Rat um entsprechende Aufnahme in die Bochumer Sicherheitsverordnung.

Unterschiedliche Positionen in anderen Bezirken

Die anderen Bezirksvertretungen haben zum Thema Grillen in Grünanlagen unterschiedliche Positionen eingenommen:

  • Mitte: Keine Grillverbotszonen und keine neuen Grillzonen, bestehende Regelungen bleiben gültig
  • Wattenscheid: Vorerst keine weiteren Grillverbote, aber Beobachtung der Situation; Verbesserung der Ausstattung am „Monte Schlacko“ mit gemauerten Grills und Buchungssystem
  • Nord: Ablehnung von Grillverboten
  • Süd: Keine Grillverbote und keine zusätzliche Ausstattung
  • Südwest: Beibehaltung der bisherigen Regelungen, verstärkte Reinigung und „vogelsichere“ Müllbehälter in den Ruhrwiesen

Nächste Schritte

Der Rat soll in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 über die Erste Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung zur Bochumer Sicherheitsverordnung entscheiden.

Unterlagen

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