Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 27.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
| 03.06.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten |
| 11.06.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Der Rat soll am 18. Juni den Bebauungsplan Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ beschließen. Auf dem 2,5 Hektar großen Areal zwischen bestehenden Wohngebieten in Bochum-Linden sind rund 100 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant.
Klimaresilientes Wohnquartier geplant
Das neue Wohngebiet soll als klimaresilientes Quartier entwickelt werden. Dazu gehören Elemente der Schwammstadt wie Dachbegrünungen, Retentionsdächer, oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung in Rasenrinnen, offenen Gräben, Mulden-Rigolen und einem Regenrückhaltebecken. Zusätzlich ist eine Durchgrünung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken vorgesehen.
Die Bebauung ist in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschossen geplant. Die Flächen werden als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Ein Teil der Wohneinheiten soll dem geförderten Wohnungsbau dienen.
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Jetzt abonnierenErschließung über verkehrsberuhigte Bereiche
Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung westlich der Hattinger Straße im Osten und den Straßen Isenberg-, Dattenberg-, Homberg- und Nonnenbergweg sowie Nierenhofer Straße im Westen. Die neue Erschließung erfolgt primär über die Hattinger Straße.
Die Straßen im Quartier werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Ein Fuß- und Radweg im Nordwesten soll das Gebiet mit bestehenden Wegeverbindungen verknüpfen. Der vorhandene Spielplatz am Isenbergweg wird als öffentliche Grünfläche gesichert.
Verkehrs- und Umweltauswirkungen untersucht
Eine Verkehrsuntersuchung ergab keine erheblichen Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Bei den Schallemissionen wurden bereits bestehende Überschreitungen der Schwellenwerte durch Straßen- und Schienenlärm auf der Hattinger Straße festgestellt. Die planbedingte Pegelerhöhung liegt bei maximal 0,3 dB und damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsgrenze.
Die Wohnbauflächenentwicklung geht mit einem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und zusätzlichen Versiegelungen einher. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sollen durch die Schwammstadt-Elemente erheblich reduziert werden. Ein Bodenschutzkonzept regelt das Bodenmanagement während der Bauphase.
Ausgleich und Artenschutz berücksichtigt
Der Eingriff in Natur und Landschaft wird etwa einen Kilometer nordöstlich des Plangebiets ausgeglichen. Baumpflanzungen im Plangebiet kompensieren den Verlust vorhandener Bäume. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Verbotstatbestände, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Verfahrensweg bis zum Satzungsbeschluss
Das Planverfahren begann 2021 mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach mehreren Verfahrensschritten und einer Plangebietsänderung 2025 erfolgte zuletzt eine erneute Veröffentlichung von März bis April 2026. Diese war notwendig geworden, weil die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen von 1,00 auf 1,50 Meter erhöht wurde.
Der Bebauungsplan durchläuft nun folgende Beratungsfolge:
- Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai (Anhörung)
- Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni (Vorberatung)
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni (Vorberatung)
- Rat am 18. Juni (Entscheidung)
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird der Fluchtlinienplan Nr. L 18 Hat innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.
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