Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.02.2026 | Rat | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Verwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zum kostenpflichtigen Anwohnerparken geantwortet. Während einige Fragen beantwortet wurden, verwies sie bei grundlegenden Daten auf bereits 2023 erteilte Auskünfte. Aktuell sind 3.555 Bewohnerparkausweise im Umlauf.
Die AfD-Fraktion hatte 18 Fragen zum Bewohnerparken gestellt und kritisiert die seit 2023 auf 90 Euro erhöhte Gebühr als „massiven Missbrauch als Einnahmequelle unter dem Vorwand des Klimaschutzes“. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich für mehrere Fragen der Sachstand seit 2023 nicht geändert habe.
3.555 Ausweise aktuell ausgegeben
Nach Angaben der Verwaltung sind derzeit 3.555 Bewohnerparkausweise in den 13 Bewohnerparkbereichen ausgegeben (Stand: 8. Januar 2026). Die meisten Ausweise entfallen auf Bereich B mit 893 Ausweisen, gefolgt von Bereich G mit 711 und Bereich K mit 662 Ausweisen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.432 neue Bewohnerparkausweise ausgestellt.
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Jetzt abonnierenKeine Wartelisten, keine Drei-Jahres-Ausweise mehr
Wartelisten für Bewohnerparkausweise gibt es laut Verwaltung nicht. Seit Juli 2022 werden die Ausweise nur noch mit einer Laufzeit von zwölf Monaten ausgegeben – die früher üblichen Drei-Jahres-Ausweise sind daher nicht mehr im Umlauf.
Einnahmen stiegen deutlich an
Die kommunalen Einnahmen aus der Bewohnerparkgebühr sind stark gestiegen: von 87.263 Euro im Jahr 2020 auf 324.255 Euro im Jahr 2025. Die Verwaltungskosten für die Ausstellung eines Ausweises betragen weiterhin 22 Euro und sind Bestandteil der Gebühr.
Änderungen durch Parkraumkonzept erwartet
Für den innerstädtischen Bereich wird derzeit die Stufe 2 des Parkraumkonzepts umgesetzt, das Anfang 2026 zu veränderten Zahlen führen wird. Für Wattenscheid wird ein Verkehrskonzept mit Parkraumkonzept erarbeitet, das ebenfalls Auswirkungen haben kann.
Ausweise werden personenbezogen ausgestellt
Bewohnerparkausweise werden personenbezogen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung ausgestellt. Eine Überprüfung, ob private Stellplätze vorhanden sind oder ob Personen in gemeinsamen Haushalten leben, erfolgt nicht. Anspruchsberechtigt ist, wer im jeweiligen Bereich gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt.
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