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Grüne fordern Erbbaurecht statt Verkauf für städtische Grundstücke in Wattenscheid

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid will die städtische Bodenpolitik von 2021 konsequent umsetzen. Sie beantragen, dass alle städtischen Grundstücke außer Einfamilienhäusern nur noch im Erbbaurecht vergeben werden.

Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion ihre Vergabepraxis für städtische Grundstücke ändern. In einem Änderungsantrag zur Vorlage 20252687 fordern die Grünen, dass künftig nur noch Einfamilienhäuser verkauft werden sollen. Alle anderen Nutzungen sollen ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden.

Neuausrichtung soll rückwirkend gelten

Der Änderungsantrag betrifft insbesondere das Grundstück Ruhrstraße (Ost) und weitere Liegenschaften, die bereits vor 2021 zum Verkauf vorgesehen waren. Die Grünen argumentieren, dass auch für diese „alten“ Fälle die neuen Vergabekriterien gelten sollten.

Fraktionsvorsitzende Ronja Buschmann begründet den Antrag mit der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik. Diese sehe vor, städtische Grundstücke schwerpunktmäßig im Erbbaurecht zu vergeben statt sie zu verkaufen.

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Unterschied zwischen Verkauf und Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwirbt der Nutzer nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, es für einen bestimmten Zeitraum zu bebauen und zu nutzen. Die Stadt bleibt Eigentümerin des Bodens und kann langfristig Einfluss auf die Nutzung behalten. Beim Verkauf geht das Grundstück vollständig in private Hand über.

Unterlagen

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