Schlagwort: Soziales

  • Beirat Leben im Alter erhält neue Geschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum überarbeitet die Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter. Die Änderungen umfassen vor allem die Digitalisierung des Versands sowie Aktualisierungen bei Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an moderne Standards

    Die Verwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter vorgelegt. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 19. März 2026 und orientiert sich an den Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates.

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    Wesentliche Änderungen

    Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands von Dokumenten
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen
    • Redaktionelle Anpassungen an moderne Standards

    Beratungsverfahren

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni 2026 vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026.

    Die neue Geschäftsordnung soll die Arbeit des Beirats Leben im Alter effizienter gestalten und an die aktuellen technischen Möglichkeiten anpassen. Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Änderungen nicht.

  • Die Linke fragt nach kostenloser Schwimmbadnutzung für Menschen mit geringem Einkommen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Stadtrat erkundigt sich nach der Nutzung der WasserWelten Schwimmbäder durch Bochum-Pass-Inhaber im Jahr 2025 und möchte wissen, ob auch künftig kostenfreier Zugang gewährt werden soll.

    Hintergrund: Erfolgreiche Förderung in 2023

    Der Bochum-Pass ermöglicht rund 58.000 Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Vergünstigungen im Stadtgebiet. Berechtigt sind unter anderem Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Im Jahr 2023 erhielt die Stadt durch den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ Fördermittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro. Diese wurden unter anderem dazu genutzt, Angebote für Bochum-Pass-Inhaber zeitweise kostenfrei zugänglich zu machen.

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    Deutlich erhöhte Nutzung der Schwimmbäder

    Die kostenfreie Nutzung führte in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu einer deutlich erhöhten Inanspruchnahme: Insgesamt gab es über 36.000 Besuche der verschiedenen Angebote, darunter 25.279 kostenfreie Besuche der WasserWelten Schwimmbäder.

    Anfrage zur aktuellen Situation

    Die Linksfraktion richtet drei konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Wie viele Vollzahler gab es 2025 in den gesamten WasserWelten Schwimmbädern?
    • Wie viele ermäßigte Tickets wurden im Rahmen des Bochum-Passes 2025 in den WasserWelten verkauft?
    • Plant die Verwaltung, auch künftig kostenlosen Zugang zu den Schwimmbädern für Bochum-Pass-Inhaber bereitzustellen?

    Die Anfrage ist für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung erklärt Rolle bei problematischen Mietquartieren in Bochum-Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum fungiert nicht als Mietpartei für Leistungsempfänger in prekären Wohnquartieren und hat daher keine mietrechtlichen Handhaben gegenüber problematischen Vermietern. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktionen SPD, Grüne und Linke hervor.

    Anfrage zu prekären Wohnsituationen

    Die drei Fraktionen hatten sich nach der Rolle der Stadt in problematischen Mietquartieren erkundigt. Konkret ging es um die Terrassenhäuser an der Girondelle, das Unicenter sowie die Wohnquartiere Gropiusweg, Peter-Parler-Weg und Camillo-Sitte-Weg. In diesen Bereichen bestehen laut Anfrage seit Jahren prekäre Wohnsituationen durch systematische Vernachlässigung der Vermieter.

    Die Probleme umfassen:

    • Heizungsausfälle
    • Schimmel- und Ungezieferbefall
    • Mängel in der baulichen und sanitären Substanz
    • Überzogene Mietnebenkosten

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    Stadt ist nicht Mietpartei

    Das Amt für Soziales stellte klar, dass die Stadt bei Personen, die Leistungen nach dem SGB II, XII oder AsylbLG erhalten, nicht als mietende Partei fungiert. Die Mieten werden lediglich als „Kosten für Unterkunft und Heizung“ im Rahmen der Leistungsberechnung berücksichtigt.

    Dadurch entstehen für die Stadt keine mietvertraglichen Rechte und Pflichten. Diese obliegen ausschließlich der anmietenden Person.

    Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

    Bei der Vorlage von Nebenkostenabrechnungen durch Leistungsempfänger prüft die Verwaltung diese nach leistungsrechtlichen Gesichtspunkten. Die Prüfpunkte umfassen:

    • Vertragliche Grundlage für die Abrechnung
    • Einhaltung der gesetzlichen 12-Monats-Frist
    • Zutreffende Anwendung der Umlagemaßstäbe
    • Zulässige Kostenpositionen
    • Nachvollziehbarkeit der Abrechnung
    • Plausibilität einzelner Positionen

    Bei Unstimmigkeiten wird die leistungsberechtigte Person aufgefordert, ergänzende Angaben beim Vermieter anzufordern oder eine Korrektur zu verlangen. Bei Bedarf kann ein Beratungsschein für den Mieterverein ausgestellt werden.

    Keine mietrechtlichen Möglichkeiten

    Da die Stadt nicht Mietpartei ist, verfügt sie über keine mietrechtlichen Möglichkeiten, um auf Vermietungsunternehmen einzuwirken oder systematische Mängel anzusprechen.

    Kooperation mit Wohnungsaufsicht

    Das Amt für Soziales kooperiert mit der städtischen Wohnungsaufsicht. Werden dem Sozialamt erhebliche Mängel in Mietobjekten bekannt, erfolgt eine entsprechende Information an die Wohnungsaufsicht.

  • Verwaltung berichtet über aktuelle Situation von Geflüchteten in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen regelmäßigen Bericht über den aktuellen Stand der untergebrachten Geflüchteten vor. Der Bericht enthält Statistiken zum Stand Ende April 2026.

    Regelmäßiger Sachstandsbericht

    Der Sozialdezernent wird in der Sitzung am 2. Juni 2026 über den aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Geflüchteten berichten. Dabei wird er gegebenenfalls von den Amtsleitungen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Soziales unterstützt.

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    Aktuelle Daten und Statistiken

    Der Mitteilung sind die üblichen Statistiken zum Stand 30. April 2026 beigefügt. Diese enthalten Daten über untergebrachte Menschen in einem sogenannten „Datenpool“. Die Verwaltung hat angekündigt, dass die Daten zum Stand 31. Mai 2026 nachträglich zur Niederschrift der Sitzung nachgereicht werden.

    Ausschussberatung

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Mitteilung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft und stammt von Frank Korte aus dem Amt für Soziales.

  • Verwaltung stellt aktualisiertes Hitzekonzept für Wohnungslose vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Soziales hat das Hitzekonzept für wohnungslose Menschen in Bochum für das Jahr 2026 überarbeitet. Das Konzept wird dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Netzwerkarbeit verschiedener Akteure

    Die Stadtverwaltung hat auch für den kommenden Sommer das Hitzekonzept aktualisiert, wie bereits in den vergangenen Jahren. Verschiedene Akteure der Bochumer Wohnungslosenhilfe sind im Rahmen einer konstruktiven Netzwerkarbeit beteiligt, um wohnungslosen Personen Hilfsangebote zu machen.

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    Vorlage im Sozialausschuss

    Das aktualisierte Hitzekonzept 2026 wird dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgestellt. Die Mitteilung der Verwaltung wurde vom Amt für Soziales erstellt.

  • Ausschuss wählt Mitglieder für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Anfang Juni drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege bestimmen. Das Fachgremium koordiniert alle Fragen zur pflegerischen Versorgung in der Stadt.

    Wahl von Ausschussvertretern steht an

    Am 2. Juni 2026 wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entscheiden. Gewählt werden sollen:

    • 3 ordentliche Mitglieder
    • 3 stellvertretende Mitglieder

    Die Namen der zu wählenden Personen sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden erst in der Sitzung benannt.

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    Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege

    Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium, das sich mit allen Fragen und Problemfeldern beschäftigt, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes ergeben. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten im pflegerischen Versorgungsbereich sollen konsensfähige Qualitätssicherungskonzepte sowie Planungen auf örtlicher Ebene abgestimmt und weiterentwickelt werden.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Einrichtung solcher Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (APG NRW) sowie den §§ 8 und 9 SGB XI müssen Kreise und kreisfreie Städte örtliche Konferenzen Alter und Pflege einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen.

    Gemäß der Geschäftsordnung der Bochumer Konferenz entsendet der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales drei Vertreter als ständige Mitglieder. Für jedes Mitglied muss mindestens eine Stellvertretung benannt werden.

  • Projekt zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgung erfolgreich abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Beirat „Leben im Alter“noch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadt hat ein Pilotprojekt zur besseren Vernetzung in der Versorgung psychisch erkrankter älterer Menschen beendet. Dabei wurden zentrale Versorgungslücken identifiziert und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdiensten erprobt. Aus den Erkenntnissen leitet die Verwaltung konkrete Handlungsempfehlungen ab.

    Projektphase brachte wichtige Erkenntnisse

    Von Herbst 2024 bis April 2026 führten die Stabsstelle Leben im Alter und das Gesundheitsamt gemeinsam eine Facharbeitsgruppe zur alterspsychiatrischen Versorgung durch. Das Projekt war sowohl im Handlungsplan Leben im Alter als auch in der Psychiatrieplanung verankert.

    In der Projektphase arbeiteten Mitarbeitende des Fachdienstes Altenhilfe und des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) erstmals systematisch zusammen. Dabei bearbeiteten sie gemeinsam etwa 30 Fälle und stellten deutliche Synergieeffekte sowie mehr Handlungssicherheit fest. Die bisher geltende Altersgrenze von 65 Jahren als alleiniges Zuordnungskriterium wurde aufgehoben.

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    Komplexe Mehrfachproblemlagen erfordern neue Ansätze

    Die Untersuchung zeigte, dass die Zielgruppe in der Regel komplexe Mehrfachproblemlagen aufweist. Dazu gehören:

    • Kombinationen aus psychiatrischer Erkrankung und Pflegebedarf
    • Finanzielle Problemlagen
    • Bedrohte Wohnverhältnisse
    • Soziale Isolation

    Eine angemessene Versorgung erfordert nach den Projekterfahrungen aufsuchende Arbeit mit hohem Zeitaufwand und multiprofessioneller Perspektive.

    Bedarfsabfrage bestätigt Kooperationsbedarf

    Im März 2026 befragten die Projektverantwortlichen die Fachkräfte beider Dienste anonym zu Arbeitsbelastungen sowie Versorgungs- und Kooperationsbedarfen. Mehr als die Hälfte der Befragten bewertete die Zusammenarbeit zwischen SpD und Fachdienst Altenhilfe als ausbaufähig.

    Als häufigste Verbesserungsvorschläge nannten die Fachkräfte:

    • Gemeinsame Fallbesprechungen
    • Feste Ansprechpartnerinnen
    • Digitale Tools zur Fallaufnahme und Dokumentation

    Konkrete Schritte für bessere Zusammenarbeit geplant

    Aus den Projektergebnissen leitet die Verwaltung mehrere Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören die Benennung fester Ansprechpartnerinnen in beiden Diensten nach Sektoren und Stadtteilen sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Ablaufplans zur Klärung von Zuständigkeiten.

    Die nächsten Schritte sind bereits terminiert:

    • April/Mai 2026: Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Umsetzungsplanung
    • Mai 2026: Gemeinsame Teamsitzungen auf Sektorebene
    • Bis Juli 2026: Benennung fester Ansprechpartner*innen
    • Ab Juli 2026: Hospitationen und Definition gemeinsamer Standards
    • Ab September 2026: Gemeinsame Fortbildungen zu gerontopsychiatrischen Themen

    Außerdem soll die bereits etablierte Netzwerkarbeit der Seniorenbüros auf die Sozialen Dienste der psychiatrischen Krankenhäuser ausgeweitet werden.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Verwaltung erklärt Hürden bei Personalausweis-Versorgung für Wohnungslose

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum antwortet auf eine SPD-Anfrage zur Ausweisversorgung wohnungsloser Menschen. Aufsuchende Services stoßen an praktische Grenzen, die Härtefallregelung wird nur in Einzelfällen angewandt.

    Die Stadtverwaltung hat die Fragen der SPD-Fraktion zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit Personalausweisen beantwortet. Die Antwort macht deutlich, dass trotz flexibler Handhabung strukturelle Probleme bestehen bleiben.

    Aufsuchende Services praktisch schwer umsetzbar

    Auf die Frage nach möglichen aufsuchenden Ausweisbeantragungen, etwa an Aktionstagen, antwortet die Verwaltung zurückhaltend. Das Bürgerbüro handhabe die ausweisrechtlichen Vorgaben bereits „so flexibel wie möglich“, um einen praktikablen Service auch für wohnungslose Menschen anzubieten.

    Der erwogene aufsuchende Service stoße jedoch an Grenzen, wenn das Ziel sei, vor Ort unmittelbar Ausweisdokumente zu beantragen. Regelmäßig müsse die Identität der antragstellenden Person geprüft werden, was sehr häufig eine Kontaktaufnahme zu früheren Meldebehörden erfordere. Diese sei im Rahmen von Aktionstagen oder ähnlichen Formaten nicht zu gewährleisten.

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    Härtefallregelung nur in absoluten Einzelfällen

    Bei der zweiten Frage zur Anwendung der Härtefallregelung nach § 1 Abs. 6 der Personalausweis-Gebührenverordnung zeigt sich die Verwaltung restriktiv. Die Regelung sei als Ausnahmetatbestand eng auszulegen und greife nur in absoluten Einzelfällen.

    Der Gesetzestext mache bereits deutlich, dass von einer „Bedürftigkeit“ nicht schon dann ausgegangen werden könne, wenn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bezogen werden. Im Fall wohnungsloser Personen komme eine Anwendung nur in Betracht, wenn ein Leistungsbezug tatsächlich nicht gegeben sei. Dieser Umstand erkläre die eher seltene Anwendbarkeit der Regelung.

    Hintergrund der SPD-Anfrage

    Die SPD-Fraktion hatte in ihrer ursprünglichen Anfrage darauf hingewiesen, dass fehlende gültige Ausweise ein zentrales Hindernis für Wohnungslose darstellten, um Rechtsansprüche auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung geltend zu machen. Nach Auskunft heimischer Wohnungsloseninitiativen könnten Betroffene keine Personalausweise beantragen, da die Gebühren zu hoch seien oder ein Gang zum Bürgeramt für viele nicht infrage komme.

    Die Verwaltungsantwort wird am 2. Juni 2026 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis genommen.

  • AfD fragt nach Vandalismus an neuer Behindertentoilette

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte will wissen, warum die „Toilette für alle“ am Konrad-Adenauer-Platz bereits einen Tag nach der Eröffnung beschädigt wurde und der Schaden erst Tage später bemerkt wurde.

    Die erst am 29. April 2026 eröffnete „Toilette für alle“ am Konrad-Adenauer-Platz wurde laut Medienberichten bereits am Tag darauf durch Vandalismus beschädigt. Der Schließmechanismus der Anlage, die Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen soll, war defekt. Problematisch dabei: Der Schaden wurde der zuständigen Stelle erst mehrere Tage später gemeldet, sodass die Toilette in dieser Zeit nicht verlässlich nutzbar war.

    AfD kritisiert verzögerte Schadensmeldung

    Die AfD-Fraktion sieht in dem Vorfall ein grundsätzliches Problem bei der Sicherstellung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen. Ulrich Fuchs, Mitglied der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, hat deshalb eine Anfrage für die Sitzung am 21. Mai 2026 eingereicht. Das Projekt hatte über 13 Jahre bis zur Umsetzung gedauert.

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    Sechs Fragen an die Verwaltung

    Die AfD-Fraktion möchte von der Verwaltung folgende Punkte geklärt wissen:

    • Wann genau wurde der Schaden festgestellt und wie wurde er gemeldet?
    • Warum wurde der Schaden erst vier Tage nach dem Vorfall bekannt und welche strukturellen Ursachen sieht die Verwaltung dafür?
    • Welche vertraglichen Kontroll- und Meldepflichten bestehen zwischen der Stadt Bochum und der Betreiberpartnerin Mandragora GmbH?
    • Verfügt die Anlage über ein technisches Monitoring des Schließsystems und ist eine Nachrüstung geplant?
    • Wurde wegen der Sachbeschädigung Strafanzeige erstattet?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um die Anlage künftig besser vor Vandalismus zu schützen und eine schnellere Schadensbehebung sicherzustellen?

    Die Toilette befindet sich im Bermudadreieck und soll Menschen mit Behinderungen den Besuch des Stadtzentrums erleichtern.