Schlagwort: Soziales

  • Verwaltung berichtet über 28 gefälschte Sprachzertifikate bei Einbürgerungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat seit 2023 insgesamt 28 Personen mit gefälschten Sprachzertifikaten bei Einbürgerungsverfahren identifiziert. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervor. Die meisten Fälle betrafen Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit.

    Die Verwaltung reagiert damit auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Missbrauchsrisiken bei der Ausländerbehörde und dem Einbürgerungsbüro. Hintergrund ist ein bundesweiter Skandal um gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate, der im September 2025 durch investigative Recherchen von „Stern“ und RTL aufgedeckt wurde.

    Verteilung nach Nationalitäten

    Von den 28 identifizierten Personen mit gefälschten Zertifikaten haben nach Angaben der Verwaltung:

    • 12 Personen die syrische Staatsangehörigkeit
    • 8 Personen die irakische Staatsangehörigkeit
    • 3 Personen die afghanische Staatsangehörigkeit
    • 2 Personen die libanesische Staatsangehörigkeit
    • jeweils eine Person die türkische, iranische oder indische Staatsangehörigkeit

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    Prüfverfahren und Kontrollen

    Die Einbürgerungsstelle hatte bereits 2023 – vor dem bundesweiten Bekanntwerden des Skandals – ihre Prüfmechanismen angepasst. Die Mitarbeitenden wurden für die Prüfung vorgelegter Zertifikate sensibilisiert. Zusätzlich erfolgt bei jedem Einbürgerungsverfahren eine verpflichtende persönliche Vorsprache, bei der die tatsächliche Sprachkompetenz überprüft wird.

    Die Ausländerbehörde überprüft Sprachzertifikate bereits seit mehreren Jahren systematisch über Online-Verifikationsportale der Prüfungsanbieter telc und g.a.s.t.. Zertifikate werden grundsätzlich im Original angefordert und einer optischen Prüfung unterzogen.

    Zusammenarbeit mit Behörden

    Bei Verdacht auf gefälschte Unterlagen informiert die Stadt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Firma telc oder die zuständige Polizeibehörde. Die Ermittlungsbehörden werden um kriminaltechnische oder ermittlungsbezogene Unterstützung gebeten. Bei hinreichendem Anfangsverdacht werden die Unterlagen der Strafverfolgung zugeführt.

    Bewertung des Risikos

    Die Verwaltung schätzt das Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko als „latent gegeben“ ein. Allerdings deute die gemessen am gesamten Fallvolumen sehr geringe Zahl an Verdachtsfällen nicht auf ein strukturell erhöhtes Risiko hin. Die Prüfung von Sprachzertifikaten verursache nur einen geringen Anteil des gesamten Arbeitsaufwands eines Verfahrens.

    Neue gesetzliche Regelung

    Seit dem 24. Dezember 2025 kann die Verwaltung nach § 35a Staatsangehörigkeitsgesetz bei Täuschungsversuchen im Einbürgerungsprozess eine bis zu 10-jährige Sperrfrist per Ordnungsverfügung verhängen. Die Verwaltung begrüßt diese Regelung und erwartet eine generalpräventive Wirkung zur Senkung der Verdachtsfälle.

    Aufgrund der geringen Anzahl an Verdachtsfällen und der bereits etablierten Prüfmechanismen sieht die Verwaltung aktuell keinen zusätzlichen organisatorischen, personellen oder sicherheitsbezogenen Handlungsbedarf.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wählt Vertreterinnen für Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Konferenz Alter und Pflege benennen. Die Wahl erfolgt in der Sitzung am 5. Mai 2026.

    Besetzung nach Geschäftsordnung erforderlich

    Gemäß der Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege müssen eine Vertreterin und eine Stellvertreterin entsandt werden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung.

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    Vertretung von Frauenbelangen in Fachgremien

    Die Verwaltung begründet die Entsendung damit, dass in den Fachgremien Mitglieder des Beirats vertreten sein sollen, um die Belange von Frauen einzubringen. Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entsendet daher Mitglieder in verschiedene Fachgremien, um Themen anzusprechen oder für seine eigene Arbeit aufzugreifen.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Maßnahme verursacht weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die Entscheidung über die Besetzung der beiden Positionen liegt beim Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“, der am 5. Mai 2026 tagen wird.

  • Bochum wendet 22 Millionen Euro für Flucht und Migration auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum muss 2026 einen Eigenanteil von rund 22,22 Millionen Euro für Asylbewerber und Geflüchtete tragen. Trotz sinkender Zuweisungszahlen bleiben die finanziellen Belastungen auf hohem Niveau, wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht.

    Die Verwaltung beziffert die Gesamtausgaben für Asylbewerber, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit befristetem Schutzstatus im Haushaltsplan 2026 auf rund 35,42 Millionen Euro. Dem stehen Erträge von 13,20 Millionen Euro gegenüber, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 22,22 Millionen Euro verbleibt.

    Ausgaben und Refinanzierung im Detail

    Die größten Kostenpunkte sind:

    • 21,53 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung
    • 8,87 Millionen Euro für Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Der Rest entfällt auf Personal- und Sachaufwendungen

    Bei den Erträgen kommen 5,66 Millionen Euro aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Erstattungssystematik des Landes NRW und 7,02 Millionen Euro aus Benutzungsgebühren.

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    Rückläufige Zuweisungszahlen

    Die Zuweisungszahlen von Asylbewerbern sind zwischen 2024 und 2025 von 399 auf 236 Personen gesunken. Auch die Anzahl gemeldeter Personen aus Südosteuropa ging von 10.767 auf 10.383 zurück, darunter 1.149 aus Bulgarien und 2.164 aus Rumänien.

    Aktuelle Bevölkerungsstruktur

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 375.625 Personen insgesamt:

    • 733 Personen im laufenden Asylverfahren (0,19 %)
    • 5.279 Personen mit Flüchtlingseigenschaft (1,41 %)
    • 4.553 Personen mit subsidiärem Schutz (1,21 %)
    • 3.482 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (0,93 %)
    • 10.383 Personen aus Südosteuropa (2,76 %)

    Unterbringungskosten und weitere Ausgaben

    Für die Unterbringung fallen 2026 insgesamt 25,23 Millionen Euro an, davon 16,37 Millionen Euro für Gemeinschaftsunterkünfte und 5,16 Millionen Euro für angemietete Wohnungen. Nach Abzug der Erträge von 8,35 Millionen Euro verbleibt ein Eigenanteil von 16,88 Millionen Euro.

    Für unbegleitete minderjährige Ausländer sind 6,7 Millionen Euro eingeplant, die jedoch vollständig vom Land erstattet werden. Im Schulbereich entstehen zusätzlich 211.800 Euro für heimatsprachlichen Unterricht und Deutsch als Zweitsprache.

    Komplexe Refinanzierungsstruktur

    Bei den Kosten der Unterkunft nach dem Bürgergeld beteiligt sich der Bund mit 62,8 Prozent, während 37,2 Prozent bei der Kommune verbleiben. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit erfolgt statistisch nicht.

    Die Verwaltung betont, dass Förderprogramme grundsätzlich allen Einwohnern zugutekommen und eine isolierte Betrachtung einzelner Zielgruppen weder fachlich noch haushaltssystematisch möglich sei.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest plant Förderung für Mehrgenerationenhaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will dem Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. 1.500 Euro für einen Projekttag zur Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz gewähren. Der Verein hatte ursprünglich 2.500 Euro beantragt.

    Förderung für demokratische Werte

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 29. April 2026 über eine Zuwendung an das Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. entscheiden. Der Verein soll 1.500 Euro für die Durchführung eines Projekttages erhalten, der sich der Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz widmet.

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    Antrag übersteigt maximale Fördersumme

    Das Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro beantragt. Da die maximale Fördersumme der Bezirksvertretung jedoch bei 1.500 Euro liegt, wird nur dieser Betrag gewährt. Die Förderrichtlinien der Bezirksvertretung begrenzen entsprechend die Höhe der Zuwendungen.

    Rechtliche Grundlage für Vereinsförderung

    Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach der Hauptsatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.

    Abwicklung und Kontrolle

    Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Maßnahme soll deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft werden.

  • SPD, Grüne und Linke beantragen neue Mülleimer für Herzogstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Drei Fraktionen der Bezirksvertretung Mitte wollen die Sauberkeit in der stark frequentierten Herzogstraße verbessern. Dafür sollen zwei zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden – finanziert mit bis zu 3.000 Euro aus dem Bezirkshaushalt.

    Antrag für mehr Sauberkeit

    Die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke haben einen gemeinsamen Antrag für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte eingereicht. Sie fordern die Verwaltung auf, zwei neue Mülleimer in der Herzogstraße aufzustellen: einen an der Ecke Dorstener Straße in Höhe der Tankstelle und einen weiteren in Höhe des Containerstandortes.

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    Haushaltsmittel bereitgestellt

    Für die Umsetzung stellt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte Haushaltsmittel von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung. Der Antrag wird in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung am 23. April 2026 behandelt.

    Begründung: Hohe Frequentierung und Müllproblem

    Die Antragsteller begründen ihr Vorhaben mit der starken Frequentierung der Herzogstraße. Dort befinden sich eine Kindertagesstätte, Kleingewerbe und ein Containerstandort, in dem sich derzeit ein Hilfsangebot für wohnungslose Menschen befindet. Zusätzlich entstehe viel Müll durch die in der Nähe ansässigen Fast-Food-Ketten.

    Die Initiative geht von den Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Johanna Paul (Die Linke) aus.

  • Stadt gewährt Gnadenhof Wattenscheid fünfjährige Duldung bei schwieriger Standortsuche

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Das Bauordnungsamt hat nach Feststellung der Baurechtswidrigkeit eine fünfjährige Duldung für den Gnadenhof Wattenscheid e.V. ausgesprochen. Trotz der Anerkennung des sozialen Wertes der Einrichtung stößt die Stadt bei der Suche nach alternativen Standorten und Fördermöglichkeiten an rechtliche Grenzen.

    Duldung verschafft Zeit für Standortsuche

    Nach der Feststellung der Baurechtswidrigkeit der errichteten Gebäude hat die Stadt in Absprache mit der Betreiberin des Gnadenhofes eine fünfjährige Duldung ausgesprochen. Diese Regelung soll der Betreiberin Zeit für die Suche nach einem neuen Grundstück verschaffen.

    Der Betrieb des Gnadenhofes stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Nutzung dar, die nur im Außenbereich möglich ist, jedoch nicht als privilegierte Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches gilt. Ideal wäre die Ansiedlung auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes mit bereits bestehenden Tierunterkünften.

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    Keine geeigneten städtischen Flächen verfügbar

    Die Stadt verfügt über keine Hofanlagen, die dem Gnadenhof zur Verfügung gestellt werden könnten. Das einzige konkret geprüfte Objekt in der Rauhendahlstraße 60 erfüllt zwar die Anforderungen bezüglich der Lage im Außenbereich, jedoch sind dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen zur Tierunterbringung nicht genehmigungsfähig.

    Mit dem Thema befasst waren neben der Bezirksvertretung Wattenscheid auch der Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    Sozialer Wert anerkannt, aber strukturelle Grenzen

    Die Stadt erkennt den Wert des Gnadenhofes als niedrigschwellig zugänglichen Ort an, wo Kinder und Erwachsene Tieren begegnen und Verantwortung übernehmen können. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf Grenzen der derzeitigen Wirkung hin: Es ist kein pädagogisches Fachpersonal beschäftigt, und der Verein ist kein Träger der freien Jugendhilfe, was die Einbindung in kommunale Strukturen erschwert.

    Fördermöglichkeiten durch rechtliche Hürden begrenzt

    Der Gnadenhof erfüllt weder die Kriterien für städtische Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit noch der Kulturförderung. Für eine Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendring wäre eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII erforderlich, die nicht vorliegt.

    Auch Landesförderprogramme für Tierheime kommen nicht in Betracht, da der Gnadenhof ausdrücklich allen aufgenommenen Tieren ein „Zuhause auf Lebenszeit“ bietet und damit nicht die Kriterien einer tierheimähnlichen Einrichtung erfüllt. Einschlägige Bundes- oder EU-Förderungen sind der Verwaltung nicht bekannt.

  • SPD fragt nach aufsuchenden Hilfen für Kinder und Jugendliche

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion will von der Verwaltung wissen, wie es um die aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien in der Stadt bestellt ist. In einer Anfrage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. April 2026 stellen die Sozialdemokraten umfangreiche Fragen zur aktuellen Situation.

    Zentrale Bedeutung aufsuchender Hilfen

    Die SPD-Fraktion betont in ihrer Anfrage die zentrale Bedeutung aufsuchender Hilfen im Kinder- und Jugendbereich. Diese leisteten einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Unterstützung von Familien und zur Stabilisierung von Bildungsbiografien. Besonders bei Schulabsentismus, sozialen Problemlagen im Elternhaus oder psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen seien niedrigschwellige, aufsuchende Angebote oft der einzige Zugang zu Hilfe.

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    Herausforderungen nehmen zu

    Als Hintergrund ihrer Anfrage führen die Sozialdemokraten zunehmende Herausforderungen an: steigende Belastungen in Familien, Auswirkungen der Pandemie, wachsende Unterstützungsbedarfe an Schulen sowie den Fachkräftemangel in sozialen Berufen. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob die bestehenden Strukturen noch ausreichend seien und alle Zielgruppen erreichten.

    Umfangreicher Fragenkatalog

    Die SPD möchte unter anderem wissen, welche aufsuchenden Hilfen aktuell angeboten werden und welche Träger in diesen Bereichen tätig sind. Auch die Finanzierung und die Anzahl der verfügbaren Fachkräfte stehen im Fokus der Anfrage.

    Besonderes Augenmerk legen die Fragesteller auf den Schulkontext: Sie wollen erfahren, welche Formen aufsuchender Arbeit konkret bei Schulabsentismus, Übergängen oder Kriseninterventionen bestehen. Auch nach verbindlichen Verfahren für den Umgang mit Schulverweigerung fragen sie.

    Zusammenarbeit und Verzahnung im Blick

    Weitere Fragen betreffen die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern sowie die Gestaltung von Übergängen zwischen den verschiedenen Professionen. Die SPD interessiert sich zudem für mögliche Überlegungen zur stärkeren Verzahnung von Schule, Jugendhilfe und Gesundheitsdiensten.

    Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den Möglichkeiten der aufsuchenden Kita-Sozialhilfe und einer möglichen Ergänzung durch Mechanismen der Familienhilfe.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnis gegeben werden.

  • Ratsgruppe Volt fordert mehr Barrierefreiheit im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Die STADTGESTALTER / Volt kritisiert die unzureichende Barrierefreiheit im Ruhrstadion und fordert im Rahmen der bis 2028 geplanten 70-Millionen-Euro-Sanierung umfassende Verbesserungen. Besonders die Anzahl der Rollstuhlplätze und sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen stehen in der Kritik.

    Deutlicher Nachholbedarf bei Rollstuhlplätzen

    Das Ruhrstadion bietet aktuell nur 60 spezielle Plätze für mobilitätseingeschränkte Zuschauende im Bereich der Nordtribüne. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (SBauVO NRW) müssten jedoch mindestens ein Prozent der Besucherplätze für Rollstuhlnutzende freigehalten werden. Bei der aktuellen Kapazität von 26.000 Zuschauenden entspräche dies 260 Plätzen. Auch die UEFA-Empfehlungen, die auf EU-Standards basieren, sehen 168 Rollstuhlplätze vor.

    Die Ratsgruppe kritisiert zudem, dass die bestehenden Plätze nicht vor Regen geschützt sind und ausschließlich in den untersten Tribünenbereichen angeboten werden. Im Gästebereich gibt es keine Rollstuhlplätze, obwohl andere Stadien wie Frankfurt oder Freiburg entsprechende Angebote vorhalten.

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    Mangelhafte sanitäre Ausstattung

    Für die 60 Rollstuhlplätze stehen nach Angaben betroffener Zuschauender lediglich zwei rollstuhlgerechte WC-Anlagen zur Verfügung. Die Ratsgruppe verweist auf innovative Lösungen anderer Stadien: Vereine wie HSV, SC Freiburg, Hertha BSC und Hannover 96 bieten bereits „Toiletten für alle“ mit höhenverstellbaren Pflegeliegen und Liftern an.

    Vorbilder für Inklusion aus anderen Stadien

    Als positive Beispiele führt Volt verschiedene Inklusionsmaßnahmen anderer Vereine an. Der SC Freiburg betreibt ein „Team Gebärdensprache„, das Stadionprogramme übersetzt und auf den Videowänden einblendet. Arminia Bielefeld hat eine „Autisten-Loge“ mit schallarmen Rückzugsräumen eingerichtet.

    Sieben konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst sieben detaillierte Fragen zur Umsetzung einer „Toilette für alle“, Verbesserungen der WC-Anlagen, Bewertung der aktuellen Rollstuhlplatz-Situation sowie mögliche Inklusionsmaßnahmen nach dem Vorbild anderer Stadien. Auch die Vorteile eines hypothetischen Stadionneubaus für die Barrierefreiheit werden thematisiert.

    Die Antworten sollen den noch zu bildenden Fachausschüssen vorgelegt werden.

  • Zuschuss für Weihnachtsmarkt und Festtagstafel der Einigkeits-Gemeinde

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Evangelisch-Lutherische Einigkeits-Gemeinde erhält 600 Euro Zuschuss für ihren Weihnachtsmarkt in Hamme. Der Erlös der Veranstaltung soll einer Festtagstafel für bedürftige Menschen zugutekommen.

    Unterstützung für sozialen Zweck

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 4. Dezember über den Zuschussantrag der Einigkeits-Gemeinde entscheiden. Diese hatte am 29. November 2025 einen Weihnachtsmarkt in Hamme veranstaltet und bittet nun um finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Haushaltsmitteln.

    Die Verwaltung empfiehlt, der Kirchengemeinde einen Zuschuss von 600 Euro zu gewähren. Laut Beschlussvorlage sind alle Voraussetzungen der städtischen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte erfüllt.

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    Festtagstafel für Bedürftige geplant

    Besonders bemerkenswert ist der geplante Verwendungszweck: Die Kirchengemeinde beabsichtigt, den Erlös der Weihnachtsmarkt-Veranstaltung für die „Festtagstafel Weihnacht 2025“ zu verwenden. Diese findet am 24. Dezember ab 16 Uhr in der Kreuz-Kirche in Bochum-Hamme statt.

    Eingeladen sind wohnungslose Menschen, Menschen mit geringem Einkommen und alle, die am Festtag alleine sind. Nach der städtischen Richtlinie können Zuschüsse an Kirchen auch dann gewährt werden, wenn deren Erlös gemeinnützigen Zwecken im Stadtbezirk zugutekommt.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Die Einigkeits-Gemeinde muss nach der Veranstaltung einen detaillierten Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser soll durch Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen die ordnungsgemäße Mittelverwendung belegen.

    Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.

  • CDU-Fraktion nominiert Mitglieder für Ausschüsse des Stadtrats

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion hat ihre Vorschläge für die Besetzung der städtischen Ausschüsse eingereicht. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 20. November 2025 benennt die Fraktion die Kandidaten für alle Gremien des Stadtrats.

    Umfassende Ausschussbesetzung geplant

    Die CDU-Fraktion unter Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz schlägt insgesamt 18 Personen für die verschiedenen Ausschüsse vor. Die Nominierungen umfassen alle wichtigen Gremien der Stadtverwaltung, vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bis hin zu spezialisierten Ausschüssen wie dem für Chancengerechtigkeit und Integration.

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    Führungspositionen in wichtigen Gremien

    Karsten Herlitz soll als Nummer eins im zentralen Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss fungieren, gefolgt von Dr. Sascha Dewender und Christian Haardt. Für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling nominiert die Fraktion Julian Meischein an der Spitze.

    Schwerpunkte bei sozialen Themen

    Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Daniela Arndt die erste Position einnehmen, unterstützt von Fee Roth und Erika Stahl als sachkundiger Bürgerin. Für Bildungsfragen setzt die CDU auf Dr. Sascha Dewender als ersten Kandidaten im Ausschuss für Schule und Bildung.

    Besondere Gremien berücksichtigt

    Neben den Fachausschüssen nominiert die CDU auch Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss. Hier sollen Christian Haardt und Sophie-Charlotte Sommer die Fraktion vertreten. Für den Umlegungsausschuss wird Christian Haardt als Mitglied und Dr. Stefan Jox als persönlicher Stellvertreter vorgeschlagen.

    Die Nominierungen zeigen eine breite Aufstellung der CDU-Fraktion über alle kommunalpolitischen Bereiche hinweg, von Finanzen über Soziales bis hin zu Umwelt- und Sicherheitsfragen.