Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.02.2026 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
| 30.06.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten |
Die Stadt Bochum hat seit 2023 insgesamt 28 Personen mit gefälschten Sprachzertifikaten bei Einbürgerungsverfahren identifiziert. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervor. Die meisten Fälle betrafen Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit.
Die Verwaltung reagiert damit auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Missbrauchsrisiken bei der Ausländerbehörde und dem Einbürgerungsbüro. Hintergrund ist ein bundesweiter Skandal um gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate, der im September 2025 durch investigative Recherchen von „Stern“ und RTL aufgedeckt wurde.
Verteilung nach Nationalitäten
Von den 28 identifizierten Personen mit gefälschten Zertifikaten haben nach Angaben der Verwaltung:
- 12 Personen die syrische Staatsangehörigkeit
- 8 Personen die irakische Staatsangehörigkeit
- 3 Personen die afghanische Staatsangehörigkeit
- 2 Personen die libanesische Staatsangehörigkeit
- jeweils eine Person die türkische, iranische oder indische Staatsangehörigkeit
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Jetzt abonnierenPrüfverfahren und Kontrollen
Die Einbürgerungsstelle hatte bereits 2023 – vor dem bundesweiten Bekanntwerden des Skandals – ihre Prüfmechanismen angepasst. Die Mitarbeitenden wurden für die Prüfung vorgelegter Zertifikate sensibilisiert. Zusätzlich erfolgt bei jedem Einbürgerungsverfahren eine verpflichtende persönliche Vorsprache, bei der die tatsächliche Sprachkompetenz überprüft wird.
Die Ausländerbehörde überprüft Sprachzertifikate bereits seit mehreren Jahren systematisch über Online-Verifikationsportale der Prüfungsanbieter telc und g.a.s.t.. Zertifikate werden grundsätzlich im Original angefordert und einer optischen Prüfung unterzogen.
Zusammenarbeit mit Behörden
Bei Verdacht auf gefälschte Unterlagen informiert die Stadt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Firma telc oder die zuständige Polizeibehörde. Die Ermittlungsbehörden werden um kriminaltechnische oder ermittlungsbezogene Unterstützung gebeten. Bei hinreichendem Anfangsverdacht werden die Unterlagen der Strafverfolgung zugeführt.
Bewertung des Risikos
Die Verwaltung schätzt das Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko als „latent gegeben“ ein. Allerdings deute die gemessen am gesamten Fallvolumen sehr geringe Zahl an Verdachtsfällen nicht auf ein strukturell erhöhtes Risiko hin. Die Prüfung von Sprachzertifikaten verursache nur einen geringen Anteil des gesamten Arbeitsaufwands eines Verfahrens.
Neue gesetzliche Regelung
Seit dem 24. Dezember 2025 kann die Verwaltung nach § 35a Staatsangehörigkeitsgesetz bei Täuschungsversuchen im Einbürgerungsprozess eine bis zu 10-jährige Sperrfrist per Ordnungsverfügung verhängen. Die Verwaltung begrüßt diese Regelung und erwartet eine generalpräventive Wirkung zur Senkung der Verdachtsfälle.
Aufgrund der geringen Anzahl an Verdachtsfällen und der bereits etablierten Prüfmechanismen sieht die Verwaltung aktuell keinen zusätzlichen organisatorischen, personellen oder sicherheitsbezogenen Handlungsbedarf.
Unterlagen
- Anfrage (20260348)
Missbrauchsrisiken bei Ausländerbehörde und Einbürgerungsbüro (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem - Antwort der Verwaltung (20261002)
Missbrauchsrisiken bei Ausländerbehörde und Einbürgerungsbüro (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem