Schlagwort: Soziales

  • ESF-Programm „ElternChanceN“ unterstützt über 8.000 Familien in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Bundesprogramm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ zeigt positive Bilanz: Seit 2023 erreichte das im Familienpädagogischen Zentrum angesiedelte Programm mit über 350 Angeboten rund 8.680 Eltern, Kinder und Fachkräfte. 135 qualifizierte Elternbegleiter arbeiten stadtweit in verschiedenen Einrichtungen.

    Programm läuft bis 2028

    Das ESF-plus-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startete am 1. Januar 2023 in Bochum. Die zweite Förderphase begann am 1. Juni 2025 und endet am 31. Mai 2028. Das Programm baut auf den Vorgängerprogrammen „Elternchance I“ und „Elternchance II“ auf, die bereits seit 2015 das „Bochumer Netzwerk – mit Elternbegleitung Familien stärken“ entwickelt haben.

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    Fokus auf Familien in besonderen Lebenslagen

    Das Programm richtet sich insbesondere an:

    • Familien mit kleinem Einkommen
    • Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund
    • Von Armut bedrohte Familien
    • Alleinerziehende

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung bei wichtigen Lebensphasenübergängen, insbesondere beim Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule.

    Drei Zugangswege für passgenaue Angebote

    Das Programm arbeitet über drei Säulen:

    • Fachbezogene Unterstützung der Elternbegleiter vor Ort über den Arbeitskreis Bochumer Elternbegleiter des Familienpädagogischen Zentrums
    • Ausbau des bestehenden „Bochumer Netzwerk Elternbegleitung“ (2017-2020)
    • Auf- und Ausbau des Konzepts „Schulstart“: Vernetzte Angebote verschiedener Fachbereiche für jahrgangsbezogene Eltern-, Kind- und Familiengruppen

    Neue Kooperationspartner erweitern Netzwerk

    Seit 2025 ist das Gesundheitsamt neuer wichtiger Kooperationspartner. In der zweiten Förderphase konnten weitere Familienzentren, Kindertagesstätten sowie zwei Familiengrundschulzentren des Startchancen-Programms Deutschland in das Netzwerk aufgenommen werden.

    135 qualifizierte Elternbegleiter im Einsatz

    Die Elternbegleiter sind pädagogische Fachkräfte, die eine zusätzliche Bundesqualifikation zur Elternbegleitung erworben haben. Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen:

    • Familienzentren und Kitas
    • Einrichtungen der Familienbildung
    • Begrüßungsteam
    • Familiengrundschulzentren und Schulen
    • Sozialer Dienst
    • Schul- und Kitasozialarbeit
    • Als Inklusionskräfte
    • Mehrgenerationenhäuser und Stadtteiltreffs
    • Unterstützende Vereine der Jugendhilfe

    Positive Evaluationsergebnisse

    Eine bundesweite Elternbefragung 2024 zeigt die Wirksamkeit des Programms:

    • 94 Prozent der Eltern fühlten sich in den Angeboten wohl
    • Fast 90 Prozent sagen, dass die Angebote ihnen helfen, ihre Kinder besser zu fördern
    • Über 86 Prozent erleben eine konkrete Entlastung im Familienalltag

    Teil der Bochumer Präventionsketten

    Das Programm „ElternChanceN“ ist ein wichtiger Bestandteil der Bochumer Präventionsketten unter dem Leitbild „Prävention für bessere Bildungschancen von Kindern und ein gesundes Aufwachsen in Bochum“. Es trägt dazu bei, die Bedarfe von Familien frühzeitig in die kommunale Präventionsarbeit einzubeziehen.

    Der Jugendhilfeausschuss wird am 20. Mai 2026 über das Programm informiert. Der Bericht erfolgt mündlich und präsentationsgestützt.

  • Verfahrenslotsen berichten über Unterstützung bei Eingliederungshilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt stellt die Arbeit der Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vor. Die seit 2024 tätigen Fachkräfte unterstützen Familien beim Zugang zu Leistungen und beraten das Amt bei der Weiterentwicklung inklusiver Hilfen.

    Neue Funktion seit 2024 eingeführt

    Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom Juni 2021 wurde der Grundstein gelegt, um Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung künftig Hilfen aus einer Hand anzubieten. Die bisher getrennte Organisation der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX stellte Familien häufig vor erhebliche Herausforderungen durch unterschiedliche Zuständigkeiten.

    Seit 2024 sind daher nach § 10b SGB VIII Verfahrenslotsen in den Jugendämtern tätig. Sie sollen Verfahren vereinfachen, Transparenz schaffen, Zugänge zu Leistungen verbessern und die inklusionsorientierte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

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    Aufgaben auf zwei Ebenen

    Die Verfahrenslotsen haben ein doppeltes Aufgabenspektrum:

    • Unabhängige Unterstützung und Begleitung junger Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien im Einzelfall
    • Beratende Funktion gegenüber dem Jugendamt auf struktureller Ebene

    Dabei begleiten sie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fachlich im Prozess der Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach des Jugendamtes.

    Berichtspflicht und Präsentation

    Nach § 10b Abs. 2 SGB VIII sind die Verfahrenslotsen verpflichtet, regelmäßig über ihre Aufgabenwahrnehmung, gewonnenen Erfahrungen und beobachteten strukturellen Entwicklungen zu berichten.

    Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 20. Mai 2026 geben die Verfahrenslotsinnen einen Überblick über ihre bisherigen Erfahrungen seit Einführung des Angebots. Dabei berichten sie über zentrale Themen, die Familien beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bewegen.

    Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2025 und enthält vollständige Auswertungen, Fallzahlen, Themenschwerpunkte und fachliche Beobachtungen.

  • Die Linke fragt nach sozialen Folgen der neuen Grundsicherung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Rat erkundigt sich bei der Verwaltung nach den Vorbereitungen auf die ab Juli 2026 geltende neue Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Fraktion befürchtet durch die verschärften Sanktionsregelungen negative Auswirkungen auf Familien und die Wohnsituation von Leistungsbeziehern.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum richtet eine Anfrage zur 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Gegenstand der Anfrage sind die sozialen Konsequenzen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende, deren Gesetzesentwurf Anfang März 2026 verabschiedet wurde und zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

    Verschärfte Sanktionsregelungen

    Die neue Grundsicherung sieht strengere Sanktionsmechanismen vor als das bisherige Bürgergeld. Bereits beim zweiten Versäumnis eines Jobcenter-Termins werden die Geldleistungen um 30 Prozent gekürzt. Bei einer dritten aufeinanderfolgenden Abwesenheit kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch die Ablehnung von Förderkursen führt zu einer dreimonatigen Kürzung um 30 Prozent.

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    Verfassungsrechtliche Bedenken

    Die Linksfraktion äußert rechtliche Bedenken bezüglich der neuen Regelungen. Sie verweist auf das vom Bundesverfassungsgericht 2010 aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitete „menschenwürdige Existenzminimum“. Dieses umfasse nicht nur die Sicherung des physischen Überlebens, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe.

    Arbeitsministerin Bärbel Bas wird zitiert mit der Aussage: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Führende Sozialverbände wie der VdK betonten, dass eine vollständige Streichung der Sozialleistung bei mehrfacher Ablehnung zumutbarer Jobs verfassungsrechtlich nicht möglich wäre.

    Position des Bochumer Jobcenters

    Georg Sondermann, Geschäftsführer des Bochumer Jobcenters, spricht laut der Anfrage im Hinblick auf die neue Grundsicherung von „sozialer Fairness“. Er befürworte die vollständige Kürzung der Geldleistungen beim dritten Meldeversäumnis und sehe in den verschärften Sanktionen „echte Möglichkeiten und Chancen“.

    Fragen an die Verwaltung

    Die Linksfraktion stellt der Stadtverwaltung fünf konkrete Fragen:

    • Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Umsetzung der neuen Grundsicherung vor?
    • Hat bereits ein Austausch mit Wohlfahrtsverbänden stattgefunden? Falls nein, wird dies in Zukunft beabsichtigt?
    • Welche Strategien sind vorgesehen, um mögliche negative Auswirkungen abzufedern?
    • Wird die Einführung einer kostenlosen städtischen Sozialberatung geprüft? Falls nein, warum nicht?
    • Sieht die Verwaltung zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage. Die Anfrage ist von Ratsmitglied Gavin Währisch unterzeichnet.

  • AfD fragt nach Kosten und Rechtsgrundlage für Flüchtlingsunterkunft Kemnader Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion hinterfragt die Umsetzung der Container-Unterkunft für Geflüchtete an der Kemnader Straße 437. Sie bemängelt fehlende Transparenz bei Investitionskosten und rechtlicher Legitimation des Projekts.

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat stellt umfangreiche Fragen zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft an der Kemnader Straße 437 in Stiepel. In einer Anfrage für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 kritisiert die Fraktion den Umgang mit dem Projekt und fordert vollständige Aufklärung über Kosten und Beschlussgrundlagen.

    Ursprünglicher Beschluss und aktuelle Situation

    Der Rat hatte am 14. Dezember 2023 grundsätzlich beschlossen, die Fläche an der Kemnader Straße 437 als Standort für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Vorgesehen war eine Kapazität von bis zu 120 Personen. Zunächst wurden jedoch nur 750.000 Euro für Detailplanung und Kostenschätzungen bereitgestellt.

    Die Einrichtung ist inzwischen realisiert und ging Anfang April 2026 in Betrieb. Gleichzeitig hat sich laut AfD die Aufnahmeverpflichtung der Stadt weitgehend entspannt, sodass nur noch wenige weitere Personen aufzunehmen seien.

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    Kritik an fehlender Transparenz

    Die AfD sieht den Eindruck entstanden, dass „wesentliche Teile der Maßnahme faktisch im Verwaltungsvollzug umgesetzt wurden, ohne dass eine klare und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare politische Beschlusslage zu Umfang und Kosten der Umsetzung erkennbar ist.“

    Dies werfe grundlegende Fragen zur haushaltsrechtlichen Legitimation, Transparenz der Entscheidungsprozesse und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf.

    Detaillierte Fragenkatalog

    Die Fraktion fordert in neun Einzelfragen umfassende Aufklärung:

    • Vollständigen chronologischen Beschlussweg seit dem Grundsatzbeschluss
    • Konkrete Beschlussvorlage für die tatsächliche Umsetzung und Investitionsmittel
    • Vollständige Aufschlüsselung der angefallenen Gesamtkosten
    • Zeitpunkt und Vorlage der Genehmigung der Investitionskosten
    • Rechtliche Grundlage bei fehlender gesonderter Beschlussfassung
    • Bereitstellung von Haushaltsmitteln über die ursprünglich beschlossenen 750.000 Euro hinaus
    • Laufende jährliche Betriebskosten und deren haushalterische Absicherung
    • Erwartete Auslastung in den ersten zwölf Monaten
    • Bewertung der Einhaltung von Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Transparenz

    Die Anfrage stammt von Maik Klaus, stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden der AfD, und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

  • AfD beantragt Ergänzungen zu Hunde-Regelungen auf Friedhöfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion will die geplante Änderung der Friedhofssatzung um zusätzliche Bestimmungen für Hundehalter erweitern. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die Friedhofsverwaltung Kotbeutel-Spender und separate Müllbehälter bereitstellt.

    Antrag zur zehnten Änderungssatzung

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur zehnten Änderungssatzung der Friedhofssatzung eingereicht, die in der Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt werden soll. Der Antrag ergänzt die bereits geplante Neuregelung für Hundehalter auf städtischen Friedhöfen.

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    Zusätzliche Vorgaben für Friedhofsverwaltung

    Nach dem Vorschlag der AfD soll die Friedhofssatzung um folgende Bestimmungen erweitert werden:

    • Hunde müssen an einer kurzen Leine von maximal 1,50 Metern geführt und von Gräbern ferngehalten werden
    • Hundekot ist sofort und restlos zu beseitigen
    • Von Hunden verursachte Schäden sind der Friedhofsverwaltung zu melden
    • Die Friedhofsverwaltung soll geeignete Müllbehälter für Kotbeutel aufstellen
    • Nach Möglichkeit sollen kostenfreie Kotbeutel zur Verfügung gestellt werden

    Begründung mit Verweis auf USB-Angebot

    Fraktionsvertreter Maik Klaus begründet den Antrag damit, dass nicht entfernter Hundekot „insbesondere auf Friedhöfen ein besonderes Ärgernis“ darstelle. Die Fraktion unterstützt daher die vorgesehenen Straf- und Bußgeldbestimmungen.

    Als Vorbild verweist die AfD auf die kombinierten Beutelspender mit Abfallbehältern, die der Umwelt- und Stadtentwicklungsbetrieb (USB) bereits im Stadtgebiet zur Verfügung stellt. Diese Lösung sei auch für die Friedhöfe ideal, alternativ seien auch kostengünstigere Entsorgungsvarianten denkbar.

    Akzeptanz bei Nicht-Hundehaltern

    Die beantragte Ergänzung soll laut AfD-Fraktion „auch bei nicht-Hundehaltern zur notwendigen Akzeptanz beitragen“. Die ursprünglich geplante Änderung der Friedhofssatzung würde es Hundehaltern künftig ermöglichen, ihre Tiere auf die Friedhöfe mitzunehmen.

  • Unterhaltsvorschuss: Steigende Fallzahlen und sinkende Rückgriffquoten in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zu Entwicklung, Kosten und Kontrolle des Unterhaltsvorschusses. Die Zahl der Kinder im Leistungsbezug stieg von 3.439 im Jahr 2021 auf 4.248 im Jahr 2025, während die Rückforderungen von über einer Million Euro auf unter 660.000 Euro sanken.

    Deutlicher Anstieg der Fallzahlen

    Die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 2021 noch 3.439 Kinder Leistungen bezogen, waren es 2025 bereits 4.248 Kinder. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen, die von 1.196 Fällen im Jahr 2021 auf 1.716 Fälle im Jahr 2025 anwuchs.

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    Ausgaben erreichen fast 14 Millionen Euro

    Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss stiegen deutlich an:

    • 2021: 9,99 Millionen Euro
    • 2022: 9,93 Millionen Euro
    • 2023: 10,70 Millionen Euro
    • 2024: 13,41 Millionen Euro
    • 2025: 13,65 Millionen Euro

    Der kommunale Eigenanteil beträgt 30 Prozent der Gesamtausgaben und belief sich 2025 auf über vier Millionen Euro.

    Rückforderungen gehen zurück

    Während die Ausgaben stiegen, sanken die realisierten Rückforderungen von unterhaltspflichtigen Elternteilen kontinuierlich. 2021 konnte die Stadt noch über eine Million Euro zurückholen, 2025 waren es nur noch knapp 660.000 Euro. Eine prozentuale Rückgriffquote kann seit 2019 nicht mehr berechnet werden, da das Landesamt für Finanzen die Einziehung in Neufällen übernommen hat und erzielte Einnahmen teilweise direkt an das Land fließen.

    Kontrollinstrumente wenig genutzt

    Die Verwaltung führt in 289 bis 326 Fällen jährlich den Rückgriff dauerhaft ein, weil Unterhaltspflichtige als nicht leistungsfähig gelten. Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten wurden in den Jahren 2022 bis 2025 nicht eingeleitet. Auch Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht gestellt.

    Ablehnungen und Aufhebungen nehmen zu

    Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von 422 im Jahr 2021 auf 664 im Jahr 2025. Eine Aufschlüsselung nach Ablehnungsgründen ist statistisch nicht verfügbar. Die Aufhebungen wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nahmen von 649 Fällen (2021) auf 830 Fälle (2025) zu. Häufigste Gründe waren ausreichende Bezüge des Kindes, Vollendung des 18. Lebensjahres und fehlende Voraussetzungen ab dem 12. Lebensjahr.

    Statistikdefizite bei wichtigen Daten

    Mehrere Fragen konnte die Verwaltung nicht beantworten, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Dazu gehören die Staatsangehörigkeit der Kinder im Leistungsbezug, die Bezugsdauer und die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland.

  • Verwaltung prüft KI-Assistenzsysteme statt Woggybot für Wohngeldstelle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung sieht Künstliche Intelligenz als zukunftsorientierte Alternative zum von der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt vorgeschlagenen Woggybot. Die Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen bleiben weiterhin bei drei bis sechs Monaten.

    Bearbeitungszeiten noch nicht grundlegend verbessert

    Die Wohngeldstelle steht weiterhin vor einem hohen Antragsvolumen und hat ihre Rückstände zwar reduziert, aber noch nicht beseitigt. Durch eine befristete Sonderarbeitsgruppe von Oktober 2025 bis März 2026 konnte ein erheblicher Anteil alter Anträge abgebaut werden. Die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen liegt normalerweise zwischen drei und sechs Monaten, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Mitwirkung der Antragsteller.

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    Neue Organisationsstruktur seit April in Kraft

    Seit dem 1. April 2026 ist eine neue, weniger kleinteilige Struktur der Wohngeldstelle in Kraft, die verschiedene Antragsvolumina in den Sachbereichen besser ausgleichen soll. Weitere umgesetzte Maßnahmen umfassen:

    • Ersatz der unproduktiven Hotline durch einen organisierten Rückmeldeservice
    • Einheitliche Sachstandsanzeige in allen Wohngeldakten
    • Verstärkung des Servicepoints durch Wohngeldsachbearbeiter während aller Öffnungszeiten

    Verwaltung favorisiert KI-Technologie gegenüber RPA

    Die Verwaltung bewertet den Woggybot als Robotic Process Automation (RPA) grundsätzlich als begrenzt einsetzbar. RPA automatisiert lediglich wiederkehrende, regelbasierte Tätigkeiten wie Dateneingaben und stößt bei komplexen, einzelfallbezogenen Sachverhalten an seine Grenzen. Eine marginale Entlastung der Sachbearbeitung wäre realisierbar, jedoch sieht die Verwaltung den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als zielführender und zukunftsorientierter an.

    Kontakte zu anderen Kommunen bereits geknüpft

    Die Fachbereiche Organisation und Amt für Soziales prüfen gegenwärtig den Einsatz von KI-Anwendungen für die Wohngeldstelle. Am 4. November 2025 fand ein telefonischer Austausch mit der Stadt Nürnberg statt. Zusätzlich wurden Kontakte zu den Wohngeldstellen in Düsseldorf, Dortmund und Herne geknüpft, um Erfahrungsberichte einzuholen. Eine Marktanalyse wurde bereits vorgenommen.

    Die Stadt Nürnberg hat nach eigenen Angaben nach der Einführung des Woggybots zusätzlich ein KI-Assistenzsystem beschafft, was die Einschätzung der Bochumer Verwaltung zur begrenzten Wirksamkeit von RPA stützt.

  • Verwaltung informiert über Schutzwohnungen für Opfer häuslicher Gewalt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgruppe STADTGESTALTER/Volt hatte nach Schutzwohnungen als Ergänzung zum Frauenhaus gefragt. 2025 mussten 314 Frauen vom Bochumer Frauenhaus abgewiesen werden – deutlich mehr als in den Vorjahren.

    Dramatischer Anstieg bei Abweisungen

    Im Jahr 2025 musste das Frauenhaus Bochum 314 Frauen abweisen – ein erheblicher Anstieg gegenüber den bereits hohen Zahlen von über 200 Abweisungen in den Jahren 2023 und 2024. Die Verwaltung führt in ihrer Antwort aus, dass nicht alle Abweisungen auf fehlende Kapazitäten zurückzuführen sind, sondern beispielsweise auch auf die Gefahr für die Anonymität des Frauenhauses oder die räumliche Nähe zum Partner.

    Das Frauenhaus bietet derzeit 14 Plätze für Frauen und 15 Plätze für Kinder. Nach der Istanbul-Konvention müsste die Zahl bei über 90 Plätzen liegen.

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    Hohe Auslastung des Frauenhauses

    Die Auslastungszahlen des Frauenhauses zeigen eine kontinuierlich hohe Belegung:

    • 2023: 82% bei Frauen, 97% bei Kindern
    • 2024: 83% bei Frauen, 88% bei Kindern
    • 2025: 85% bei Frauen, 90% bei Kindern

    Der Anteil der Frauen mit Kindern stieg von 66% (2023) auf 80% (2025).

    Schutzwohnungen als mögliche Ergänzung

    Die Verwaltung bewertet Schutzwohnungen grundsätzlich positiv als sinnvolle Ergänzung zum Frauenhaus. Sie könnten eine flexiblere Konzeption bezüglich der Zielgruppen ermöglichen und die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus reduzieren. Bisher wurden jedoch keine Frauen aus dem Bochumer Frauenhaus in Schutzwohnungen anderer Kommunen vermittelt.

    Für die Entwicklung eines Konzepts verweist die Verwaltung auf geplante landesweite Erhebungen im Rahmen des Gewalthilfegesetzes, die Einfluss auf die Realisierung in Bochum haben könnten.

    Haustiere weiterhin problematisch

    Eine Mitnahme von Haustieren ins Frauenhaus ist nach wie vor nicht möglich. Die Verwaltung begründet dies mit den gemeinschaftlich genutzten Räumen und dem Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch allergische Reaktionen. Eine angemessene Versorgung der Tiere wird derzeit nicht gewährleistet.

    Schutzangebote für andere Zielgruppen fehlen

    Für non-binäre Personen existieren der Verwaltung zufolge keine bekannten spezifischen Schutzangebote in Bochum oder im Ruhrgebiet. Auch bei Männerschutzräumen gibt es weiterhin keine direkte Kontaktaufnahme der Stadt mit der Landesebene. Das Land NRW fördert mittlerweile 20 Männerschutzplätze an fünf Standorten – jedoch nicht im Ruhrgebiet.

    Die Verwaltung betont, dass für eine proaktive Bedarfsermittlung ein klar definiertes Arbeitsfeld, ausreichende personelle Kapazitäten und ein strukturierter Erhebungsauftrag erforderlich wären.

  • Verwaltung lehnt Bürgeranregung zu jährlicher Verlängerung von Grabstätten-Nutzungsrechten ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, eine Bürgeranregung zur Änderung der Friedhofssatzung abzulehnen. Eine Bürgerin hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit zum jährlichen Nacherwerb von Vorsorgegrabstätten in die Satzung aufzunehmen. Die Verwaltung sieht jedoch keinen Änderungsbedarf, da diese Option bereits heute existiert.

    Bürgeranregung für flexiblere Grabstätten-Vorsorge

    Eine Bürgerin hat sich Ende Januar 2026 mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt. Ihr Anliegen: Sie möchte bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Grabstätte zur Vorsorge erwerben und dieses jährlich verlängern können, um später hohe Bestattungskosten für ihre Angehörigen zu vermeiden.

    Die Petentin wünscht sich eine Regelung, nach der das Nutzungsrecht nach einem Vorsorgeerwerb jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. So müsste sie nicht nach größeren Zeitabständen umso größere Summen für eine Verlängerung aufbringen.

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    Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die Anregung abzulehnen. Begründung: Es bedarf keiner Satzungsänderung, um das Begehren der Petentin zu erfüllen, da die gewünschte Regelung bereits existiert.

    Aktuelle Rechtslage ermöglicht jährliche Verlängerung

    Nach den geltenden Bestimmungen wird das Nutzungsrecht an einer Grabstätte für 25 Jahre vergeben. Die Friedhofssatzung regelt in § 4 Absatz 2 bereits die mögliche Verlängerung unter Verweis auf die Friedhofsgebührensatzung.

    Dort ist unter Tarif-Nr. 2.9 festgelegt, dass eine jährliche Verlängerung des Nutzungsrechts mit 1/25 der Kosten für 25 Jahre durch Gebühr abgegolten werden kann. Diese Regelung entspricht nach Einschätzung der Verwaltung genau dem Wunsch der Petentin.

    Beratung durch Friedhofsverwaltung geplant

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass grundsätzlich eine Beratung zum Vorsorgeerwerb durch die Friedhofsverwaltung erfolgt. Mit der Petentin soll entsprechend Kontakt aufgenommen werden, um sie über die bereits bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

    Der Rat wird am 7. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Verwaltung beantwortet Nachfragen zum Asylsystem

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hat weitere Fragen zur Unterbringung von Asylsuchenden beantwortet. Dabei geht es um Kosten, Belegungsgebühren und die Zukunft von Unterkünften.

    Unterbringungseinrichtung Höntroper Straße bleibt bestehen

    Die Verwaltung plant nicht, die Unterbringungseinrichtung an der Höntroper Straße 99a trotz geringer Auslastung zu schließen. Mit derzeit 78 Personen ist die Einrichtung zwar nur schwach belegt, jedoch sind die Plätze laut Amt für Soziales im Rahmen der gesamtstädtischen Kapazitätsplanung weiterhin erforderlich. Da andere Standorte wie die Unterstraße zur Schließung vorgesehen sind, werden die Kapazitäten an der Höntroper Straße benötigt, um stadtweite Unterbringungsbedarfe sicherzustellen.

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    Benutzungsgebühren und Kostenstruktur

    Die Benutzungsgebühr für die Unterkünfte betrug 2025 pauschal 300 Euro pro Monat und Person, was 10 Euro täglich entspricht. Die Gebühren basieren auf einer detaillierten Kalkulation verschiedener Kostenarten:

    • Personalkosten und Verwaltungsgemeinkosten
    • Interne Sachkosten
    • Sach- und Energiekosten über Zentrale Dienste

    Gesamtausgaben von über 16 Millionen Euro

    Im Jahr 2025 entstanden in den städtischen Unterbringungseinrichtungen Gesamtausgaben von 16.043.792 Euro. Die Kosten verteilten sich wie folgt:

    • Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten: 6.981.636 Euro
    • Sicherheitsdienstausgaben: 5.888.621 Euro
    • Betreuungsausgaben: 2.074.103 Euro
    • Catering- und Verpflegungsausgaben: 822.182 Euro
    • Reinigungskosten: 277.250 Euro

    Chancenaufenthaltsrecht: Daten nicht verfügbar

    Zu den Fragen nach Herkunftsstaaten von Personen beim Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht zu dauerhaften Aufenthaltstiteln konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Das Amt für Bürgerservice erklärt, dass die Verknüpfung von Herkunftsstaaten und Aufenthaltstiteln nicht als Kennzahl vorgehalten wird. Eine Nachermittlung würde mehrere hundert Einzelfallprüfungen erfordern, was mit den verfügbaren personellen Ressourcen nicht leistbar sei.