Schlagwort: Soziales

  • Gebühren für städtische Wohnunterkünfte steigen ab Januar 2026 deutlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Nutzungsgebühr für Übergangsheime und andere kommunale Unterkünfte soll von 300 auf 370 Euro pro Person und Monat angehoben werden. Der Rat entscheidet am 18. Dezember über die Änderungssatzung.

    Das Amt für Soziales hat eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für städtische Wohnunterkünfte vorgelegt. Grund für die geplante Erhöhung um rund 23 Prozent sind gestiegene Kosten sowie Veränderungen bei der Unterbringungssituation verschiedener Personengruppen. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2023, der Gebührensatz ist seit 2024 unverändert.

    Transferleistungsempfänger nicht direkt betroffen

    Die Verwaltung betont, dass die große Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von der Erhöhung nicht persönlich belastet wird. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder SGB XII bezieht, erhält entsprechend höhere Transferleistungen. Bei SGB-II-Empfängern rechnet die Stadt sogar mit Mehreinnahmen, da der Bund einen großen Teil dieser Kosten erstattet.

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    Neue Ermäßigungsregelung für Selbstzahler

    Lediglich 364 Personen (Stand November 2025) zahlen die Gebühren aus eigener Tasche. Für diese Gruppe wurde eine zusätzliche Kategorie zur Gebührenreduzierung eingeführt. Bei geringem Einkommen können Betroffene ermäßigte Gebühren beantragen – 26 Personen nutzen diese Möglichkeit bereits.

    Kalkulation basiert auf rund 17 Millionen Euro Gesamtkosten

    Die Stadt betreibt verschiedene Einrichtungsarten: Übergangsheime, umgenutzte Schulgebäude, mobile Wohnanlagen, angemietete Wohnungen und Hotelzimmer. Für 2026 kalkuliert die Verwaltung mit Gesamtkosten von rund 17,1 Millionen Euro bei durchschnittlich 3.057 verfügbaren Unterbringungsplätzen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 80 Prozent.

    Vergleich mit anderen Kommunen

    Ein Blick in die Region zeigt eine große Bandbreite bei den Gebühren. Während Herne 175 Euro erhebt, verlangt Mönchengladbach für Übergangsheime 366 Euro. Bielefeld liegt mit bis zu 386 Euro an der Spitze. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Kalkulationen anderer Städte veraltet seien und dort ebenfalls Erhöhungen zu erwarten sind.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die Ratsentscheidung fällt eine Woche später.

  • Stadt benennt Vertreter für Senioreneinrichtungen-Gesellschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll im Dezember über die Besetzung der Gremien bei der SBO gGmbH entscheiden. Für den Aufsichtsrat müssen noch fünf Mitglieder benannt werden – darunter mindestens zwei Frauen.

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter bei der SBO Senioreneinrichtungen gGmbH vorgelegt. Die Stadt hält 100 Prozent der Anteile an dem Unternehmen, das sieben Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 722 Plätzen in Altenbochum, Langendreer, Goldhamme und Wattenscheid betreibt.

    Gesellschafterversammlung bereits besetzt

    Für die Gesellschafterversammlung sieht die Vorlage Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied vor. Als Stellvertreter ist Sebastian Kopietz vorgesehen. Die beiden sollen die Rechte der Stadt als Gesellschafterin ausüben.

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    Aufsichtsrat wartet auf Kandidaten

    Bei der Besetzung des Aufsichtsrats steht bislang nur Oberbürgermeister Jens Vieting fest – entweder er selbst oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft nimmt den ersten Sitz ein. Fünf weitere Plätze müssen die Ratsfraktionen noch mit Kandidaten füllen.

    Das Gremium besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Neben den sechs Arbeitgebervertretern gehören drei Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat an, die von den Beschäftigten direkt gewählt werden. Derzeit sind dies Sylvia Kölpin, Hans Raimund Stock und Stefan Witte.

    Frauenquote zu beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote mindestens zwei Frauen unter den sechs Arbeitgebervertretern sein müssen. Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in wesentlichen Gremien vor.

    Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates und verlängert sich automatisch bis zur Neubenennung nach der nächsten Kommunalwahl.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Bochum veröffentlicht Sozialdaten aller 30 Ortsteile erstmals nur noch online

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Bochum. Die Stadt Bochum legt ihre jährliche Broschüre „Bochumer Ortsteile kompakt“ für das Jahr 2025 vor. Erstmals erscheint die Publikation ausschließlich als Online-Ausgabe, wie aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgeht.

    Die Broschüre enthält ausgewertete Einzeldaten für alle 30 Bochumer Ortsteile aus dem Jahr 2024. Die Informationen werden jeweils in Relation zum zugehörigen Stadtbezirk sowie zur Gesamtstadt dargestellt. Erfasst sind unter anderem Angaben zur Bevölkerungsstruktur, zur Wohnsituation sowie zur Betreuungslage in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag.

    Ab dem 16. Dezember 2025 ist die Publikation unter www.bochum.de/sozialberichterstattung abrufbar. Zusätzlich soll es künftig möglich sein, die Daten interaktiv über das Monitoring-Tool KomMonitor abzurufen.

    Die Vorlage wird zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 in zahlreichen politischen Gremien zur Kenntnis gegeben, darunter der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, alle sechs Bezirksvertretungen sowie verschiedene Fachausschüsse und Beiräte.

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  • Stadt Bochum weist Vorwürfe zu Versorgungssperrung bei „Villa Kunterbunt“ zurück

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Bochum (Eigenbericht) – Im Streit um die geplante Räumung des besetzten Hauses „Villa Kunterbunt“ hat die Stadtverwaltung Bochum Vorwürfe der Linkspartei zurückgewiesen, wonach die Stadt unrechtmäßig die Sperrung von Strom und Wasser veranlasst habe.

    Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, sollten die Stadtwerke am 5. November lediglich Personal bereithalten – für den Fall, dass das Gebäude an der Adresse „Auf den Holln 1-3“ geräumt würde. Für die betroffene Hausnummer 3 lägen „derzeit keine laufenden Mietverträge vor“, heißt es in dem Dokument.

    Linke kritisierte „Angriff auf Grundrechte“

    Die Linksfraktion hatte die Anfrage gestellt, nachdem Mitarbeiter der Stadtwerke am Morgen des 5. November versucht hatten, Wasser- und Stromzähler in dem Gebäude auszubauen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren die Räumung des Hauses aufgeschoben. Die Bewohner hatten die Maßnahme als „eklatanten Angriff auf die Grundrechte“ bezeichnet.

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    Verwaltung verweigert Auskunft zu Stadtwerken

    Zur Frage, warum die Stadtwerke solche Aufträge ohne Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausführten, verweigerte die Verwaltung eine inhaltliche Stellungnahme. „Zu internen Vorgängen der Stadtwerke Bochum kann keine Stellungnahme abgegeben werden“, teilte die kaufmännische Betriebsleitung mit.

    Vergleichbare Fälle in den vergangenen fünf Jahren seien den Zentralen Diensten nicht bekannt, hieß es weiter. Die Vorlage wird dem Stadtrat am 18. Dezember sowie dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Ende Januar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.