Kategorie: Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe

  • Zentrale Dienste: Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung wird neu besetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu. Die Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

    Neubesetzung in eigenbetriebsähnlicher Einrichtung

    In der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ist die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung neu zu besetzen. Dies teilte die Verwaltung in einer öffentlichen Mitteilung mit.

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    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat am 18. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Personalangelegenheit.

    Nichtöffentliche Beratung geplant

    Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261174 beraten und entschieden. Die öffentliche Mitteilung beschränkt sich daher auf die grundsätzliche Information über die Neubesetzung der Führungsposition.

    Die Mitteilung stammt vom Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation und wurde von Alexandra Sander verfasst.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Stadt plant neues Funktionsgebäude für Sportplatz Havkenscheider Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Modernisierung der Sportanlage Havkenscheider Straße mit einem neuen Umkleidegebäude abschließen. Der Rat soll 3,68 Millionen Euro für den Neubau bewilligen, der in einem kombinierten Planungs- und Realisierungsverfahren umgesetzt werden soll.

    Die Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 soll ein neues Funktionsgebäude erhalten. Nach dem bereits erfolgten Umbau des Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz steht nun die Errichtung eines modernen Umkleidegebäudes an, das den heutigen Anforderungen des Sportbetriebs entspricht.

    Hintergrund der Modernisierung

    Ursprünglich sollte der Sportplatz im Rahmen des Projekts „Ostpark – Neues Wohnen“ verlagert werden. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde diese Planung jedoch verworfen, sodass die Anlage am bisherigen Standort modernisiert wird.

    Im Zuge der Entwässerungsarbeiten für die angrenzende Wohnbebauung musste das ehemalige Tennen-Spielfeld weichen. Als Kompensation wurde der vorhandene Rasenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut, der sowohl für Fußball als auch für Lacrosse genutzt werden kann. Die Lacrosse-Abteilung des LFC Laer 1906 trägt dort regelmäßig Trainings- und Ligaspiele aus.

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    Zwei Varianten geprüft

    Eine Machbarkeitsstudie untersuchte zwei mögliche Lösungen für das neue Funktionsgebäude:

    • Variante 1: Sanierung des maroden Bestandsgebäudes mit zusätzlichen Neubauten für fehlende Räume – geschätzte Kosten: 4,39 Millionen Euro brutto
    • Variante 2: Kompletter Rückbau des alten Gebäudes und Neubau in Systembauweise – geschätzte Kosten: 3,68 Millionen Euro brutto

    Die Verwaltung favorisiert Variante 2, da sie kostengünstiger ist und durch die Anwendung der „Energetischen Leitlinien der Stadt“ zu deutlichen Einsparungen bei Strom- und Wärmeversorgung über den gesamten Gebäudelebenszyklus führt.

    Kombiniertes Verfahren geplant

    Abweichend vom üblichen Vorgehen soll ein kombinierter Planungs- und Realisierungsbeschluss gefasst werden. Dies ermöglicht die Vergabe an einen Totalunternehmer, der sowohl Planung als auch Bau übernimmt. Dieses Verfahren verspricht kürzere Projektlaufzeiten und wirtschaftlichere Abwicklung.

    Das geplante Gebäude wird nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch den Totalunternehmer der Politik vorgestellt.

    Finanzierung und Ausstiegsszenario

    Die geschätzten Investitionskosten von 3,68 Millionen Euro brutto (etwa 3,38 Millionen Euro netto) sollen vollständig aus Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 finanziert werden. Im aktuellen Haushaltsplan sind bereits 1,4 Millionen Euro eingeplant, weitere 2 Millionen Euro sollen für 2027 veranschlagt werden.

    Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erheblichen Kostenüberschreitungen im Vergabeverfahren eine Aufhebung der Ausschreibung und Neuprüfung der Maßnahme erfolgen würde.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Mai 2026)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (29. Mai 2026)
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost (3. Juni 2026, Anhörung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026)
    • Rat (18. Juni 2026, Entscheidung)
  • Zentrale Dienste weisen Gewinn von 0,448 Millionen Euro im ersten Quartal aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste hat im ersten Quartal 2026 einen rechnerischen Gewinn von rund 0,448 Millionen Euro erzielt. Dies geht aus dem Zwischenbericht hervor, den der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnis nehmen soll.

    Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2026 zeigt die finanzielle Entwicklung der Zentralen Dienste auf. Die Berichterstattung erfolgt gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW und § 12 der Betriebssatzung, wonach die Betriebsleitung regelmäßig über Erträge, Aufwendungen und die Abwicklung des Vermögensplans informieren muss.

    Personalkosten unter Plan

    Bei den Personalkosten liegt die Einrichtung deutlich unter den geplanten Werten. Die berücksichtigten Personalkosten unterschreiten den Planwert um 1,332 Millionen Euro. Diese Abweichung erklärt sich teilweise durch ruhende Beschäftigungsverhältnisse sowie verspätete oder noch nicht erfolgte Stellenbesetzungen.

    Die ausgewiesenen Personalaufwendungen berücksichtigen bereits anteilige Beträge für:

    • Sonderzuwendung
    • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
    • Voraussichtliche Erstattungen an den städtischen Haushalt
    • Beiträge zur Unfallkasse und Beihilfen
    • Rückstellungen für Versorgungsempfänger

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    Umsatzerlöse erreichen 71 Prozent des Planvolumens

    Die Umsatzerlöse betragen 71 Prozent des anteiligen Planvolumens für das erste Quartal. Maßgeblich für diese Entwicklung sind geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von minus 20,276 Millionen Euro. Diesen stehen in der Regel entsprechende Erstattungen durch den städtischen Haushalt gegenüber, beispielsweise für Unternehmerleistungen bei baulichen Maßnahmen.

    Da die Mittelabflüsse bei baulichen Maßnahmen im Jahresverlauf schwanken können, etwa durch Leistungsverschiebungen bei Bauprojekten, ist die weitere Entwicklung abzuwarten.

    Investitionen deutlich unter Planansatz

    Für betriebliche Investitionen wurden bis zum Ende des ersten Quartals insgesamt 75.319 Euro verausgabt. Der Vermögensplan für das Jahr 2026 sieht Investitionen in Höhe von 860.900 Euro vor.

    Jahresergebnis noch nicht absehbar

    Das Ergebnis des Jahres 2026 hängt von verschiedenen Faktoren ab, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend beurteilt werden können. Dazu gehören unter anderem:

    • Die tatsächliche Höhe der Kosten für Zuführungen zu Rückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger
    • Die Entwicklung der durch interne Mieten refinanzierten Kosten
    • Die Entwicklung der Rückstellungen für Urlaub und Zeitkontostunden

    Der rechnerische Überschuss im ersten Quartal sei kein Ergebnis, das bereits für das Jahresende hochgerechnet werden könne, betont die Verwaltung.

    Bei den Zwischenberichten wird berücksichtigt, dass Mehr- oder Minderausgaben bei den Energiekosten das betriebliche Gesamtergebnis nicht beeinflussen. Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Nebenkostenabrechnung auf Basis der Ist-Kosten mit dem städtischen Haushalt.

  • Verwaltung legt Photovoltaikbericht 2025 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung informiert über die Aktivitäten beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern im vergangenen Jahr. Der Bericht wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Jahresrückblick auf PV-Ausbau

    Die Verwaltung resümiert mit dem Jahresbericht die Aktivitäten zum Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern im Jahr 2025. Der Bericht wurde von Achim Paas aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Technische Betriebsleitung erstellt.

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    Beratung im Betriebsausschuss

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird den Photovoltaikbericht in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Mitteilung der Verwaltung hat die Nummer 20260722 und wurde am 10. März 2026 veröffentlicht.

    Der detaillierte Jahresbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt und enthält die konkreten Zahlen und Entwicklungen des städtischen Photovoltaikausbaus.

  • Stadt entwickelt Raumprogramm für Sanierung von Sportplatz-Funktionsgebäuden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm für die Modernisierung der Funktionsgebäude auf städtischen Sportplatzanlagen entwickelt. Das modulare Konzept soll künftig als Grundlage für Sanierungen und Neubauten dienen.

    Die Stadt plant die systematische Erneuerung der Funktionsgebäude auf ihren Sportplatzanlagen. Jana Neumann vom Referat für Sport und Bewegung stellte dazu ein neu entwickeltes Raumprogramm vor, das moderne Standards für Umkleide- und Sanitärgebäude definiert.

    Veraltete Gebäudesubstanz erfordert Handeln

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude direkt auf der Anlage. Diese stammen überwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren und entsprechen baulich wie funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neun Sportplatzanlagen nutzen Funktionsräume in benachbarten Gebäuden wie Turnhallen oder Schulen.

    Die Funktionsgebäude sind nicht nur für den Trainings- und Spielbetrieb relevant, sondern beeinflussen auch die Attraktivität der Anlagen für Schulen und Vereine. Besonders wichtig sind dabei Aspekte wie Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

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    Raumprogramm orientiert sich an DFB-Empfehlungen

    Das neue Raumprogramm orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes und berücksichtigt neben funktionalen Anforderungen auch gesellschaftliche Entwicklungen. Es umfasst folgende funktionale Inhalte:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit Duschbereich (barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für flexible Nutzung mit Duschbereich (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleide für Platzwart mit Waschbecken
    • Einzelumkleiden für Schiedsrichter/Lehrer mit Duschbereich (barrierefrei)
    • Sanitäranlage für Besucher: 8 Einzel-WCs (All-Gender), 1 Behinderten-WC, 1 Wickelraum
    • Technikraum entsprechend aktuellen technischen Anforderungen
    • Material- und Geräteraum mit direktem Zugang zum Spielfeld

    Modulares Bausystem ermöglicht flexible Umsetzung

    Die bauliche Umsetzung erfolgt nach einem modularen System mit einem Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern. Dieses System ermöglicht verschiedene Bauweisen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann einem erweiterten Bieterkreis zugänglich gemacht werden.

    Das modulare Konzept bietet mehrere Vorteile: Es ermöglicht eine schnelle Realisierung und Kosteneffizienz sowie hohe Anpassungsfähigkeit an örtliche Gegebenheiten. Je nach räumlicher Situation können die Gebäude in unterschiedlichen Konfigurationen realisiert werden, beispielsweise als Riegel oder L-Form.

    Stufenweise Umsetzung möglich

    Das Raumprogramm erlaubt eine stufenweise Umsetzung, sodass einzelne Bausteine je nach Priorität, finanziellen Rahmenbedingungen oder zeitlichen Erfordernissen realisiert werden können. Erweiterungen oder Anpassungen sind auch später ohne erhebliche Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz möglich.

    Das Programm stellt keinen Maßnahmen- oder Investitionsbeschluss dar, sondern dient als fachliche Orientierungs- und Bewertungsgrundlage. Auf dieser Basis können die weiteren Schritte der Entwicklungsplanung erfolgen, die am Ende eine Prioritätenliste für die Funktionsgebäude aufzeigt.

    Die Vorlage wird am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe und am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Neue Standortlösung für elftes Gymnasium am City-Tor Süd beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, das geplante elfte Gymnasium nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße zu errichten, sondern am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Der Neubau soll in mehreren Schritten entstehen und rund 90 Millionen Euro kosten.

    Änderung der ursprünglichen Pläne

    Das elfte Gymnasium sollte ursprünglich an den bisherigen Standorten der Gesamtschule Bochum-Mitte (Feldsieper Straße 94 und Gahlensche Straße 204b) entstehen. Diese Lösung erwies sich jedoch als problematisch: Die Gesamtschule kann erst nach Fertigstellung ihres neuen Gebäudes an der Berliner Straße (voraussichtlich Q3/2032) ausziehen. Zudem kritisierte die obere Schulaufsicht die räumliche Aufteilung auf zwei Standorte im Abstand von 1,3 Kilometern sowie die begrenzten Schulhof- und Pausenflächen.

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    City-Tor Süd wird verfügbar

    Seit dem 1. Januar 2026 steht das Areal am City-Tor Süd wieder zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option auf Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hatte. Das Grundstück liegt in der Innenstadt westlich des Konrad-Adenauer-Platzes und ist verkehrstechnisch gut angebunden: Der Hauptbahnhof ist 950 Meter entfernt, die S-Bahn-Haltestelle Bochum-Ehrenfeld und U-Bahn-Linien sind in kurzer Distanz erreichbar.

    Dreistufiges Entwicklungskonzept

    Die Verwaltung plant die Entwicklung des Gymnasiums in drei Stufen:

    • Step 1 (Schuljahr 2027/2028): Aufstellung von Interimscontainern für die ersten zwei Jahrgänge im westlichen Bereich des Areals, inklusive Verwaltungsräumen, Schulhofflächen und Stellplätzen
    • Step 2: Erweiterung um weitere drei Jahrgänge durch zusätzliche Container und Ausbau der Außenanlagen
    • Step 3: Neubau des endgültigen Schulgebäudes als Modulbau auf der Freifläche nördlich der Erschließungsstraße

    Bebauungsplan muss geändert werden

    Der bestehende Bebauungsplan Nr. 777 setzt für das Areal Kerngebiete für Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur fest. Für die Schulnutzung ist eine Änderung erforderlich. Für die Container-Aufstellung wird zunächst eine Befreiung von den Bebauungsplan-Vorgaben angestrebt.

    Finanzierung und Kosten

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 90 Millionen Euro. Für die ersten beiden Entwicklungsschritte stehen 22 Millionen Euro zur Verfügung, die ursprünglich für Interimsmaßnahmen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße vorgesehen waren. Die Container sollen gekauft statt gemietet werden, da sich dies bei der geplanten Standzeit von 4,5 bis 6 Jahren als wirtschaftlicher erweist.

    Nachnutzung der bisherigen Standorte

    Das Schulgebäude an der Feldsieper Straße 94 könnte nach dem Auszug der Gesamtschule vom Alice-Salomon-Berufskolleg genutzt werden, das derzeit über zwei unsanierte Nebenstandorte verfügt. Das Gebäude an der Gahlenschen Straße könnte abgerissen und für anderen Wohnungsbau genutzt werden.

    Anbindung an neue Parkanlage

    Bis Mitte 2027 entsteht nördlich des Schulstandortes eine 0,7 Hektar große Parkanlage mit Sport- und Bewegungsflächen. Die schulischen Außenanlagen sollen an diese Planung angepasst werden, um Synergieeffekte zu schaffen.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Nach Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai folgen Vorberatungen in verschiedenen Fachausschüssen. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • E-Bike-Garagen an Bochumer Schulen: Ladefunktion nur eingeschränkt nutzbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine CDU-Anfrage zum Zustand der E-Bike-Garagen an Bochumer Schulen. Die ursprünglich mit Solar-Ladefunktion ausgestatteten Container können ihre Kernfunktion nur noch eingeschränkt erfüllen. Technische Probleme und fehlende Expertise erschweren eine vollständige Wiederherstellung.

    Fünf Garagen an vier Schulstandorten

    Insgesamt wurden fünf E-Bike-Garagen im Rahmen des Förderprojekts „Standortermittlung durch mobile und energieautarke e-Bike-Ladegaragen“ angeschafft. Aktuell stehen die Container an folgenden Standorten:

    • Hildegardis-Gymnasium, Klinikstr. 1 (Schulhof)
    • Neues Gymnasium, Querenburger Str. 45 (Nähe Parkplatz)
    • Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Westenfelder Str. 88 (Schulhof)
    • Rudolf-Steiner-Schule (Waldorfschule), Hauptstr. 238 (Schulhof)

    Eine fünfte Garage stand bis Anfang 2025 an der Heinrich-Böll-Gesamtschule, wurde aber wegen Platzbedarf für Schulraumcontainer abgebaut und steht derzeit auf dem städtischen Betriebshof.

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    Probleme mit der Solarstrom-Versorgung

    Jede Garage verfügt über sechs Kabinen mit Platz für bis zu zwölf Fahrräder. Die ursprünglich geplante Energieversorgung erfolgte autark über Solaranlagen auf den Dächern mit integrierten Speichern. In den sonnenstundenarmen Monaten wird die Ladefunktion jedoch zur Sicherung der Batteriesysteme abgeschaltet. An der Rudolf-Steiner-Schule ist die Ladefunktion aufgrund örtlicher Gegebenheiten dauerhaft abgestellt.

    Wechsel zu mechanischen Schließsystemen

    Seit Beginn kam es zu durchgehenden Funktionsstörungen beim elektronischen Zugangssystem, das ursprünglich per Smartphone-App gesteuert wurde. Nach der Aufkündigung der Zusammenarbeit mit der Errichterfirma GEMBO GmbH wurden alle Standorte auf mechanische Schließsysteme umgerüstet. Die Schulen verwalten seither die Zugangsberechtigungen selbst.

    Hohe Folgekosten und technische Hürden

    Seit 2024 sind die Zentralen Dienste der Stadt als Betreiber zuständig. Die Kosten stiegen von ursprünglich etwa 3.500 Euro pro Jahr und Anlage auf rund 18.000 Euro für alle Garagen zusammen. Eine vollständige Wiederherstellung der Ladefunktion gestaltet sich schwierig: Die GEMBO GmbH hatte die elektrischen Anlagen eigenentwickelt, weshalb angefragte Fachunternehmen Reparaturen ablehnen.

    Nutzung als reine Fahrradgaragen

    Die Verwaltung sieht keine wirtschaftlich vertretbare Lösung für eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionen. Ein regelmäßiger Austausch der Akkus sei nicht finanzierbar. Die Garagen bleiben jedoch als sichere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten nutzbar. Die letzte technische Prüfung der elektrischen Anlagen erfolgte im April 2024 und verlief mangelfrei – die nächste steht 2028 an.

    Das Förderprojekt lief von Februar 2017 bis Dezember 2019 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Laut Förderbedingungen sind Änderungen an Nutzung oder Eigentumsverhältnissen noch bis Ende 2024 zustimmungspflichtig.

  • Verwaltung lehnt Teilerhalt des Schulzentrums Bochum-Nord ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht eine komplette Neuplanung als erforderlich an, falls Teile des alten Schulzentrums Bochum-Nord erhalten bleiben sollen. Zudem können derzeit keine alternativen Räume für ein geplantes Stadtteil-Museum bereitgestellt werden.

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zum Schulzentrum Bochum-Nord geantwortet und dabei ihre ablehnende Haltung zum Teilerhalt des Bestandsgebäudes bekräftigt. Gleichzeitig wurden Fragen zu alternativen Möglichkeiten für ein geplantes Stadtteil-Museum beantwortet.

    Komplette Neuplanung bei Teilerhalt erforderlich

    Die Verwaltung kann die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen zu Kosten, Genehmigungsdauer und technischen Anforderungen für einen Teilerhalt nicht auf Basis des vorhandenen Planungsstandes beantworten. Sämtliche Planungen und Wettbewerbe inklusive des Realisierungsbeschlusses aus 2019 basieren auf dem vollständigen Abbruch des Bestandsgebäudes.

    Ein Teilerhalt würde nach Angaben der Verwaltung eine Überplanung der gesamten Maßnahme erfordern. Folgende Neuplanungen wären notwendig:

    • Tragwerkplanung mit Neubewertung der Statik
    • Komplette TGA-Neubetrachtung von Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro
    • Neubewertung der Netzkapazitäten (Fernwärme bereits am Limit)
    • Neues Brandschutz- und Rettungswegekonzept
    • Neue Freianlagenplanung für Ersatzpflanzungen, barrierefreie Wege und Feuerwehrzufahrten

    Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine komplette Neubetrachtung der Maßnahme samt neuem Bauantrag und Betriebskonzept handeln würde. Bestehende Aufträge könnten nicht wie beauftragt durchgeführt werden, und der geplante Fertigstellungstermin im Sommer 2026 wäre nicht mehr realisierbar.

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    Keine alternativen Räume für Stadtteil-Museum

    Bezüglich der Frage nach einem „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ im Zentrum von Gerthe sieht die Verwaltung derzeit keine realisierbaren Möglichkeiten. Der Bermanns-Kameradschafts-Verein „Glückauf Gerthe 1891 e.V.“ hatte seine bisherigen Räume an der Frauenlob-Schule in Hiltrop aufgeben müssen. Zur Einlagerung der Sammlung wurde ein Raum in der Lenneschule bereitgestellt.

    Zugang zu Exponaten während Dienstzeiten möglich

    Der Verein kann während der Dienstzeiten des Schulhausmeisters in der Regel auch kurzfristig das Gebäude betreten, um an seine Exponate zu gelangen. Da das Gebäude nicht mehr als Schulgebäude betrieben wird und auch zur Lagerung anderer Gegenstände genutzt wird, ist ein Zugang ohne Schulhausmeister nicht möglich.

    Sowohl städtische Immobilien als auch potenziell nutzbare externe Liegenschaften sind laut Verwaltung aufgrund bestehender Nutzungen, baulicher Einschränkungen oder anderer planerischer Überlegungen nicht für eine dauerhafte Ausstellung verfügbar. Die Verwaltung will im Rahmen der regulären immobilienwirtschaftlichen Prozesse weiterhin nach Möglichkeiten suchen.

    Für Vereinsarbeit zur lokalen Historie oder als Begegnungs- und Bildungsort für die Lokalgeschichte können aktuell und kurzfristig keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Ob sich perspektivisch und mittelfristig im Stadtbezirk Bochum-Nord Möglichkeiten ergeben könnten, müsste anlassbezogen geprüft werden.

  • Bauprojektcontrolling: Über 600 Millionen Euro für städtische Baumaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand ihrer größeren Bauprojekte. Insgesamt sind Kosten von mehr als 600 Millionen Euro geplant, wobei es bei zahlreichen Vorhaben zu Verzögerungen kam. Vier neue Maßnahmen wurden ins Controlling aufgenommen.

    Umfang des Bauprojektcontrollings

    Das Bauprojektcontrolling erfasst investive und konsumtive Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von in der Regel über 1,5 Millionen Euro. Für Projekte über 10 Millionen Euro werden zusätzlich ausführlichere Angaben bereitgestellt. Die mit den Realisierungsbeschlüssen geplanten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Baubereiche: Den größten Anteil macht der Hochbau mit 512 Millionen Euro aus, gefolgt von öffentlichem Grün (38 Millionen Euro), Kombinaßnahmen (35,1 Millionen Euro), Kanalbau (29,1 Millionen Euro) und Straßenbau (25,1 Millionen Euro).

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    Neue Projekte im Controlling

    Mit dem 4. Quartal 2025 wurden vier neue Maßnahmen aufgenommen:

    • Graf-Adolf-Straße, 2. BA: Bau von Mischwasserkanälen mit Straßenumbau (2,8 Millionen Euro)

    • Castroper Straße, 2. BA, Teil 1: Kanalverlegung in geschlossener Bauweise (3,1 Millionen Euro)

    • Goetheschule: Sanierung der Turnhalle (4 Millionen Euro)

    • Junggesellenstraße 8: Sanierung des Verwaltungsgebäudes (10 Millionen Euro)


    Verzögerungen bei zahlreichen Projekten

    Viele Projekte erfahren Terminverschiebungen aufgrund verschiedener Probleme. Bei der Stephanstraße führte eine unerwartete Verkeimung der Wasserleitung zu Verzögerungen. Am Husemannplatz waren trotz vorbereitender Schürfarbeiten umfangreiche Mehrarbeiten erforderlich, unter anderem wegen asbestkontaminierter Bereiche und der mehrfachen Umlegung eines 10-kV-Kabels.

    Probleme bei Kanalprojekten

    Beim Dibergkanal 1. BA kam es nach Fertigstellung des Regenrückhaltebeckens zu einem Schaden, dessen Klärung Versicherung und Rechtsanwälte einbezog. Die Sanierung steht noch aus, die Ausschreibung ist für Dezember 2025 vorgesehen. Beim 4. BA desselben Projekts musste wegen nicht erkannter Bodenveränderungen das Vortriebsverfahren gewechselt werden.

    Schulbaumaßnahmen betroffen

    Mehrere Brandschutzsanierungen an Schulen verzögern sich aufgrund erweiterter Maßnahmenumfänge. Bei der Kirchschule Höntrop führten ein Wasserschaden, die Feststellung eines Hausschwammes und Mietstreitigkeiten zu Verzögerungen. Am Walter-Gropius-Berufskolleg erwiesen sich die Rahmenbedingungen als komplexer als geplant, da der Schulbetrieb aufrechterhalten werden musste und sich die Bausubstanz als unerwartet marode herausstellte.

    Planungsengpässe als Ursache

    Bei einigen Projekten führten Planungsengpässe zu Verzögerungen. Das mit der Planung für „Im Ahfeld“ beauftragte Ingenieurbüro musste zunächst die Maßnahme Bessemerstraße abarbeiten. Beim Leither Bach ist das beauftragte Planungsbüro insolvent, was weitere Bauabschnitte verzögert.