Kategorie: Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe

  • Jahresabschluss der Zentralen Dienste: 1,4 Millionen Euro Gewinn an die Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat hat den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste der Stadt festgestellt. Der erzielte Jahresgewinn von knapp 1,4 Millionen Euro wird an die Stadtkasse abgeführt.

    Einstimmiger Ratsbeschluss vom Oktober

    Der Stadtrat hat bereits am 9. Oktober 2025 einstimmig den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den erzielten Jahresgewinn vollständig an die Stadt abzuführen.

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    Gewinn in Millionenhöhe

    Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2024 beläuft sich auf exakt 1.396.673,81 Euro. Dieser Betrag wird nun an die Stadt Bochum übertragen und stärkt damit die städtischen Finanzen.

    Information für Betriebsausschuss

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 über den gefassten Ratsbeschluss informiert. Dabei handelt es sich um eine reine Kenntnisnahme des bereits beschlossenen Jahresabschlusses.

  • Wirtschaftsplan für Zentrale Dienste 2026 steht zur Entscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Der Rat soll am 5. Februar über den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Jahr 2026 entscheiden. Zuvor berät der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 29. Januar über die Vorlage.

    Gesetzliche Grundlage für den Wirtschaftsplan

    Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) müssen Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen. Dieser Plan besteht aus drei Komponenten: dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

    Die Verwaltungsvorlage wurde von Dagmar Lemke aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung unter Leitung von T. Schrodt erstellt.

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    Beratungsverfahren läuft an

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe führt am 29. Januar 2026 die Vorberatung durch. Die finale Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Finanzielle Details in Anlagen enthalten

    Der Bericht zum Wirtschaftsplan enthält Erläuterungen zu den geplanten Aufwendungen und Erträgen für das Jahr 2026. Der vollständige Wirtschaftsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

  • Zentrale Dienste melden rechnerischen Gewinn im dritten Quartal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste weist für das dritte Quartal 2025 einen rechnerischen Gewinn von rund 0,252 Millionen Euro aus. Verzögerungen bei Bauprojekten und niedrigere Personalkosten prägen die aktuelle Entwicklung.

    Quartalszahlen zeigen positive Entwicklung

    Der Zwischenbericht der Zentralen Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2025 dokumentiert eine stabile betriebliche Entwicklung. Die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt bereits anteilige Jahresbeträge für Versicherungen, Grundbesitzabgaben sowie Rückstellungen für Sonderzuwendungen und leistungsorientierte Bezahlung.

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    Bauprojekte verschieben sich ins kommende Jahr

    Die ausgewiesenen Umsatzerlöse erreichten 82,83 Prozent des geplanten Volumens für das dritte Quartal. Wesentlich verantwortlich sind geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von minus 36,274 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus Leistungsverschiebungen bei den Großprojekten „Schulzentrum Nord“ und „Haus des Wissens„, wodurch sich vorgesehene Mittelabflüsse teilweise ins Jahr 2026 verlagern.

    Personalkosten unter Planwerten

    Die berücksichtigten Personalkosten unterschritten den Planwert um 2,712 Millionen Euro. Diese Abweichung erklärt sich durch ruhende Beschäftigungsverhältnisse und verzögerte Stellenbesetzungen. Zusätzlich wirkten sich unterschiedliche Tarifsteigerungen aus: Während die Wirtschaftsplanung eine Erhöhung von 2,5 Prozent ab Januar vorsah, trat die tatsächliche Tarifsteigerung von 3 Prozent erst ab April in Kraft.

    Investitionen laufen planmäßig

    Bis zum dritten Quartal wurden 379.986,91 Euro für betriebliche Investitionen verausgabt. Der Vermögensplan sieht für das Gesamtjahr 2025 Investitionen von 937.000 Euro vor. Das Jahresergebnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend bewertet werden können, darunter Rückstellungen für Beamtenversorgung und die Entwicklung interner Mietkosten.

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird den Bericht in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Abberufung der 2. kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt teilt die Abberufung des 2. kaufmännischen Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste mit. Die Abberufung ist bereits zum 1. Januar 2026 wirksam geworden.

    Personalentscheidung in der Verwaltung

    Die Verwaltung informiert in einer öffentlichen Mitteilung über eine Personalentscheidung in der Führungsebene der Zentralen Dienste. Der 2. kaufmännische Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2026 abberufen.

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    Verweis auf nichtöffentliche Beratungen

    Bei der vorliegenden Mitteilung handelt es sich um die öffentliche Version einer ursprünglich nichtöffentlichen Beschlussvorlage mit der Nummer 20252726. Details zu den Hintergründen der Personalentscheidung werden daher nicht genannt.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird zunächst am 29. Januar 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Angelegenheit.

  • Verwaltung setzt auf nachhaltige Vergabekriterien bei Unterschwellenvergabe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    14.04.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    16.04.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will die durch eine Gesetzesänderung des Landes geschaffenen neuen Freiheiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe vollständig nutzen und dabei Nachhaltigkeitskriterien in allen Ausschreibungen berücksichtigen. Eine eigene Satzung ist nicht geplant.

    Vereinfachungen sollen voll ausgeschöpft werden

    Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte die Verwaltung mit, dass keine einschränkenden Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der kommunalen Beschaffung bei der Unterschwellenvergabe festgelegt wurden. Statt einer Satzung wurden lediglich Handlungsempfehlungen für die Verwaltung erstellt. Die Vereinfachungen im nationalen Vergaberecht sollen in vollem Umfang genutzt werden.

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    Nachhaltigkeitskriterien bei allen Ausschreibungen

    Bei sämtlichen Ausschreibungen sind künftig Nachhaltigkeitskriterien – sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale – in geeigneter Form zu berücksichtigen. Dies gilt als verbindliche Vorgabe für die gesamte Stadtverwaltung.

    Konzernweiter Verhaltenskodex in Entwicklung

    Die städtischen Tochtergesellschaften werden über die neu gegründete Konzern-AG-Beschaffung einbezogen. Dieser gehören neben der Stadt auch die Stadtwerke Bochum Gruppe, die Bogestra, die Sparkasse Bochum, die USB Bochum GmbH, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, die Bochumer Veranstaltungs-GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Bochum Marketing GmbH an. Gemeinsam wird derzeit ein „Verhaltenskodex für Lieferanten im Konzern Stadt Bochum“ entwickelt, der auch Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten wird.

    Kennzahlen ab Haushalt 2027 geplant

    Die Entwicklung einer Kennzahl für den Anteil von Vergaben, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wird für den Haushalt 2027 geprüft. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kennzahlenbandes soll dann auch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit systematisch eingebunden werden.

  • Zweigbücherei Linden: Mietvertrag wird verlängert für Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verlängert den Mietvertrag für die Zweigbücherei Linden an der Hattinger Straße. Mit einer 80%-Förderung des Landes NRW soll die Bibliothek modernisiert und zu einem zeitgemäßen Lern- und Aufenthaltsort ausgebaut werden.

    Die Zweigbücherei Linden befindet sich seit Februar 2002 in dem angemieteten Gebäude an der Hattinger Straße 804-806. Um das Angebot langfristig zu sichern und zu modernisieren, wird nun ein Nachtrag zur Verlängerung des Mietvertrages abgeschlossen.

    Open Library bereits erfolgreich eingeführt

    Bereits im Februar 2024 wurde in der Zweigstelle die Open Library eingeführt. Diese ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten die Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie die Nutzung als Lern- und Aufenthaltsort. Der Erfolg ist messbar: Im Eröffnungsjahr 2024 wurde die Bücherei außerhalb der Öffnungszeiten 5.188 Mal besucht, 2025 stieg die Nutzung bereits um mehr als 40 Prozent auf 7.281 Besuche.

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    Modernisierung mit Landesmitteln geplant

    Die gestiegene Frequentierung macht technische Verbesserungen erforderlich. So sollen die vorhandenen Rückgabestationen durch sogenannte Smart Shelves ersetzt werden. Diese verbuchen mittels RFID-Technik die Medien automatisch und führen zu einem Zirkulationsgewinn bei der Ausleihe von etwa 35 Prozent.

    Im Kontrast zum modernen Angebot steht die veraltete und teilweise beschädigte Möblierung. Daher soll noch in diesem Jahr eine zeitgemäße Ausstattung realisiert werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde im Oktober 2025 beim Land NRW eingereicht, das 80 Prozent der Kosten übernimmt.

    Vermieter übernimmt bauliche Anpassungen

    Für die optimale Nutzung der neuen Einrichtung sind verschiedene Renovierungsmaßnahmen erforderlich, unter anderem zur Integration der neuen Bibliothekstechnik und zur Erneuerung des Fußbodenbelags. Da es sich um ein Landesmittelprojekt mit vorgegebenem Zeitrahmen handelt, müssen alle Maßnahmen noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

    Der Vermieter hat zugesichert, sämtliche baulichen Anpassungen und investiven Maßnahmen zu übernehmen. Die Verlängerung des Mietverhältnisses schafft die notwendige Planungssicherheit für diese Investitionen.

    Wirtschaftlich sinnvollste Lösung

    Die Verwaltung bewertet die Vertragsverlängerung als wirtschaftlich günstigste und organisatorisch sinnvollste Lösung. Ein Umzug würde erhebliche Zusatzkosten für Transport, technische Neuinstallationen und bauliche Herrichtung verursachen. Zudem wurde bereits städtisch in den aktuellen Standort investiert.

    Die Zweigstelle liegt zentral im Stadtteil und ist den Bürgerinnen und Bürgern seit vielen Jahren als attraktive Einrichtung vertraut. Die hohe Identifikation der Bevölkerung mit der Bücherei und ihre starke lokale Verankerung sprechen zusätzlich für den Verbleib am bestehenden Ort.

  • Stadt verlängert Mietvertrag für Obdachlosenunterkunft in der Schützenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Verlängerung des Mietvertrags für vier Wohnungen in der Schützenstraße 148 um weitere fünf Jahre bis März 2031. Die Unterkunft dient der ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen und soll diese schrittweise auf eine Rückkehr in den regulären Wohnungsmarkt vorbereiten.

    Die Stadt mietet seit 2016 vier Wohnungen in der Liegenschaft Schützenstraße 148 zur Unterbringung von Personen, die aufgrund von Wohnraumverlust von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind. Der bestehende Geschäftsraummietvertrag läuft am 14. März 2026 aus und soll nun bis zum 14. März 2031 verlängert werden.

    Konzept der Wohnungsähnlichen Unterkunft

    Seit Dezember 2021 wird die Adresse als ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Personen genutzt. Die Einrichtung ist als Sammelunterkunft mit Wohnungscharakter konzipiert und stellt eine Übergangsform zwischen klassischer Sammelunterkunft und eigenständigem Wohnen dar.

    Die Unterkunft verfügt über 11 Einzelzimmer, die in vier Wohngruppen organisiert sind. Jede Person erhält ein eigenes Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppen genutzt werden. Diese wohnungsähnliche Struktur soll alltagspraktische Kompetenzen fördern.

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    Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

    Die Unterkunft richtet sich an wohnungslose Personen, die bereits in städtischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten möchten und die Voraussetzungen für gemeinschaftliches Wohnen mitbringen. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich aus anderen städtischen Unterkünften durch den Fachbereich 50 35 in Abstimmung mit 50 31.

    Begleitung und Zeitliche Begrenzung

    Die Bewohner werden bei der Wohnungssuche durch das Projekt Shelter der Stadt unterstützt und begleitet. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate begrenzt, um den Übergangscharakter der Maßnahme zu unterstreichen und eine zielgerichtete Wohnperspektive zu fördern.

    Mietvertragliche Rahmenbedingungen

    Der Mietvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre mit einer Option von weiteren fünf Jahren geschlossen. Kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Vorfall trägt die Stadt als Mieter, jedoch höchstens dreimal pro Jahr. Die Verwaltung begründet die Vertragsverlängerung mit dem weiterhin hohen Bedarf an Unterbringungskapazitäten und fehlenden geeigneten Alternativstandorten.

    Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 final entscheidet.

  • Verwaltung informiert über Baufortschritt bei Gesamtschule Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat eine umfassende Antwort auf Fragen der CDU-Fraktion zum Sachstand der Gesamtschule Mitte vorgelegt. Dabei werden sowohl die laufenden Umbauarbeiten an der Feldsieper Straße als auch die Planungen für den Neubau an der Berliner Straße detailliert erläutert.

    Die Antwort der Verwaltung vom 29. Januar 2026 gibt detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand der Baumaßnahmen für die Gesamtschule Mitte. Die CDU-Fraktion hatte nach den Gründen für den verzögerten Baubeginn, dem Zeitplan für die Fertigstellung und den aktuellen Schülerzahlenprognosen gefragt.

    Umbauarbeiten an der Feldsieper Straße in vier Bauabschnitten

    Die Umbaumaßnahmen an den Standorten Gahlensche Straße 204b und Feldsieper Straße 94 erfolgen seit 2023 in vier systematisch geplanten Bauabschnitten. Nach Angaben der Verwaltung waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig, darunter statische Nachweise, Prüfstatik sowie Brandschutz– und Sanierungskonzepte.

    Der erste Bauabschnitt an der Gahlensche Straße mit Maler- und Lackierarbeiten sowie dem Austausch von Fenstern und Türen wurde bereits im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen. Der zweite Bauabschnitt an der Feldsieper Straße, der umfangreiche Schadstoffsanierungen, neue Elektroinstallationen und Renovierungen vom Untergeschoss bis zum dritten Obergeschoss umfasste, konnte ebenfalls termingerecht im vierten Quartal 2025 fertiggestellt werden.

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    Oberstufentrakt wird schrittweise verfügbar

    Die ehemaligen Räume der Grundschule stehen seit 2025 der Oberstufe zur Verfügung. Die naturwissenschaftlichen Räume werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 baulich fertiggestellt, jedoch kann die Möblierung aufgrund von Lieferengpässen erst im dritten Quartal 2026 erfolgen.

    Neubau an der Berliner Straße verzögert sich bis 2032

    Für den geplanten Neubau an der Berliner Straße wurden bereits wichtige Weichen gestellt. Das Bebauungsplanverfahren startete im März 2025, das VgV-Verfahren für die Projektsteuerung beginnt im Januar 2026. Die Verwaltung rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 2,5 Jahren für den Planungsprozess.

    Bei störungsfreiem Projektverlauf ist die Bauausführung von Ende 2028 bis Ende 2031 vorgesehen. Der Nutzungsbeginn für das neue Schulgebäude, in dem auch die Musikschule Wattenscheid untergebracht werden soll, ist für den Schuljahresbeginn 2032/2033 geplant.

    Raumbedarf bleibt konstant

    Die letzte Evaluierung der Schülerzahlen erfolgte im November 2025 im Zuge schulorganisatorischer Maßnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Der Raumbedarf bleibt nach Angaben der Verwaltung unverändert und entspricht weiterhin den Vorgaben der Schulbauleitlinie für eine sechszügige Gesamtschule.

    Änderungen des Leistungsumfangs sind nach Veröffentlichung der Funktionalen Leistungsbeschreibung nur mit großem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich, da mit der Beauftragung des Totalübernehmers ein verbindlicher Leistungsumfang vertraglich vereinbart wird.

  • Raumluftuntersuchung an Kirchschule Höntrop: Chloranisole festgestellt, Lüftung wird verbessert

    Die Stadt hat auf eine SPD-Anfrage zur Raumluftqualität in den Pavillons der Kirchschule Höntrop geantwortet. Bei der 2025 durchgeführten Untersuchung wurden Tri-, Tetra- und Pentachloranisole festgestellt, die als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurden. Bis zum geplanten Neubau 2028 soll eine mechanische Lüftung die Luftqualität verbessern.

    Hintergrund der Untersuchung

    Nach einer Bürgerbeschwerde wegen Geruchsbelästigung in den Pavillons der Kirchschule Höntrop führte die Stadt 2025 eine Raumluftuntersuchung durch. Dabei wurden zwar unangenehme Gerüche festgestellt, jedoch keine gesundheitsschädlichen Stoffe nachgewiesen. Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hatte in der Bezirksvertretung am 20. Januar 2026 detaillierte Informationen zu den Untersuchungsergebnissen gefordert.

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    Festgestellte Stoffe und Bewertung

    Bei der Raumluftmessung wurden konkret Tri-, Tetra- und Pentachloranisole identifiziert. Die Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erfolgte nach dem Leitfaden „Bewertung von chemischen Innenraumluftverunreinigungen auf der Grundlage von Messergebnissen“ des Ausschusses für Innenraumrichtwerte des Bundesumweltamtes.

    Transparenz bei Gutachten

    Zur Frage der Veröffentlichung der detaillierten Ergebnisse erläutert die Verwaltung, dass Gutachten in der Regel nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, da sie sehr wissenschaftlich formuliert sind. Üblicherweise wird nur das Ergebnis veröffentlicht. Die Gutachten werden jedoch den jeweiligen Leitungsebenen wie Schulleitungen ausführlich erläutert und auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung gestellt.

    Sofortmaßnahmen bis zum Neubau

    Um die Raumluftqualität bis zum geplanten Neubau ab 2028 zu verbessern, werden die Zentralen Dienste in den betroffenen Klassenräumen mechanische Be- und Entlüftungsgeräte einbauen. Der Einbau war bereits für den 9. Februar 2026 geplant und soll den Luftaustausch erhöhen. Die Verwaltung erwartet eine spürbare Verbesserung der Geruchssituation.

    Regelmäßige Kontrollmessungen geplant

    Ergänzend zu den technischen Maßnahmen werden die Zentralen Dienste mindestens halbjährlich Kontrolluntersuchungen durchführen lassen. Die Ergebnisse sollen in aufbereiteter Form übermittelt werden, um die dauerhafte Unbedenklichkeit der Pavillon-Nutzung zu gewährleisten.

  • Stadt Bochum bestellt neue Schriftführer für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Stadt Bochum regelt zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführung in den Fachausschüssen des Rates neu. Insgesamt neun städtische Mitarbeiter sollen künftig die Protokollierung in den verschiedenen Gremien übernehmen.

    Wie aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Bestellung erfolgt für alle Fachgremien, um bei kurzfristigen Ausfällen flexibel reagieren zu können.

    Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ausschüssen selbst. Den Auftakt macht der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025. Die weiteren elf Fachausschüsse – darunter die Gremien für Schule, Planung, Mobilität und Kultur – stimmen im Januar und Februar 2026 über die Vorlage ab.

    Rechtsgrundlage für die Bestellung ist die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Geschäftsordnung. Diese schreibt vor, dass ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen.

    Finanzielle Auswirkungen hat die Maßnahme laut Verwaltung nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiter handelt.

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