Die AfD-Fraktion im Rat wendet sich mit einem Änderungsantrag gegen die Empfehlungen einer „Steuerungsgruppe“ zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich Migration und Integration. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und fordert eine drastische Kürzung der Fördermittel.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Steuerungsgruppe
Die AfD-Fraktion beantragt die komplette Ablehnung der Empfehlungen einer sogenannten „Steuerungsgruppe“ des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Diese Gruppe hatte am 17. März 2026 über Anträge von Vereinen und Initiativen beraten und Förderempfehlungen ausgesprochen.
Nach Ansicht der AfD besitzt diese Steuerungsgruppe „keinerlei demokratische Legitimation“ und stellt einen „eklatanten Verstoß gegen höherrangiges Recht“ dar. Die Fraktion argumentiert, dass durch die Einrichtung der Gruppe gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen werde, da einzelne Fraktionen und direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses ausgeschlossen worden seien.
Rechtliche Einwände zur Geschäftsordnung
Die AfD führt an, dass eine „Steuerungsgruppe“ in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen sei. Zwar könne ein Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln, dies eröffne aber nicht die rechtliche Möglichkeit zur Einrichtung einer vorberatend tätigen Steuerungsgruppe.
Als einzige rechtliche Möglichkeit sieht die Fraktion allenfalls die Bildung von Arbeitskreisen, die jedoch keine Empfehlungen für den Ausschuss aussprechen dürften. Die AfD behält sich ausdrücklich vor, die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit hinzuzuziehen.
Drastische Kürzung der Fördermittel vorgeschlagen
Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Vollausschöpfung des Budgets von 100.000 Euro schlägt die AfD eine Förderung von nur 38.520 Euro vor – eine Kürzung um 61,48 Prozent. Die verbleibenden 61.480 Euro sollen ausdrücklich nicht alternativ verausgabt werden und für andere kommunale Maßnahmen oder die Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen.
Projektförderung Kategorie A (16.420 Euro)
- Deutsch-Kurdische Frauenunion e.V.: 2.920 Euro (Antrag voll bewilligt)
- Ronahi e.V.: 1.500 Euro (statt beantragter 2.030 Euro)
- Kulturzentrum für Kinder und Jugendliche Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
- Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.900 Euro)
- Vifi e.V.: 5.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
Grundfinanzierung Kategorie B (22.100 Euro)
- Alevitische Gemeinde Bochum e.V.: 4.000 Euro (statt beantragter 6.750 Euro)
- Deutsch-Mongolisches Tor e.V.: 3.100 Euro (Antrag voll bewilligt)
- Gemeinde der Eziden: 5.000 Euro (statt beantragter 6.552 Euro)
- Grace Outreach Christian Fellowship e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.250 Euro)
- Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
- Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.867 Euro)
Kritik an besonderen Strukturen für Migranten
Die AfD kritisiert die Schaffung besonderer Strukturen für Senioren mit „internationaler Familiengeschichte“ als fragwürdig. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die teils seit Jahrzehnten in Deutschland lebten und oft bereits eingebürgert seien, sollten auf bestehende Regelstrukturen wie die kostenpflichtigen Angebote der Volkshochschule verwiesen werden.
Bei der Grundfinanzierung, die sich hauptsächlich auf Miet- und Betriebskostenzuschüsse bezieht, sieht die Fraktion angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen keine besondere Berechtigung für eine Sonderstellung der Migrantenvereine. Die massive finanzielle Schieflage der Stadt Bochum verstärke diese Argumentation zusätzlich.
Der Änderungsantrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 21. April 2026 eingereicht und trägt die Unterschriften von Maik Klaus als stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden und Ingrid Mohelská als direkt gewähltem Ausschussmitglied.
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