AfD stellt Verfahrensantrag zu Integrationshilfen wegen Haushaltsnotlage

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

Die AfD-Fraktion fordert vor der Beratung über Zuschüsse für Migrations- und Integrationsarbeit eine Klärung, ob solche Beschlüsse in der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt umsetzbar sind.

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gestellt. Darin fordern Maik Klaus und Ingrid Mohelská, dass die Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung klären soll, ob der geplante Tagesordnungspunkt zur Bewilligung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit beschlussfähig ist.

Zweifel an finanzieller Umsetzbarkeit

Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW, die aufgrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Bochum gilt. Sie argumentieren, dass vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse finanziell überhaupt umsetzbar seien.

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Forderung nach Absetzung bei Nicht-Beschlussfähigkeit

Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung nicht erfüllt sind, fordert die AfD, den entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht zu beraten und von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist für die Ausschusssitzung am 21. April 2026 eingereicht worden.

Unterlagen

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