Kategorie: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

  • Kulturbüro berichtet zu „Ruhr International 2026 – Das Fest der Kulturen“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum informiert über den aktuellen Planungsstand des internationalen Kulturfestivals, das 2026 stattfinden soll. Vertreter der Veranstaltergemeinschaft geben Auskunft in den zuständigen Ausschüssen.

    Mündlicher Bericht in zwei Ausschüssen

    Dr. Rasmus Nordholt-Frieling vom städtischen Kulturbüro wird gemeinsam mit Miriam Witteborg vom Bahnhof Langendreer e.V. den aktuellen Planungsstand des Festivals „Ruhr International 2026 – Das Fest der Kulturen“ vorstellen. Die Berichte finden in den Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 3. Juni 2026 sowie des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 10. Juni 2026 statt.

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    Veranstaltergemeinschaft aus drei Partnern

    Das Festival wird von einer Veranstaltergemeinschaft organisiert, die sich aus drei Partnern zusammensetzt:

    • Bahnhof Langendreer e.V.
    • Bochumer Veranstaltungs GmbH
    • Städtisches Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

    Die Mitteilung der Verwaltung vom 17. Dezember 2025 kündigt an, dass beide Ausschüsse über den Stand der Planungen informiert werden sollen. Konkrete Details zum Programm oder zur Finanzierung des Kulturfestivals sind in dem Dokument nicht enthalten.

  • Bochum zieht positive Bilanz beim Handlungsplan Leben im Alter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    30.06.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Ein Jahr nach Beschluss des Handlungsplans Leben im Alter 2025-2030 berichtet die Verwaltung über erste Erfolge. Die Stadt ist dem WHO-Netzwerk für altersfreundliche Städte beigetreten, hat ein digitales Seniorenportal konzipiert und die alterspsychiatrische Versorgung verbessert.

    Die Stabsstelle Leben im Alter hat im ersten Umsetzungsjahr des Handlungsplans wesentliche Meilensteine erreicht. Wie die Verwaltung in ihrem ersten Statusbericht mitteilt, konnten sowohl strukturelle Grundlagen geschaffen als auch konkrete Angebote für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden.

    WHO-Netzwerk und internationale Vernetzung

    Ein wichtiger Schritt war der Beitritt zum Global Network for Age-friendly Cities and Communities der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser Schritt unterstreicht das Bekenntnis der Stadt, altersfreundliche Strukturen nachhaltig zu verankern und ermöglicht den internationalen Austausch über Best-Practice-Lösungen.

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    Digitales Seniorenportal in Vorbereitung

    Für das geplante Bochumer Seniorenportal wurde ein umfassendes inhaltliches Konzept sowie die technische Struktur erarbeitet. Das Portal soll als zentrale Informationsplattform dienen und Angebote in den Bereichen Pflege, Wohnen, Freizeit und Beratung bündeln sowie niedrigschwellig zugänglich machen. Die Grundlage für die technische Umsetzung in 2026 ist damit geschaffen.

    Alterspsychiatrische Versorgung abgeschlossen

    Die Maßnahme zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgungsstruktur in Bochum wurde erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich konnten gezielte Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für eine diversitätsorientierte Altenhilfe gestartet werden.

    Weitere Maßnahmen und Quartiersarbeit

    Neben den Schwerpunktmaßnahmen befinden sich weitere Projekte in der Umsetzung, darunter die Erarbeitung neuer Quartierskonzepte sowie mobile Beratung zur Hitzeprävention. Maßnahmen, die in der Federführung anderer Fachbereiche liegen, werden durch die Stabsstelle begleitet.

    Ein detaillierter Projektreport bietet eine vollständige Übersicht über den Status aller 22 ab 2025 umgesetzten Maßnahmen des Handlungsplans.

    Ausblick auf 2026

    Im laufenden Jahr liegt der Fokus auf der operativen Umsetzung der konzipierten Projekte. Priorität haben:

    • die technische Realisierung und der Launch des Seniorenportals
    • Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen
    • die Weiterentwicklung der Quartiersarbeit

    Die Mitteilung wird zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (2. Juni), den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Juni) und den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ (30. Juni) eingebracht.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Verwaltung sieht bei „Sicherer Hafen“ keinen weiteren Handlungsbedarf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadt hat nach eigener Darstellung ihre Ankommens- und Integrationsstrukturen für Geflüchtete kontinuierlich verbessert. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der „Sicherer Hafen“-Erklärung von 2019 sind nicht geplant.

    Die Verwaltung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für weitere konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der „Sicherer Hafen“-Erklärung von 2019. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die den Umsetzungsstand der damaligen Ratsbeschlüsse hinterfragt hatte.

    Finanzielle Mittel als Haupthindernis

    Als Hauptgrund für die bisher begrenzte Umsetzung nennt die Verwaltung fehlende finanzielle Mittel. Dies gelte „insbesondere noch verstärkt angesichts der aktuell dramatischen Entwicklungen in nahezu allen städtischen Haushalten“. Daher müsse bei Aufgaben im Zusammenhang der Seenotrettung an die damit betrauten zivilen und behördlichen Institutionen verwiesen werden.

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    Keine Daten zu zusätzlichen Aufnahmen

    Ob seit 2019 Geflüchtete über die reguläre Quote hinaus aufgenommen wurden, kann die Verwaltung nicht beantworten. Bei den Zuweisungen werde „leider nicht explizit ausgewiesen“, ob sie über entsprechende Programme erfolgt seien. Insofern könne hierzu keine quantifizierbare Aussage getroffen werden.

    Integration Point als zentrale Neuerung

    Als konkrete Maßnahme zur Verbesserung des kommunalen Ankommens verweist die Verwaltung auf den Integration Point des Jobcenters. Dieser dient als zentraler Anlaufpunkt für alle integrationsbezogenen Leistungen und gliedert sich in mehrere Bereiche:

    • Eingangszone für Erstorientierung und Weiterleitung
    • Leistungserbringung nach SGB II
    • Teams Markt und Integration für Sprache, Arbeit und Ausbildung

    Jugendliche unter 25 Jahren werden gesondert im Integration Point U25 innerhalb der Jugendberufsagentur betreut. Ein besonderes Merkmal ist der Einsatz von vier Übersetzerinnen und Übersetzern, die für spontane und geplante Übersetzungsleistungen vor Ort zur Verfügung stehen.

    Fokus auf Spracherwerb und Vermittlung

    In der Arbeitsvermittlung steht zunächst der Spracherwerb im Vordergrund. Geflüchtete werden gezielt in Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie in Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung vermittelt. Parallel wird die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland angestoßen.

    Die Angebote des Kommunalen Integrationszentrums zur Förderung der Bildungschancen und zur Begleitung individueller Integrationsprozesse richten sich an die gesamte Stadtgesellschaft und stehen allen Menschen unabhängig von Zuzugsweg und Aufenthaltsdauer zur Verfügung.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ legt Arbeitsschwerpunkte für neue Wahlperiode fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird sich in der aktuellen Wahlperiode schwerpunktmäßig mit sieben Themenfeldern befassen. Der Rat der Stadt hatte bereits die grundlegenden Arbeitsfelder definiert, die Beiratsmitglieder sollen weitere Schwerpunkte ergänzen.

    Rat definiert sieben Kernthemen

    Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2026 beschlossen, dass sich der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ mit folgenden Themen schwerpunktmäßig befassen soll:

    • Grundsatzfragen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
    • Gleichstellungsplan der Stadt Bochum
    • Gender Mainstreaming
    • Grundsatzfragen zur Frauen- und Mädchenförderung
    • Gleichstellung aller Geschlechter
    • Schutz vor Gewalt und Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene
    • Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung

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    Weitere Themen werden in Beiratssitzung bestimmt

    Die Beiratsmitglieder sollen in der Sitzung am 5. Mai 2026 weitere Themenschwerpunkte benennen. Diese werden gemeinsam gesammelt, diskutiert und festgelegt. Die so erarbeiteten zusätzlichen Arbeitsschwerpunkte dienen als Grundlage für eine spätere Beschlussvorlage.

    Die Mitteilung der Verwaltung wurde vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion erstellt und basiert auf dem Zuständigkeitskatalog des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“.

  • Beirat wählt Vertreterin für kommunale Gesundheitskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Die Entscheidung fällt am 5. Mai 2026.

    Bessere Vernetzung geplant

    Zur besseren Vernetzung der Arbeit des Beirates „Gleichstellung und Vielfalt“ mit dem Themenfeld Gesundheit soll eine Vertreterin zur kommunalen Gesundheitskonferenz entsandt werden. Diese wird dann bei den Sitzungsterminen des Beirates entsprechend über die Arbeit der Gesundheitskonferenz berichten.

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    Rechtliche Grundlage

    Gemäß § 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz ist eine Vertreterin und eine Stellvertreterin zu entsenden. Die kommunale Gesundheitskonferenz wurde vom Rat der Stadt am 15. Juni 2000 auf Grundlage des § 24 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) eingerichtet.

    Aufgabe der Gesundheitskonferenz

    Die Gesundheitskonferenz führt die relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammen und koordiniert die gesundheitsbezogene Arbeit verschiedener Institutionen und Gremien.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wählt Vertreterinnen für Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Konferenz Alter und Pflege benennen. Die Wahl erfolgt in der Sitzung am 5. Mai 2026.

    Besetzung nach Geschäftsordnung erforderlich

    Gemäß der Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege müssen eine Vertreterin und eine Stellvertreterin entsandt werden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung.

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    Vertretung von Frauenbelangen in Fachgremien

    Die Verwaltung begründet die Entsendung damit, dass in den Fachgremien Mitglieder des Beirats vertreten sein sollen, um die Belange von Frauen einzubringen. Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entsendet daher Mitglieder in verschiedene Fachgremien, um Themen anzusprechen oder für seine eigene Arbeit aufzugreifen.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Maßnahme verursacht weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die Entscheidung über die Besetzung der beiden Positionen liegt beim Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“, der am 5. Mai 2026 tagen wird.

  • Bochum wendet 22 Millionen Euro für Flucht und Migration auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum muss 2026 einen Eigenanteil von rund 22,22 Millionen Euro für Asylbewerber und Geflüchtete tragen. Trotz sinkender Zuweisungszahlen bleiben die finanziellen Belastungen auf hohem Niveau, wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht.

    Die Verwaltung beziffert die Gesamtausgaben für Asylbewerber, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit befristetem Schutzstatus im Haushaltsplan 2026 auf rund 35,42 Millionen Euro. Dem stehen Erträge von 13,20 Millionen Euro gegenüber, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 22,22 Millionen Euro verbleibt.

    Ausgaben und Refinanzierung im Detail

    Die größten Kostenpunkte sind:

    • 21,53 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung
    • 8,87 Millionen Euro für Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Der Rest entfällt auf Personal- und Sachaufwendungen

    Bei den Erträgen kommen 5,66 Millionen Euro aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Erstattungssystematik des Landes NRW und 7,02 Millionen Euro aus Benutzungsgebühren.

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    Rückläufige Zuweisungszahlen

    Die Zuweisungszahlen von Asylbewerbern sind zwischen 2024 und 2025 von 399 auf 236 Personen gesunken. Auch die Anzahl gemeldeter Personen aus Südosteuropa ging von 10.767 auf 10.383 zurück, darunter 1.149 aus Bulgarien und 2.164 aus Rumänien.

    Aktuelle Bevölkerungsstruktur

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 375.625 Personen insgesamt:

    • 733 Personen im laufenden Asylverfahren (0,19 %)
    • 5.279 Personen mit Flüchtlingseigenschaft (1,41 %)
    • 4.553 Personen mit subsidiärem Schutz (1,21 %)
    • 3.482 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (0,93 %)
    • 10.383 Personen aus Südosteuropa (2,76 %)

    Unterbringungskosten und weitere Ausgaben

    Für die Unterbringung fallen 2026 insgesamt 25,23 Millionen Euro an, davon 16,37 Millionen Euro für Gemeinschaftsunterkünfte und 5,16 Millionen Euro für angemietete Wohnungen. Nach Abzug der Erträge von 8,35 Millionen Euro verbleibt ein Eigenanteil von 16,88 Millionen Euro.

    Für unbegleitete minderjährige Ausländer sind 6,7 Millionen Euro eingeplant, die jedoch vollständig vom Land erstattet werden. Im Schulbereich entstehen zusätzlich 211.800 Euro für heimatsprachlichen Unterricht und Deutsch als Zweitsprache.

    Komplexe Refinanzierungsstruktur

    Bei den Kosten der Unterkunft nach dem Bürgergeld beteiligt sich der Bund mit 62,8 Prozent, während 37,2 Prozent bei der Kommune verbleiben. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit erfolgt statistisch nicht.

    Die Verwaltung betont, dass Förderprogramme grundsätzlich allen Einwohnern zugutekommen und eine isolierte Betrachtung einzelner Zielgruppen weder fachlich noch haushaltssystematisch möglich sei.

  • AfD stellt Verfahrensantrag zu Integrationshilfen wegen Haushaltsnotlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert vor der Beratung über Zuschüsse für Migrations- und Integrationsarbeit eine Klärung, ob solche Beschlüsse in der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt umsetzbar sind.

    Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gestellt. Darin fordern Maik Klaus und Ingrid Mohelská, dass die Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung klären soll, ob der geplante Tagesordnungspunkt zur Bewilligung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit beschlussfähig ist.

    Zweifel an finanzieller Umsetzbarkeit

    Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW, die aufgrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Bochum gilt. Sie argumentieren, dass vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse finanziell überhaupt umsetzbar seien.

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    Forderung nach Absetzung bei Nicht-Beschlussfähigkeit

    Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung nicht erfüllt sind, fordert die AfD, den entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht zu beraten und von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist für die Ausschusssitzung am 21. April 2026 eingereicht worden.

  • AfD kritisiert „Steuerungsgruppe“ bei Vereinsförderung als rechtswidrig

    Die AfD-Fraktion im Rat wendet sich mit einem Änderungsantrag gegen die Empfehlungen einer „Steuerungsgruppe“ zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich Migration und Integration. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und fordert eine drastische Kürzung der Fördermittel.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Steuerungsgruppe

    Die AfD-Fraktion beantragt die komplette Ablehnung der Empfehlungen einer sogenannten „Steuerungsgruppe“ des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Diese Gruppe hatte am 17. März 2026 über Anträge von Vereinen und Initiativen beraten und Förderempfehlungen ausgesprochen.

    Nach Ansicht der AfD besitzt diese Steuerungsgruppe „keinerlei demokratische Legitimation“ und stellt einen „eklatanten Verstoß gegen höherrangiges Recht“ dar. Die Fraktion argumentiert, dass durch die Einrichtung der Gruppe gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen werde, da einzelne Fraktionen und direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses ausgeschlossen worden seien.

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    Rechtliche Einwände zur Geschäftsordnung

    Die AfD führt an, dass eine „Steuerungsgruppe“ in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen sei. Zwar könne ein Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln, dies eröffne aber nicht die rechtliche Möglichkeit zur Einrichtung einer vorberatend tätigen Steuerungsgruppe.

    Als einzige rechtliche Möglichkeit sieht die Fraktion allenfalls die Bildung von Arbeitskreisen, die jedoch keine Empfehlungen für den Ausschuss aussprechen dürften. Die AfD behält sich ausdrücklich vor, die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit hinzuzuziehen.

    Drastische Kürzung der Fördermittel vorgeschlagen

    Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Vollausschöpfung des Budgets von 100.000 Euro schlägt die AfD eine Förderung von nur 38.520 Euro vor – eine Kürzung um 61,48 Prozent. Die verbleibenden 61.480 Euro sollen ausdrücklich nicht alternativ verausgabt werden und für andere kommunale Maßnahmen oder die Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen.

    Projektförderung Kategorie A (16.420 Euro)

    • Deutsch-Kurdische Frauenunion e.V.: 2.920 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Ronahi e.V.: 1.500 Euro (statt beantragter 2.030 Euro)
    • Kulturzentrum für Kinder und Jugendliche Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.900 Euro)
    • Vifi e.V.: 5.000 Euro (Antrag voll bewilligt)

    Grundfinanzierung Kategorie B (22.100 Euro)

    • Alevitische Gemeinde Bochum e.V.: 4.000 Euro (statt beantragter 6.750 Euro)
    • Deutsch-Mongolisches Tor e.V.: 3.100 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Gemeinde der Eziden: 5.000 Euro (statt beantragter 6.552 Euro)
    • Grace Outreach Christian Fellowship e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.250 Euro)
    • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.867 Euro)

    Kritik an besonderen Strukturen für Migranten

    Die AfD kritisiert die Schaffung besonderer Strukturen für Senioren mit „internationaler Familiengeschichte“ als fragwürdig. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die teils seit Jahrzehnten in Deutschland lebten und oft bereits eingebürgert seien, sollten auf bestehende Regelstrukturen wie die kostenpflichtigen Angebote der Volkshochschule verwiesen werden.

    Bei der Grundfinanzierung, die sich hauptsächlich auf Miet- und Betriebskostenzuschüsse bezieht, sieht die Fraktion angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen keine besondere Berechtigung für eine Sonderstellung der Migrantenvereine. Die massive finanzielle Schieflage der Stadt Bochum verstärke diese Argumentation zusätzlich.

    Der Änderungsantrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 21. April 2026 eingereicht und trägt die Unterschriften von Maik Klaus als stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden und Ingrid Mohelská als direkt gewähltem Ausschussmitglied.