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Ausschuss lehnt Bürgeranregung zur Durchsetzung der Leinenpflicht ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen – 2 (Linke)
Dagegen – 2 (AfD)
Dafür – 11 (SPD/Grüne/CDU/UWG:Freie Bürger)

Ein Bürger fordert konsequenteres Vorgehen gegen unangeleinte Hunde in seinem Stadtteil. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Eingabe nicht zu folgen.

Prof. Dr. Olm hat gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Eingabe eingereicht, in der er wiederholte Verstöße gegen die Leinenpflicht in seinem Wohnumfeld beklagt. Ein Hundehalter führe regelmäßig einen großen Hund ohne Leine im öffentlichen Raum – trotz mehrfacher Meldungen an das Ordnungsamt. Der Beschuldigte habe ihm gegenüber geäußert, Beschwerden würden „ohnehin folgenlos bleiben“.

Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren

Das Ordnungs- und Veterinäramt erklärt in seiner Stellungnahme, dass grundsätzlich jeder Beschwerde zur Hundehaltung nachgegangen werde. Der Sachverhalt werde geprüft, anschließend könnten Maßnahmen eingeleitet werden – von Belehrungen über Anordnungen bis hin zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzung sei jedoch, dass die beschuldigte Person oder der betroffene Hund eindeutig identifiziert werden könne.

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Lückenlose Kontrolle nicht möglich

Zur Forderung nach verstärkten Kontrollen teilt die Verwaltung mit, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen Ressourcen in allen Stadtteilen präsent sei und festgestellte Verstöße ahnde. Eine lückenlose Überwachung des gesamten Stadtgebiets sei jedoch nicht realisierbar.

Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Vorlage beraten.

Unterlagen

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