Schlagwort: Gesundheit

  • Verwaltung beantwortet Fragen zur Defibrillator-Infrastruktur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat sieben Fragen der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand der Defibrillator-Versorgung und der Initiative „Bochum rettet Leben – Stadt mit Herz“ beantwortet. Aktuell sind 189 Laien-Defibrillatoren beim Gesundheitsamt gemeldet.

    Geringe Steigerung der Gerätezahl

    Mit Stand vom 31. Mai 2026 führt das Gesundheitsamt 189 gemeldete Laien-Defibrillatoren (AED). Seit Juni 2023 hat sich die Anzahl um lediglich sieben Geräte erhöht – damals waren 182 Standorte verzeichnet. Die Differenz umfasst sowohl neu gemeldete als auch abgemeldete Standorte.

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    Bewertung der Verteilung problematisch

    Eine aussagekräftige Bewertung der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da keine Verpflichtung zur Meldung von Defibrillatoren beim Gesundheitsamt besteht. Von einer hohen Quote unbekannter Standorte sei auszugehen.

    Bei den verzeichneten Geräten sind vor allem in den randständigen Stadtteilen weniger Standorte bekannt:

    • Stiepel
    • Linden
    • Eppendorf
    • Höntrop
    • Langendreer
    • Bergen
    • Riemke
    • Hordel

    Ein relevanter Anteil der verzeichneten Geräte stammt von der Stadtverwaltung und den Krankenhäusern.

    Aufklärungsarbeit statt konkreter Ausbaumaßnahmen

    Konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Defibrillator-Versorgung plant die Verwaltung nicht. Sie verweist darauf, dass sich nicht abschließend feststellen lasse, inwiefern Versorgungslücken bestehen. Die Stadt setze sich durch Aufklärungsarbeit für lebensrettende Maßnahmen und die Installation von Laien-Defibrillatoren im öffentlichen Raum ein.

    Schulungsangebote etabliert

    Der Aktionstag zur Woche der Wiederbelebung hat sich als jährlich wiederkehrende Veranstaltung etabliert. Gemeinsam mit Akteuren aus dem Gesundheitswesen werden Informationen und praktische Übungen zu Erster Hilfe, Basis-Reanimation und Laien-Defibrillation angeboten. Zusätzlich ist der öffentliche Gesundheitsdienst auf weiteren Veranstaltungen präsent, zuletzt beim IBO-Gesundheitsforum.

    Neun Defibrillatoren in Sportstätten

    Das Gesundheitsamt verzeichnet derzeit neun Defibrillatoren in öffentlichen Sportstätten und Sporthallen. Eine abschließende Aussage zur Vollständigkeit ist nicht möglich, da auch hier von unbekannten Standorten auszugehen ist. Eine Verpflichtung zur Ausstattung öffentlicher Sportstätten mit Defibrillatoren besteht nicht.

    Strategische Ziele der Initiative

    Die Initiative „Bochum rettet Leben – Stadt mit Herz“ (früher „Bochum Herzsicher“) verfolgt mehrere Ziele:

    • Schaffung einer öffentlich zugänglichen Informationsgrundlage zu Defibrillator-Standorten
    • Förderung einer flächendeckenden Installation von Defibrillatoren
    • Information und Aufklärung der Bevölkerung
    • Installation von Geräten in städtischen Gebäuden
    • Schulung der Bevölkerung zu lebensrettenden Maßnahmen

    Der Erfolg wird über Marker wie die Anzahl erreichter Personen evaluiert.

    Feuerwehr-Leitstelle erfasst mehr Standorte

    Die Leitstelle der Feuerwehr hat mit Stand Januar 2021 insgesamt 155 Defibrillator-Standorte erfasst – deutlich weniger als die 189 beim Gesundheitsamt gemeldeten Geräte. Die Einführung einer Ersthelfer-App befindet sich aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch in Prüfung.

  • Verwaltung sieht keine Handhabe gegen Sportwettenwerbung im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung lehnt eine Reglementierung von Sportwettenwerbung in städtischen Sportstätten ab. Beim Ruhrstadion fehle der Stadt die rechtliche Zuständigkeit, bei anderen Anlagen sei solche Werbung grundsätzlich zulässig.

    Die Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt hatte sich kritisch zur neuen Premiumpartnerschaft des VfL Bochum mit einem Sportwettenanbieter geäußert und Möglichkeiten zur Untersagung entsprechender Werbung erfragt. Die Verwaltung sieht jedoch keine rechtlichen Spielräume für Beschränkungen.

    Pachtvertrag beschränkt städtischen Einfluss

    Für das Ruhrstadion bestehen zwischen der städtischen Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) und dem VfL Bochum klare vertragliche Regelungen. Der Pachtvertrag sieht vor, dass für „normale“ Vermarktungsverträge einschließlich Banden- und Flächenwerbung keine vorherige Abstimmung mit der BoSB erforderlich ist.

    Die städtische Tochtergesellschaft prüft oder genehmigt keine Werbeverträge des Vereins. Lediglich bei der Benennung des Stadions oder einzelner Gebäudeteile muss der VfL das Einvernehmen mit der BoSB herstellen.

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    Sportwettenwerbung grundsätzlich zulässig

    Nach Einschätzung der Verwaltung ist Sportwetten- und Glücksspielwerbung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. An städtischen Sportanlagen wird lediglich darauf geachtet, dass Werbung den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

    Spezielle Regelungen, die bestimmte Branchen wie Sportwetten- oder Glücksspielanbieter von der Werbung auf städtischen Sportstätten ausschließen, existieren nicht.

    Keine Beschlussvorlage geplant

    Eine Beschlussvorlage zur Reglementierung von Sportwettenwerbung wird die Verwaltung nicht erarbeiten. Beim Ruhrstadion ergebe sich dies aus den bestehenden vertraglichen Grundlagen und der Zuständigkeitsverteilung. Für andere städtische Sportanlagen bestehe aufgrund der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Werbung keine Notwendigkeit für gesonderte Regelungen.

    Keine Daten zu Wettsüchtigen vorhanden

    Auf die Frage nach der Anzahl wettsüchtiger Personen in der Stadt konnte die Verwaltung keine Angaben machen. Belastbare Zahlen lägen nicht vor. Auch über die Inanspruchnahme von Hilfs- und Beratungsstellen durch Menschen mit Spiel- oder Wettsucht in den vergangenen drei Jahren verfügt die Stadt über keine Daten.

    Die Stadtgestalter/Volt hatten in ihrer Anfrage auf das hohe Suchtpotenzial von Online-Sportwetten hingewiesen und kritisiert, dass die Stadt einerseits das Angebot an Sportwetten reduzieren wolle, andererseits aber entsprechende Werbung im städtischen Stadion ermögliche.

  • Bezirksvertretung Süd fördert lokale Vereine und Initiativen mit knapp 4.000 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd beschließt Zuwendungen für drei Projekte: den Stiepeler Weihnachtsmarkt, ein Gesundheitsprojekt in Querenburg und Anschaffungen für den Förderverein Hustadt. Insgesamt werden 3.950 Euro ausgeschüttet.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd vergibt finanzielle Unterstützung an drei lokale Organisationen für unterschiedliche Projekte im Stadtbezirk. Die Entscheidung soll in der Sitzung am 9. Juni 2026 fallen.

    Stiepeler Weihnachtsmarkt erhält größten Anteil

    Den höchsten Förderbetrag von 1.500 Euro erhält die Evangelische Kirchengemeinde Stiepel für die Durchführungskosten des Stiepeler Weihnachtsmarktes, der vom 10. bis 13. Dezember 2026 stattfinden soll.

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    Gesundheitsprojekt und Urban Gardening gefördert

    Ebenfalls 1.500 Euro fließen an das Stadtteilgesundheitszentrum Querenburg e.V. für das Projekt „Gesundheitsbelastende Wohnverhältnisse verändern durch Mieter Empowerment“. Der Förderverein Hustadt e.V. erhält 950 Euro für die Anschaffung von Geräten und Werkzeugen für die Vereinsräume und das Urban-Gardening-Projekt.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Süd werden beauftragt, die Zuwendungen auszuzahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung erst nach Einreichung eines entsprechenden Verwendungsnachweises.

    Die Anträge wurden nach den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung bis zum Stichtag 15. Mai eingereicht. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der städtischen Richtlinien für Zuwendungen an Vereine, Verbände, Vereinigungen, Schulen, Kirchen und Initiativen im Stadtbezirk Süd.

  • Grüne und Linke beantragen gemeinsame Vertretung in Kommunaler Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Grünen und Die Linke im Bochumer Rat schlagen vor, dass Mustafa Calikoglu (Grüne) als ordentliches Mitglied und Gabriele Fuchs (Linke) als stellvertretendes Mitglied in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege entsandt werden.

    Interfraktioneller Änderungsantrag

    Die beiden Fraktionen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.1, der die Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege zum Gegenstand hat.

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    Personalvorschlag der Koalitionspartner

    Laut dem Beschlussvorschlag soll der Ausschuss Mustafa Calikoglu von den Grünen als ordentliches Mitglied in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege entsenden. Als stellvertretendes Mitglied schlagen die Antragsteller Gabriele Fuchs von der Linken vor.

    Den Änderungsantrag haben Sonja Lohf für die Grünen im Rat und Wiebke Köllner für die Linke im Rat unterzeichnet.

  • CDU benennt Vertreter für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat ihre Vertreter für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege benannt. Daniela Arndt soll als Mitglied fungieren, Erika Stahl als Stellvertreterin.

    Personalentscheidung für Gremium

    Mit einem Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 hat die CDU-Fraktion ihre Personalvorschläge für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege eingereicht.

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    Nominierung der Vertreter

    Als ordentliches Mitglied schlägt die Fraktion Daniela Arndt vor, die auch als sozialpolitische Sprecherin der CDU fungiert. Als Stellvertreterin soll Erika Stahl eingesetzt werden.

    Die Personalien werden im Rahmen des Tagesordnungspunkts 1.1 „Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ behandelt.

  • Ausschuss wählt Mitglieder für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Anfang Juni drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege bestimmen. Das Fachgremium koordiniert alle Fragen zur pflegerischen Versorgung in der Stadt.

    Wahl von Ausschussvertretern steht an

    Am 2. Juni 2026 wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entscheiden. Gewählt werden sollen:

    • 3 ordentliche Mitglieder
    • 3 stellvertretende Mitglieder

    Die Namen der zu wählenden Personen sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden erst in der Sitzung benannt.

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    Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege

    Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium, das sich mit allen Fragen und Problemfeldern beschäftigt, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes ergeben. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten im pflegerischen Versorgungsbereich sollen konsensfähige Qualitätssicherungskonzepte sowie Planungen auf örtlicher Ebene abgestimmt und weiterentwickelt werden.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Einrichtung solcher Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (APG NRW) sowie den §§ 8 und 9 SGB XI müssen Kreise und kreisfreie Städte örtliche Konferenzen Alter und Pflege einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen.

    Gemäß der Geschäftsordnung der Bochumer Konferenz entsendet der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales drei Vertreter als ständige Mitglieder. Für jedes Mitglied muss mindestens eine Stellvertretung benannt werden.

  • Projekt zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgung erfolgreich abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Beirat „Leben im Alter“noch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadt hat ein Pilotprojekt zur besseren Vernetzung in der Versorgung psychisch erkrankter älterer Menschen beendet. Dabei wurden zentrale Versorgungslücken identifiziert und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdiensten erprobt. Aus den Erkenntnissen leitet die Verwaltung konkrete Handlungsempfehlungen ab.

    Projektphase brachte wichtige Erkenntnisse

    Von Herbst 2024 bis April 2026 führten die Stabsstelle Leben im Alter und das Gesundheitsamt gemeinsam eine Facharbeitsgruppe zur alterspsychiatrischen Versorgung durch. Das Projekt war sowohl im Handlungsplan Leben im Alter als auch in der Psychiatrieplanung verankert.

    In der Projektphase arbeiteten Mitarbeitende des Fachdienstes Altenhilfe und des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) erstmals systematisch zusammen. Dabei bearbeiteten sie gemeinsam etwa 30 Fälle und stellten deutliche Synergieeffekte sowie mehr Handlungssicherheit fest. Die bisher geltende Altersgrenze von 65 Jahren als alleiniges Zuordnungskriterium wurde aufgehoben.

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    Komplexe Mehrfachproblemlagen erfordern neue Ansätze

    Die Untersuchung zeigte, dass die Zielgruppe in der Regel komplexe Mehrfachproblemlagen aufweist. Dazu gehören:

    • Kombinationen aus psychiatrischer Erkrankung und Pflegebedarf
    • Finanzielle Problemlagen
    • Bedrohte Wohnverhältnisse
    • Soziale Isolation

    Eine angemessene Versorgung erfordert nach den Projekterfahrungen aufsuchende Arbeit mit hohem Zeitaufwand und multiprofessioneller Perspektive.

    Bedarfsabfrage bestätigt Kooperationsbedarf

    Im März 2026 befragten die Projektverantwortlichen die Fachkräfte beider Dienste anonym zu Arbeitsbelastungen sowie Versorgungs- und Kooperationsbedarfen. Mehr als die Hälfte der Befragten bewertete die Zusammenarbeit zwischen SpD und Fachdienst Altenhilfe als ausbaufähig.

    Als häufigste Verbesserungsvorschläge nannten die Fachkräfte:

    • Gemeinsame Fallbesprechungen
    • Feste Ansprechpartnerinnen
    • Digitale Tools zur Fallaufnahme und Dokumentation

    Konkrete Schritte für bessere Zusammenarbeit geplant

    Aus den Projektergebnissen leitet die Verwaltung mehrere Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören die Benennung fester Ansprechpartnerinnen in beiden Diensten nach Sektoren und Stadtteilen sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Ablaufplans zur Klärung von Zuständigkeiten.

    Die nächsten Schritte sind bereits terminiert:

    • April/Mai 2026: Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Umsetzungsplanung
    • Mai 2026: Gemeinsame Teamsitzungen auf Sektorebene
    • Bis Juli 2026: Benennung fester Ansprechpartner*innen
    • Ab Juli 2026: Hospitationen und Definition gemeinsamer Standards
    • Ab September 2026: Gemeinsame Fortbildungen zu gerontopsychiatrischen Themen

    Außerdem soll die bereits etablierte Netzwerkarbeit der Seniorenbüros auf die Sozialen Dienste der psychiatrischen Krankenhäuser ausgeweitet werden.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Rechnungsprüfungsamt überprüft Umweltmedizin und Infektionsschutz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz durchgeführt. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung des Gesundheitsamtes

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Sabina Hölzel-Papadopoulos und Christina Spiekermann hat die Arbeitsweise im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz untersucht. Der am 26. Februar 2026 erstellte Bericht trägt die Nummer 20260595 und hat öffentlichen Status.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich am 22. Mai 2026 mit dem Prüfbericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis. Dem Bericht ist eine Anlage mit der detaillierten Untersuchung zu Umweltmedizin und Infektionsschutz beigefügt.

    Die Prüfung erfolgte im Rahmen der kommunalen Haushaltsüberwachung, bei der das Rechnungsprüfungsamt die ordnungsgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben kontrolliert.

  • Spatenstich für Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Ferdinand-Krüger-Schule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    In Bochum-Linden hat der offizielle Spatenstich für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Ferdinand-Krüger-Schule stattgefunden. Der Träger Valeara plant, beide Einrichtungen bis Frühjahr 2027 in moderne Räumlichkeiten umzusiedeln.

    Prominente Vertreter beim Baustart

    Am 5. März 2026 wurde an der Axstraße 33 der offizielle Spatenstich vollzogen. Daran nahmen der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann, Oberbürgermeister Jörg Lukat sowie der Geschäftsführer der Valeara, Dr. Christian Utler, teil.

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    Umfangreiche Vorplanungen abgeschlossen

    Zwischen der Stadt und dem Träger Valeara fanden im Vorfeld umfangreiche Abstimmungsgespräche statt, um die Bedarfe der Ferdinand-Krüger-Schule zu identifizieren. Die Schule war in diese Planungen eng eingebunden. Die Ergebnisse befinden sich aktuell in der finalen Phase der Feinplanung.

    Fertigstellung für Frühjahr 2027 geplant

    Nach Angaben des Trägers soll der Neubau innerhalb von zehn Monaten errichtet werden. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Ferdinand-Krüger-Schule können voraussichtlich im Frühjahr 2027 in die neuen Räumlichkeiten einziehen.

    Besondere Schulform für kranke Kinder und Jugendliche

    Die Ferdinand-Krüger-Schule (Schulnummer 189546) unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die aufgrund einer ärztlich prognostizierten Erkrankung von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Stammschule teilnehmen können. Während der Behandlung in der Klinik bleibt das Schulverhältnis zur Stammschule vollständig bestehen – ein Schulwechsel findet nicht statt.

    Der Träger Valeara hat einen Teil des ehemaligen Areals des Helios-Krankenhauses erworben und betreibt dort die Kinder- und Jugendpsychiatrie, auf deren Gelände auch die Schule angesiedelt ist.