Schlagwort: Gesundheit

  • Ausschuss wählt Mitglieder für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Anfang Juni drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege bestimmen. Das Fachgremium koordiniert alle Fragen zur pflegerischen Versorgung in der Stadt.

    Wahl von Ausschussvertretern steht an

    Am 2. Juni 2026 wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entscheiden. Gewählt werden sollen:

    • 3 ordentliche Mitglieder
    • 3 stellvertretende Mitglieder

    Die Namen der zu wählenden Personen sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden erst in der Sitzung benannt.

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    Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege

    Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium, das sich mit allen Fragen und Problemfeldern beschäftigt, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes ergeben. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten im pflegerischen Versorgungsbereich sollen konsensfähige Qualitätssicherungskonzepte sowie Planungen auf örtlicher Ebene abgestimmt und weiterentwickelt werden.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Einrichtung solcher Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (APG NRW) sowie den §§ 8 und 9 SGB XI müssen Kreise und kreisfreie Städte örtliche Konferenzen Alter und Pflege einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen.

    Gemäß der Geschäftsordnung der Bochumer Konferenz entsendet der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales drei Vertreter als ständige Mitglieder. Für jedes Mitglied muss mindestens eine Stellvertretung benannt werden.

  • Projekt zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgung erfolgreich abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Beirat „Leben im Alter“noch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadt hat ein Pilotprojekt zur besseren Vernetzung in der Versorgung psychisch erkrankter älterer Menschen beendet. Dabei wurden zentrale Versorgungslücken identifiziert und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdiensten erprobt. Aus den Erkenntnissen leitet die Verwaltung konkrete Handlungsempfehlungen ab.

    Projektphase brachte wichtige Erkenntnisse

    Von Herbst 2024 bis April 2026 führten die Stabsstelle Leben im Alter und das Gesundheitsamt gemeinsam eine Facharbeitsgruppe zur alterspsychiatrischen Versorgung durch. Das Projekt war sowohl im Handlungsplan Leben im Alter als auch in der Psychiatrieplanung verankert.

    In der Projektphase arbeiteten Mitarbeitende des Fachdienstes Altenhilfe und des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) erstmals systematisch zusammen. Dabei bearbeiteten sie gemeinsam etwa 30 Fälle und stellten deutliche Synergieeffekte sowie mehr Handlungssicherheit fest. Die bisher geltende Altersgrenze von 65 Jahren als alleiniges Zuordnungskriterium wurde aufgehoben.

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    Komplexe Mehrfachproblemlagen erfordern neue Ansätze

    Die Untersuchung zeigte, dass die Zielgruppe in der Regel komplexe Mehrfachproblemlagen aufweist. Dazu gehören:

    • Kombinationen aus psychiatrischer Erkrankung und Pflegebedarf
    • Finanzielle Problemlagen
    • Bedrohte Wohnverhältnisse
    • Soziale Isolation

    Eine angemessene Versorgung erfordert nach den Projekterfahrungen aufsuchende Arbeit mit hohem Zeitaufwand und multiprofessioneller Perspektive.

    Bedarfsabfrage bestätigt Kooperationsbedarf

    Im März 2026 befragten die Projektverantwortlichen die Fachkräfte beider Dienste anonym zu Arbeitsbelastungen sowie Versorgungs- und Kooperationsbedarfen. Mehr als die Hälfte der Befragten bewertete die Zusammenarbeit zwischen SpD und Fachdienst Altenhilfe als ausbaufähig.

    Als häufigste Verbesserungsvorschläge nannten die Fachkräfte:

    • Gemeinsame Fallbesprechungen
    • Feste Ansprechpartnerinnen
    • Digitale Tools zur Fallaufnahme und Dokumentation

    Konkrete Schritte für bessere Zusammenarbeit geplant

    Aus den Projektergebnissen leitet die Verwaltung mehrere Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören die Benennung fester Ansprechpartnerinnen in beiden Diensten nach Sektoren und Stadtteilen sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Ablaufplans zur Klärung von Zuständigkeiten.

    Die nächsten Schritte sind bereits terminiert:

    • April/Mai 2026: Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Umsetzungsplanung
    • Mai 2026: Gemeinsame Teamsitzungen auf Sektorebene
    • Bis Juli 2026: Benennung fester Ansprechpartner*innen
    • Ab Juli 2026: Hospitationen und Definition gemeinsamer Standards
    • Ab September 2026: Gemeinsame Fortbildungen zu gerontopsychiatrischen Themen

    Außerdem soll die bereits etablierte Netzwerkarbeit der Seniorenbüros auf die Sozialen Dienste der psychiatrischen Krankenhäuser ausgeweitet werden.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Rechnungsprüfungsamt überprüft Umweltmedizin und Infektionsschutz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz durchgeführt. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung des Gesundheitsamtes

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Sabina Hölzel-Papadopoulos und Christina Spiekermann hat die Arbeitsweise im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz untersucht. Der am 26. Februar 2026 erstellte Bericht trägt die Nummer 20260595 und hat öffentlichen Status.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich am 22. Mai 2026 mit dem Prüfbericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis. Dem Bericht ist eine Anlage mit der detaillierten Untersuchung zu Umweltmedizin und Infektionsschutz beigefügt.

    Die Prüfung erfolgte im Rahmen der kommunalen Haushaltsüberwachung, bei der das Rechnungsprüfungsamt die ordnungsgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben kontrolliert.

  • Spatenstich für Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Ferdinand-Krüger-Schule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    In Bochum-Linden hat der offizielle Spatenstich für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Ferdinand-Krüger-Schule stattgefunden. Der Träger Valeara plant, beide Einrichtungen bis Frühjahr 2027 in moderne Räumlichkeiten umzusiedeln.

    Prominente Vertreter beim Baustart

    Am 5. März 2026 wurde an der Axstraße 33 der offizielle Spatenstich vollzogen. Daran nahmen der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann, Oberbürgermeister Jörg Lukat sowie der Geschäftsführer der Valeara, Dr. Christian Utler, teil.

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    Umfangreiche Vorplanungen abgeschlossen

    Zwischen der Stadt und dem Träger Valeara fanden im Vorfeld umfangreiche Abstimmungsgespräche statt, um die Bedarfe der Ferdinand-Krüger-Schule zu identifizieren. Die Schule war in diese Planungen eng eingebunden. Die Ergebnisse befinden sich aktuell in der finalen Phase der Feinplanung.

    Fertigstellung für Frühjahr 2027 geplant

    Nach Angaben des Trägers soll der Neubau innerhalb von zehn Monaten errichtet werden. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Ferdinand-Krüger-Schule können voraussichtlich im Frühjahr 2027 in die neuen Räumlichkeiten einziehen.

    Besondere Schulform für kranke Kinder und Jugendliche

    Die Ferdinand-Krüger-Schule (Schulnummer 189546) unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die aufgrund einer ärztlich prognostizierten Erkrankung von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Stammschule teilnehmen können. Während der Behandlung in der Klinik bleibt das Schulverhältnis zur Stammschule vollständig bestehen – ein Schulwechsel findet nicht statt.

    Der Träger Valeara hat einen Teil des ehemaligen Areals des Helios-Krankenhauses erworben und betreibt dort die Kinder- und Jugendpsychiatrie, auf deren Gelände auch die Schule angesiedelt ist.

  • Gesundheitskiosk Wattenscheid wird Ende Juli geschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die AfD hatte zur geringen Nutzung des Gesundheitskiosks Wattenscheid und den geplanten zweiten Standort in Bochum-Mitte nachgefragt. Die Verwaltung teilt mit, dass der bestehende Gesundheitskiosk Ende Juli 2026 schließt, da die erforderliche gesetzliche Grundlage für eine Weiterfinanzierung ausgeblieben ist.

    Nutzungszahlen des Gesundheitskiosks Wattenscheid

    Seit Eröffnung des Gesundheitskiosks in Wattenscheid bis Ende Januar 2026 haben insgesamt 4.131 Beratungen stattgefunden, davon rund 2.600 als Kurzberatungen unter 15 Minuten ohne Austausch personenbezogener Daten. Pro Case-Manager wurden durchschnittlich sechs Beratungen pro Öffnungstag durchgeführt.

    An den Öffnungstagen waren durchschnittlich vier Beschäftigte eingesetzt – eine Leitung und drei Case-Manager. Die Mitarbeitenden verfügen über verschiedene Qualifikationen wie Bachelor-Abschlüsse in Gesundheitsmanagement, Public Health-Master oder Ausbildungen in Inklusionsassistenz und Teilhabemanagement.

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    Kosten und Finanzierung

    Die durchschnittlichen monatlichen Personalkosten beliefen sich auf etwa 20.700 Euro brutto, die Gesamtkosten auf rund 30.000 Euro monatlich. Die Finanzierung erfolgte jeweils hälftig durch die AOK NordWest und die Stadt Bochum mit etwa 200.000 Euro pro Partner.

    Betreiber ist die WATgesund gGmbH, ein Zusammenschluss aus der AWO Ruhr Mitte und der OptiMedis AG.

    Besondere Leistungen des Gesundheitskiosks

    Der Gesundheitskiosk bietet nach Angaben der Verwaltung eine niedrigschwellige, quartiersbezogene Anlaufstelle ohne formale Zugangsvoraussetzungen. Hervorgehoben wird die systematische Verknüpfung von Gesundheits- und sozialrechtlicher Beratung sowie die aktive Koordination von Übergängen in weiterführende Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen.

    Zusätzlich konnten eigenständige Angebote realisiert werden, beispielsweise regelmäßige digital gestützte Bewegungsangebote für Kinder im schulischen Setting.

    Schließung mangels gesetzlicher Grundlage

    Auf die Fragen zu einem geplanten zweiten Gesundheitskiosk in Bochum-Mitte antwortete die Verwaltung, dass der bestehende Gesundheitskiosk in Wattenscheid Ende Juli 2026 schließt. Grund ist die ausgebliebene gesetzliche Grundlage, die für eine Weiterfinanzierung erforderlich gewesen wäre.

    Das Thema Gesundheitsförderung bleibe jedoch gesellschaftlich wichtig und solle entsprechend weiterverfolgt werden, so die Verwaltung.

  • Stadt Bochum führt Hitzeaktionsplan und Meldekette bei Hitzewellen ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat einen Hitzeaktionsplan entwickelt, um vulnerable Personengruppen vor klimabedingten Hitzebelastungen zu schützen. Als zentrale Maßnahme wird eine kommunale Meldekette eingeführt, die bei Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes aktiviert wird.

    Die Stadt Bochum ist aufgrund ihrer geographischen Lage und urbanen Struktur besonders von klimawandelbedingten Hitzebelastungen betroffen. Besonders gefährdet sind dabei ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen, Kinder sowie Wohnungs- und Obdachlose.

    Integrierter Ansatz mit vier Handlungsfeldern

    Ein ämterübergreifendes Kernteam aus der Stabsstelle für Klima & Nachhaltigkeit, dem Gesundheitsamt, dem Tiefbauamt, dem Referat für Krisenmanagement & Bevölkerungsschutz und dem Sozialamt hat einen integrierten Hitzeaktionsplan entwickelt. Dieser folgt vier Handlungsfeldern:

    • Information & Kommunikation
    • Kurzfristige Maßnahmen vor und während akuter Hitzeperioden
    • Langfristige Maßnahmen zur Hitzereduktion
    • Monitoring, Evaluation und Verstetigung

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    Meldekette bei DWD-Hitzewarnungen

    Das zentrale neue Element des Hitzeaktionsplans ist eine kommunale Meldekette, die bei Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aktiviert wird. Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz erhält die DWD-Warnung und leitet sie über Group-Alarm an die betroffenen städtischen Ämter weiter. Diese informieren dann zielgruppenspezifisch Multiplikatoren wie soziale Einrichtungen, Vereine oder Netzwerke.

    Die Meldekette wird in folgenden Fällen ausgelöst:

    • Bei der ersten Warnung des Jahres – unabhängig von Warnstufe und Anzahl der Hitzetage
    • Bei mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen der Warnstufe I
    • Bei einer Hitzewarnung der Warnstufe I+ (mit Zusatzinformation)
    • Bei einer Hitzewarnung der Warnstufe II

    Beteiligung am Projekt HAP.regio

    Die Stadt beteiligt sich aktiv am durch die EU und das Landesumweltministerium geförderten Projekt HAP.regio (Hitzeaktionsplanung in der Emscherregion). Gemeinsam mit anderen Kommunen der Zukunftsinitiative Klima.Werk sowie Emschergenossenschaft und Lippeverband werden seit 2024 standardisierte Arbeits- und Entscheidungshilfen für kommunale Hitzeaktionsplanung entwickelt.

    Bestehende Maßnahmen werden ausgebaut

    Bereits bestehende Klimaanpassungsmaßnahmen zum Hitzeschutz werden im Hitzeaktionsplan gebündelt und ausgebaut. Dazu gehören Trinkwasserangebote, Wasserflächen an zentralen Plätzen, Schwammstadt-Projekte wie im Ostpark oder Baumrigolen sowie der Ausbau von Klima- und Wetterstationen.

    Ein Probedurchlauf der Meldekette ist vor dem Sommer geplant, damit das System ab Sommer 2026 starten kann.

  • Beirat wählt Vertreterin für kommunale Gesundheitskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Die Entscheidung fällt am 5. Mai 2026.

    Bessere Vernetzung geplant

    Zur besseren Vernetzung der Arbeit des Beirates „Gleichstellung und Vielfalt“ mit dem Themenfeld Gesundheit soll eine Vertreterin zur kommunalen Gesundheitskonferenz entsandt werden. Diese wird dann bei den Sitzungsterminen des Beirates entsprechend über die Arbeit der Gesundheitskonferenz berichten.

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    Rechtliche Grundlage

    Gemäß § 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz ist eine Vertreterin und eine Stellvertreterin zu entsenden. Die kommunale Gesundheitskonferenz wurde vom Rat der Stadt am 15. Juni 2000 auf Grundlage des § 24 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) eingerichtet.

    Aufgabe der Gesundheitskonferenz

    Die Gesundheitskonferenz führt die relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammen und koordiniert die gesundheitsbezogene Arbeit verschiedener Institutionen und Gremien.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Ratsgruppe will Sportwettenwerbung im Ruhrstadion verbieten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtgestalter/Volt fordern die Prüfung von Möglichkeiten zur Untersagung von Sportwettenwerbung im städtischen Ruhrstadion. Anlass ist die neue Premiumpartnerschaft des VfL Bochum mit einem Online-Sportwettenanbieter.

    Kritik an neuer VfL-Partnerschaft

    Die Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt kritisiert in ihrer Anfrage für die Ratssitzung am 20. November 2025 die am 3. Oktober 2025 verkündete Premiumpartnerschaft des VfL Bochum mit einem „weltweit führenden Anbieter im Bereich der Online-Sportwetten“. Nach Angaben der Ratsgruppe entwickelt die Hälfte aller Nutzer von Sportwettangeboten ernsthafte Suchtprobleme.

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    Widersprüchliche Stadtpolitik bemängelt

    Die Anfragenden sehen einen Widerspruch in der städtischen Politik: Während die Verwaltung in der Vergangenheit versucht habe, das Angebot an Sportwetten zu reduzieren – etwa durch den Ausschluss neuer Wettbüros in der Innenstadt oder eine mittlerweile gerichtlich kassierte Wettbürosteuer – ermögliche sie gleichzeitig Sportwettenanbietern die Nutzung des städtischen Ruhrstadions als „breite und reichweitenstarke Werbefläche“.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt vier konkrete Fragen:

    1. Welche Regelungen gelten derzeit für Werbung in städtischen Sportstätten, insbesondere im Ruhrstadion?
    2. Wie bewertet die Verwaltung die Einschränkbarkeit von Werbung für Sportwetten und Glücksspiele an städtischen Sportstätten?
    3. Wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Reglementierung von Sportwettenwerbung erarbeiten?
    4. Wie viele wettsüchtige Personen leben in der Stadt und wie viele wendeten sich in den vergangenen drei Jahren an Hilfs- und Beratungsstellen?

    Die Antworten sollen auch den noch zu bildenden Fachausschüssen vorgelegt werden. Die Anfrage ist von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger unterzeichnet.

  • Stadt wird zentraler Prüfungsort für Heilpraktiker in der Logopädie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt übernimmt künftig die Durchführung von Kenntnisüberprüfungen für sektorale Heilpraktiker im Bereich Logopädie für mehrere Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll im Dezember beschlossen werden.

    Zentrale Abwicklung soll Effizienz steigern

    Bisher erteilen die Kommunen die sektorale Heilerlaubnis im Bereich der Logopädie in eigener Zuständigkeit und führen auch die erforderlichen Kenntnisüberprüfungen durch. Da die Vorhaltung entsprechender Prüfungsausschüsse aufwändig ist und angesichts der teilweise geringen Antragszahlen mit unverhältnismäßigem Aufwand für die einzelnen Kommunen verbunden wäre, soll die Durchführung nun zentral erfolgen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits in seinen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 7. Dezember 2017 eine zentrale Durchführung empfohlen, um die Überprüfung formell und inhaltlich landeseinheitlich zu gestalten.

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    Bewährtes System wird ausgeweitet

    Ähnliche Verfahren zur Erlaubniserteilung in den sektoralen Bereichen der Psychotherapie und der Physiotherapie werden bereits seit Jahren auf Grundlage vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen in Dortmund und Düsseldorf durchgeführt.

    Künftig sollen die Kenntnisprüfungen sowie die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für den sektoralen Heilpraktiker im Bereich der Logopädie zentral durchgeführt werden.

    Teilnehmende Kommunen und Kreise

    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird zunächst mit den Städten Bielefeld, Dortmund, Hagen, Münster und Schwelm sowie den Kreisen Borken, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Unna und Warendorf geschlossen. Weitere Kommunen können der Vereinbarung nach entsprechender Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg beitreten.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die grundsätzliche Genehmigung zum Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde bereits Ende 2024 eingeholt.

    Die zu zahlenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt erhoben und als Ausgleich für entstandene Verwaltungskosten in voller Höhe einbehalten.