Verwaltung regelt Zuständigkeiten für Beleuchtung historischer Gebäude

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten
RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zur Beleuchtung historischer Gebäude geantwortet. Dabei wird deutlich: Es gibt keinen zentralen Ansprechpartner, die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Bereiche verteilt. Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung für alte Beleuchtungsanlagen sind bekannt.

Die Verwaltung bestätigt, dass es innerhalb der Stadtverwaltung keinen zentralen Ansprechpartner für die Beleuchtung besonderer Gebäude gibt. Die Zuständigkeiten sind je nach Eigentümerschaft und Betreiber unterschiedlich verteilt.

Verteilte Zuständigkeiten je nach Trägerschaft

Bei Gebäuden in städtischer Trägerschaft sind die Zentralen Dienste für Unterhaltung und Instandsetzung der Gebäudebeleuchtung zuständig. Dazu gehören unter anderem:

  • Historisches Rathaus
  • Haus Kemnade
  • Schauspielhaus
  • Kunstmuseum
  • Planetarium

Tochtergesellschaften wie die BoVG (Jahrhunderthalle, Ruhrcongress) oder private Eigentümer sind eigenverantwortlich für ihre Beleuchtung zuständig. Brückengebäude und sogenannte Kunstlichttore stehen unter Verwaltung des Tiefbauamtes, während die Stadtwerke Bochum als Betreiber der Beleuchtung fungieren.

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Ersatzteilprobleme sind bekannt

Die Verwaltung bestätigt das von der CDU-Fraktion angesprochene Problem der schwierigen Ersatzteilbeschaffung für ältere Beleuchtungsanlagen. Im Zuge der Instandhaltung werde „situativ lösungsorientiert und wirtschaftlich“ gehandelt. Als positives Beispiel wird das historische Rathaus genannt, wo bei Sanierungsmaßnahmen bereits energiesparende Systeme installiert wurden.

Denkmalschutz bei Beleuchtungsänderungen

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn die Gebäudebeleuchtung dem Denkmal zugeordnet ist. Als Beispiel nennt die Verwaltung die Kugel- und Tulpenleuchten an der Fassade des historischen Rathauses.

Keine gesonderte Finanzierung geplant

Aufgrund der verteilten Zuständigkeiten plant die Verwaltung keine gesonderte Finanzierung für eine umfassende Umstellung der Beleuchtung. Bei finanziellen Investionen zur Sanierung der Beleuchtung sollen die jeweiligen, für die Bewirtschaftung verantwortlichen Fachbereiche einbezogen werden.

Unterlagen

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