Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 2 (AfD) dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB) |
Das Jugendamt der Stadt Bochum hat einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 16,1 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr angemeldet. Die Mehrkosten entstehen durch gestiegene Fallzahlen und höhere Kosten in verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe. Als Deckung sollen Mehrerträge aus der Gewerbesteuer herangezogen werden.
Hilfen zur Erziehung als größter Kostenfaktor
Den größten Anteil am Mehrbedarf macht die Produktgruppe „Hilfen zur Erziehung“ mit 13,1 Millionen Euro aus. Hier zeigt sich eine deutliche Steigerung kostenintensiver Fälle im stationären Bereich. Die Anzahl der Fälle mit monatlichen Aufwendungen zwischen 7.320 und 9.150 Euro hat sich im Vergleich zu 2023 verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Fälle mit Kosten oberhalb von 9.150 Euro um etwa 65 Prozent.
Besonders betroffen sind Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen für junge Volljährige. Die Kostensteigerungen resultieren aus deutlichen Entgeltsteigerungen von bis zu 20 Prozent für stationäre und rund 10 Prozent für ambulante Maßnahmen sowie einer spürbaren Zunahme intensivpädagogischer Betreuungsbedarfe.
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In der ambulanten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche entsteht ein Mehrbedarf von 3,7 Millionen Euro. Die Schulbegleitung als Form persönlicher Assistenz verzeichnet kontinuierlich steigende Fallzahlen – von 983 Fällen im Jahr 2020 auf 1.302 Fälle in 2024. Gleichzeitig erhöhten sich durch die Anbindung verschiedener Anbieter an Tarifverträge die Entgeltsätze vom Schuljahr 2020/2021 zum Schuljahr 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde.
Bildungs- und Teilhabeleistungen stark nachgefragt
Ein weiterer bedeutender Kostenfaktor sind die Leistungen zur Bildung und Teilhabe mit einem Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro. Die gestiegenen Antragszahlen gehen vor allem auf die Wohngeldreform 2024 zurück. Während 2021 noch 7.962 Anträge gestellt wurden, waren es im dritten Quartal 2025 bereits 18.440 Anträge – mehr als eine Verdopplung.
Deckung durch höhere Gewerbesteuererträge
Die fehlenden 16,1 Millionen Euro sollen durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden, die 2025 positiver ausfallen als ursprünglich geplant. Zusätzlich kann das Jugendamt aus anderen Produktgruppen wie der Kindertagesbetreuung rund 3,8 Millionen Euro zur teilweisen Deckung bereitstellen.
Ausblick auf 2026
Die Verwaltung warnt bereits jetzt vor erheblichen Mehrbedarfen auch für das Haushaltsjahr 2026. Aufgrund der fortdauernden Herausforderungen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und ambulante Eingliederungshilfe seien weitere Budgetüberschreitungen zu erwarten.
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.
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