Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.03.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Die Linke) Dagegen: 2 (AfD) Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB) |
| 04.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei sieben Enthaltungen (CDU, AfD) |
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Liste ersetzt eine frühere Vorlage und enthält erstmals seit 2021 wieder neue vermarktbare Flächen.
Erste neue Grundstücksliste seit Jahren
Nach mehrjähriger Pause aufgrund der schwachen Marktlage am Immobiliensektor legt die Stadt erstmals wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vor. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021. Seither verhinderten stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage neue Vermarktungsaktivitäten.
Die Beschlussvorlage 20260409 ersetzt die ursprünglich geplante Vorlage 20252690 und berücksichtigt kurzfristig ein weiteres vermarktbares Grundstück in der Alte Bahnhofstraße 106.
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Jetzt abonnierenVerschiedene Vermarktungsverfahren geplant
Die Liste führt die Grundstücke nach unterschiedlichen Vermarktungsverfahren auf:
- Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke
- Höchstgebotsverfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke
- Interessenten- und Investorenaufrufe
- Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
- Auktionen und Maklerbeauftragung
Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf
Entsprechend der städtischen Neuausrichtung der Bodenpolitik kennzeichnet die Liste, welche Grundstücke alternativ zum Verkauf auch im Erbbaurecht vergeben werden können. Diese Entscheidung erfolgt auf Basis der Ratsbeschlüsse zur „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“.
Beratungsverfahren und Zuständigkeiten
Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. März 2026.
Bei späteren Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung auf weitere Einzelbeschlüsse und informiert die Gremien nur noch quartalsweise über abgeschlossene Geschäfte.
Transparenz und Planungssicherheit
Die Grundstücksliste soll Transparenz schaffen und Planungssicherheit für die kommenden Jahre bieten. Sie berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre und bildet den aktuellen Sachstand ab. Dabei ist der Bestand städtischer Grundstücke durch jahrelange Verkäufe und Erbbaurechtsverträge bereits deutlich reduziert worden.
Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses entsprechend den städtischen Grundstücksrichtlinien bestimmt. Die in der Liste angegebenen zonalen Bodenrichtwerte dienen zunächst nur der groben Orientierung.
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