Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 18.12.2025 | Rat | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadtwerke Bochum haben im Jahr 2025 insgesamt 4.405 Stromzähler gesperrt und 77 Gaszähler ausgebaut. Dies entspricht einer Sperrquote von 2,04 Prozent bei Strom und 0,11 Prozent bei Gas. Zuvor wurden 17.460 Sperrandrohungen verschickt.
Deutlicher Anstieg bei Stromsperren
Die von der Linksfraktion im Stadtrat angeforderten Zahlen zeigen das Ausmaß der Energiearmut in der Stadt. Bei 216.080 Stromverträgen wurden 4.405 Zähler gesperrt, während bei 70.383 Gasverträgen 77 Zähler ausgebaut wurden. Insgesamt erhielten 6,1 Prozent aller Kunden eine Sperrandrohung.
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Jetzt abonnierenKosten und Zahlungsrückstände
Eine Stromsperre kostet Kunden 41,33 Euro, die Wiederinbetriebnahme weitere 40,08 Euro. Bei Gas fallen 94,50 Euro für die Unterbrechung und 112,46 Euro für die Wiederherstellung an. Die gesamte Inkasso- und Sperrliste umfasste 2025 ein Volumen von rund 25,5 Millionen Euro bei 43.403 Belegen mit einer durchschnittlichen Forderung von etwa 587 Euro.
Kurze Sperrdauer in den meisten Fällen
Etwa 60 Prozent der gesperrten Zähler werden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen, weitere 30 Prozent in den folgenden fünf Tagen. Bei länger gesperrten Anschlüssen ist der Kunde meist bereits verzogen oder nicht mehr in der Wohnung anzutreffen.
Neue gesetzliche Vorgaben und Hilfsangebote
Aufgrund der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Stadtwerke künftig grundversorgte Kunden mit der Sperrandrohung über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Sozialbehörden informieren. Seit 2021 wird zudem bei jeder Sperrankündigung eine kostenfreie Ratenzahlung angeboten – 2025 nahmen 7.217 Kunden diese Abwendungsvereinbarung in Anspruch.
Beratung und Kooperationen
Die Stadtwerke unterstützen verschiedene Beratungsangebote finanziell, darunter das Programm „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale. Seit 2025 bietet die Caritas jeden Montag vor Ort bei den Stadtwerken Beratungen und den Stromsparcheck an. Kooperationen bestehen auch mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, um Zahlungsrückstände zu überwinden.
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