Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 18.12.2025 | Rat | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag zur Anpassung der Geschäftsordnung des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen eingereicht. Die Änderungen sollen dem aktuellen Landesrecht entsprechen und neue Regelungen zur Sitzungsdauer einführen.
Parteiübergreifender Konsens
Der am 4. Dezember 2025 eingereichte Antrag trägt die Unterschriften aller sieben Ratsfraktionen: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Diese seltene Einigkeit aller politischen Kräfte unterstreicht die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Anpassungen.
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Jetzt abonnierenNeue Regelung zur Sitzungsdauer
Eine zentrale Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Begrenzung von Sitzungszeiten. In § 2 der Geschäftsordnung soll unter Verweis auf § 47 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW ein neuer Absatz aufgenommen werden: „Im Zusammenhang mit der Feststellung der Tagesordnung kann die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister eine Begrenzung der Sitzungsdauer beschließen lassen.“
Anpassung an Landesrecht
Die Paragraphen 12, 13 und 14 der städtischen Geschäftsordnung sollen an die Neuregelungen des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst werden. Zusätzlich sind in § 22 redaktionelle Anpassungen der Bezeichnungen von Beiräten vorgesehen.
Nächste Schritte
Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine entsprechend geänderte Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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