Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 18.12.2025 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadtgestalter-Fraktion Volt beantragt Änderungen zur Hauptsatzung der Stadt. Dabei sollen sowohl die Entschädigungen für Fraktionssitzungen reduziert als auch die Rechte von Bürgern bei Petitionsverfahren gestärkt werden.
Für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 hat die Volt-Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag zur Hauptsatzung eingereicht. Der Antrag umfasst sowohl finanzielle Aspekte der Ratsarbeit als auch verfahrensrechtliche Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung.
Weniger Sitzungsgeld für interne Beratungen
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Reduzierung der entschädigungsfähigen internen Sitzungen von Fraktionen und Gruppen. Statt der bisher möglichen 135 Sitzungen pro Jahr sollen künftig nur noch 130 Sitzungen mit Sitzungsgeld entschädigt werden. Dies betrifft Fraktions- und Gruppensitzungen einschließlich Teilfraktions-, Teilgruppen- und Arbeitskreissitzungen.
Die Antragsteller begründen dies damit, dass im vergangenen Jahr neben acht Ratssitzungen 95 Ausschusssitzungen stattfanden. Die internen Sitzungen dienen der Vorbereitung dieser Gremiensitzungen und der politischen Willensbildung.
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Jetzt abonnierenStärkung der Petitionsrechte
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verbesserungen im Petitionsverfahren. Volt schlägt vor, mehrere einschränkende Regelungen zu streichen und die Beteiligungsrechte von Bürgern zu erweitern.
Konkret sollen Petenten künftig die Möglichkeit erhalten, bei einer geplanten Nicht-Befassung mit ihrer Eingabe schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme soll der Beschlussvorlage als Anhang beigefügt werden.
Verbesserte Verfahrensabläufe geplant
Die Verwaltung soll ihre Stellungnahmen zu Petitionen künftig mit groben Kostenschätzungen versehen, sofern möglich. Zudem soll die konkrete Anregung oder Beschwerde im Wortlaut zum Beschlusstext werden, über den die Ratsmitglieder abstimmen.
Bei der Behandlung in den Gremien sollen Petenten umfassendere Rederechte erhalten. Sie sollen grundsätzlich die gleichen Regelungen wie Rats- und Ausschussmitglieder erhalten und eine zusätzliche letzte Wortmeldung vor der Beschlussfassung bekommen.
Begründung: Mehr Bürgernähe gefordert
Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger begründen die Änderungen mit dem Ziel, Bürgern die Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erleichtern. Nur durch gleichberechtigte Rederechte sei eine angemessene politische Debatte über Bürgervorschläge möglich.
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