Verwaltung lehnt kürzere Frist für Bürgeranregungen ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung will bei der geplanten Neufassung der Hauptsatzung die Frist für Bürgeranregungen von fünf auf sieben Werktage verlängern. Eine entsprechende Anregung zur Beibehaltung der bisherigen Regelung weist sie zurück.

Sieben statt fünf Werktage geplant

Der Rat soll am 19. März über eine Anregung zur Neufassung der Hauptsatzung entscheiden. Bürgerinnen und Bürger hatten vorgeschlagen, die Frist zum Einreichen von Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bei fünf Werktagen zu belassen, anstatt sie auf sieben Werktage zu verlängern. Zusätzlich wurde eine Regelung gefordert, um Petenten einen geschützten Zugang mit Rederecht zu digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat jedoch, die Anregung abzulehnen.

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Verwaltung verweist auf gestiegene Arbeitsbelastung

Als Begründung führt die Verwaltung an, dass Anregungen „zunehmend in größerer Zahl sowie mit wachsender fachlicher Tiefe“ eingereicht würden. Eine Frist von fünf Werktagen bedeute faktisch oft nur vier Arbeitstage für die Verwaltung. In dieser Zeit müssten Informationen eingeholt, Auswirkungen geprüft und eine Verwaltungsvorlage erstellt werden.

Die Verwaltung verweist darauf, dass die Gemeindeordnung NRW keine gesetzlich festgelegte Frist vorsieht. Die meisten Eingaben bezögen sich zudem nicht auf konkrete Tagesordnungspunkte, sondern auf allgemeine Anliegen wie Verkehrssituationen oder Änderungen kommunaler Satzungen.

Rederecht auch ohne gesonderte Regelung möglich

Bezüglich des digitalen Rederechts sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine spezielle Regelung. Ein Anspruch auf persönliches Gehör ergebe sich nicht aus § 24 GO NRW. Die Gewährung von bis zu zehnminütigen Redebeiträgen stelle einen zusätzlichen Beitrag zur Bürgerbeteiligung dar und könne auch bei digitalen Sitzungen im Ermessen der Vorsitzenden stehen.

Allerdings steht die Durchführung digitaler Sitzungen noch unter dem Vorbehalt eines IT-Sicherheitskonzepts. Bis zur Einführung eines solchen Konzepts können keine digitalen oder hybriden Sitzungen stattfinden.

Unterlagen

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