Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Linksfraktion im Rat will die geplante Neufassung der Hauptsatzung in zwei Punkten ändern: Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat sollen künftig gleich viele vergütete Fraktionssitzungen erhalten wie Ratsmitglieder. Zudem sollen Bürgeranregungen und -beschwerden bereits fünf statt sieben Werktage vor Sitzungen eingereicht werden können.
Mehr Sitzungsgelder für Ausschussmitglieder
In ihrem Änderungsantrag zur 5. Ratssitzung am 19. März 2026 fordert die Linksfraktion unter Carolin Paskuda eine Anpassung bei der Vergütung von Fraktionssitzungen. Während die Neufassung der Hauptsatzung für Ratsmitglieder bis zu 130 vergütete Fraktions-, Teilfraktions- und Arbeitskreissitzungen pro Jahr vorsieht, sollen Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat nur 80 solcher Sitzungen erstattet bekommen.
Die Linke will diese Ungleichbehandlung beenden und auch für Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat die gleiche Obergrenze von 130 vergüteten Sitzungen pro Jahr einführen. Diese Regelung entspreche der alten Fassung der Hauptsatzung.
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Jetzt abonnierenKürzere Fristen für Bürgereingaben gefordert
Der zweite Änderungsantrag betrifft die Fristen für Anregungen und Beschwerden von Bürgern nach der Gemeindeordnung NRW. Die geplante Neufassung sieht vor, dass solche Eingaben sieben Werktage vor einer Ratssitzung eingereicht werden müssen, wenn sie einen konkreten Tagesordnungspunkt betreffen.
Die Linksfraktion möchte diese Frist auf fünf Werktage verkürzen und damit zur bisherigen Regelung zurückkehren. Dadurch hätten Bürger mehr Zeit, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und trotzdem noch rechtzeitig ihre Anliegen für die entsprechende Sitzung einzubringen.
Die Begründung für beide Änderungsanträge will die Fraktion in der Ratssitzung mündlich vortragen.
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