Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Haushaltsbefragung zur Mobilität zeigt Rückgang beim Autoverkehr in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die vertieften Ergebnisse der Verkehrsbefragung SrV 2023 vorgelegt. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs ging von 53,7 Prozent im Jahr 2018 auf 49,2 Prozent zurück, während der Fußverkehr deutlich zunahm. Im bundesweiten Vergleich liegt Bochum jedoch weiterhin über dem Durchschnitt beim Autoverkehr.

    Die Verwaltung präsentierte dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eine vertiefte Auswertung der Haushaltsbefragung „System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2023 – Mobilität in Städten“. Die Analyse konzentriert sich auf drei Bereiche: den Städtevergleich, den Anteil der Mitfahrenden und die Mobilität in verschiedenen Lebensaltern.

    Städtevergleich zeigt bundesweiten Trend

    Bochum wird in der Studie mit Oberzentren zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern mit hügeliger Topografie verglichen. Mit 370.000 Einwohnern ist Bochum die größte Stadt in dieser Gruppe, gefolgt von Wiesbaden und Chemnitz. Die kleinste Vergleichsstadt ist Kaiserslautern mit knapp über 100.000 Einwohnern.

    In allen Städten dieser Gruppe ging der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zurück – im Durchschnitt um fünf Prozentpunkte. Als wesentlichen Grund nennt die Verwaltung die Corona-Pandemie und die gestiegene Home-Office-Quote, die von 2,6 Prozent (2018) auf 14,1 Prozent (2023) anstieg.

    Der Fußverkehr verzeichnete deutschlandweit die größten Zuwächse. Die Verwaltung führt dies auf zwei Faktoren zurück: Erwerbstätige im Home-Office legen häufiger Wege zu Fuß zurück, und die Anzahl der Hunde in Haushalten nahm zwischen 2018 und 2023 um zehn Prozent zu. Auch Fitnesstracker sollen die Anzahl der Fußwege erhöht haben.

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    Bochum über dem Bundesdurchschnitt beim Autoverkehr

    Trotz des Rückgangs liegt Bochum bei Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern weiterhin über dem Durchschnitt beim MIV-Anteil. Während Bochum bei 49,2 Prozent liegt, erreichen Erfurt und Kassel bereits etwa 35 Prozent – das bedeutet etwa 30 Prozent weniger Autofahrten als in Bochum.

    Die Entwicklung der acht Städte, die sowohl 2018 als auch 2023 untersucht wurden, zeigt folgende Durchschnittswerte:

    • Fußverkehr: von 29,1% auf 32,6%
    • Radverkehr: von 11,3% auf 12,9%
    • Öffentlicher Verkehr: von 14,5% auf 14,2%
    • Motorisierter Individualverkehr: von 45,2% auf 40,4%

    Bochum liegt in allen Kategorien außer beim Fußverkehr unter dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe.

    Rückgang bei Mitfahrenden

    Eine besondere Betrachtung gilt dem Anteil der Mitfahrenden im Auto, da diese kein zusätzliches Fahrzeug nutzen. Zwischen 2018 und 2023 ging dieser Anteil in Bochum von 11,7 auf 10,0 Prozent zurück – ein relativer Rückgang um 15 Prozent.

    Dies bedeutet, dass die Anzahl der tatsächlichen Pkw-Fahrten lediglich um 2,8 Prozentpunkte zurückging und nicht um 4,5 Prozentpunkte, wie der MIV-Rückgang vermuten ließe. Positiv zu bewerten ist, dass Bochum mit zehn Prozent Mitfahrendenanteil über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe (8,9 Prozent) liegt.

    Mobilität variiert stark nach Lebensalter

    Die Auswertung nach Altersgruppen zeigt deutliche Unterschiede in der Verkehrsmittelwahl:

    • 0-14 Jahre: 40% MIV-Anteil (ausschließlich als Mitfahrende)
    • 15-24 Jahre: Niedrigster MIV-Anteil, hohe Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (besonders Studierende)
    • 25-44 Jahre: Höchster MIV-Anteil (berufstätige Eltern)
    • 45-64 Jahre: Weiterhin hoher MIV-Anteil
    • 65 Jahre und älter: Rückgang des MIV-Anteils

    Besonders interessant sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Wegehäufigkeit: Frauen legen zwischen 35 und 45 Jahren deutlich mehr Wege zurück als Männer, hauptsächlich aufgrund von Bring- und Holtätigkeiten für Kinder sowie häufigerer Teilzeitarbeit.

    Führerscheinbesitz bei 90 Prozent

    Der Führerscheinbesitz liegt in der Gesamtbevölkerung bis zum 80. Lebensjahr bei etwa 90 Prozent. Die früher deutlichen Unterschiede zwischen Frauen und Männern haben sich in den letzten 20 Jahren weitgehend angeglichen. In Bochum besitzen 90,2 Prozent der befragten Frauen ab 17 Jahren und 92,8 Prozent der Männer einen Führerschein.

    Ausblick auf SrV 2028

    Die Verwaltung plant, auch 2028 wieder an der SrV-Erhebung teilzunehmen, um die Kontinuität der Datenerhebung zu gewährleisten. Im Mai 2026 findet bereits die erste Informationsveranstaltung zum nächsten Erhebungsdurchgang statt.

    Die Daten bestätigen, dass Bochum seinem im Leitbild für 2030 formulierten Ziel von 60 Prozent Wegeanteil am Umweltverbund nähergekommen ist. Allerdings bleibt der MIV-Anteil im Vergleich zu anderen Städten weiterhin überdurchschnittlich hoch.

  • Stadt beteiligt sich an bundesweitem Projekt für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Bochum nimmt am Projekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten“ des Deutschen Instituts für Urbanistik teil. Im Fokus steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“.

    Die Stadt beteiligt sich gemeinsam mit Duisburg, Kiel, Frankfurt am Main, Esslingen am Neckar und Ulm an dem bundesweiten Städteprojekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten (WiNa)“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die Verwaltung und die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum (WEG) entsenden jeweils einen Mitarbeitenden.

    Zwei Module für Fortbildung und stadtspezifische Analyse

    Das Projekt umfasst zwei Bausteine:

    • Basismodul – Fortbildung und Erfahrungsaustausch: In fünf Workshops werden rechtliche, organisatorische und planerische Grundlagen eines zukunftsfähigen Wirtschaftsverkehrs vermittelt. Ergänzend werden Beispiele aus Forschung und Praxis sowie aus den teilnehmenden Kommunen vorgestellt und diskutiert.
    • Vertiefungsmodul – Kommunenspezifische Analyse: Das Difu erarbeitet gemeinsam mit jeder Kommune eine stadtspezifische Analyse und darauf abgestimmte Handlungsmöglichkeiten.

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    Strategische Weiterentwicklung von „Bochum bringt’s“

    Im Vertiefungsmodul steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“ im Mittelpunkt. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage über den nächsten Entwicklungsschritt des Angebots.

    Zu klären sind insbesondere folgende Aspekte:

    • welche Reichweite und welche Zielgruppen künftig wie adressiert werden sollen
    • welche organisatorischen und finanziellen Strukturen dafür erforderlich sind
    • welche Formate – etwa Pilotprojekte, Reallabore oder neue Kooperationsmodelle – zur Konkretisierung der nächsten Entwicklungsschritte geeignet sind
    • welches Verhältnis zwischen anzustrebender direkter Übertragbarkeit und struktureller Offenheit passend ist, um die verschiedenen Stadtteile gleichermaßen gut einbinden zu können

    Das Modul soll ein klares Zielbild, vorbewertete Entwicklungsoptionen sowie einen priorisierten Umsetzungspfad liefern. Die operative Umsetzung der Ergebnisse ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Projekts.

    Amt für Stadtplanung federführend

    Federführend für die Verwaltung ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen, da sowohl die Erfahrungen aus dem Basismodul als auch die konkreten Ergebnisse des Vertiefungsmoduls für die strategische Verkehrsplanung bedeutsam sind. Die WEG, die „Bochum bringt’s“ operativ begleitet, und die Betreiberfirma e-Cargo sind ebenfalls kontinuierlich eingebunden.

    Workshops und Zeitplan

    Im Verlauf des Jahres 2026 werden zwei Workshops durchgeführt, in denen weitere für das Projekt relevante Akteure eingebunden werden. Die Bearbeitung des Vertiefungsmoduls erfolgt in vier Arbeitsbausteinen von April bis November 2026. Mit den finalen Ergebnissen ist im ersten Quartal 2027 zu rechnen.

  • Verwaltung lehnt Wirtschaftsparkzonen für Handwerk und Pflegedienste ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Anregung zur Einrichtung reservierter Parkplätze für Handwerker, Pflegedienste und Hebammen abzulehnen. Als Begründung führt sie an, dass die Nachteile überwiegen und das bestehende System der Handwerkerparkausweise flexibler sei.

    Anregung für digitale Wirtschaftsparkzonen

    Ein Vertreter der Stadtgestalter/Volt hatte angeregt, nach dem Vorbild von Bonn spezielle Wirtschaftsparkzonen einzurichten. Diese sollten werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen, Pflegediensten und Hebammen reserviert werden. Die Stellplätze sollten mit elektronischen Sensoren ausgestattet und über eine digitale Anwendung einsehbar gemacht werden.

    Der Antragsteller verwies auf das Problem der Parkplatzsuche, die laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei 39 Prozent der Unternehmen bis zu 20 Minuten dauern kann. Dies führe zu wirtschaftlichen Belastungen und verschärfe den Fachkräftemangel durch zusätzlichen Stress.

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    Verwaltung sieht bestehende Regelung als ausreichend an

    Die Verwaltung argumentiert, dass das aktuelle System der Handwerkerparkausweise mehr Flexibilität biete. Diese ermöglichen das Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen
    • an Parkscheinautomaten gebührenfrei
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibe zeitlich unbegrenzt

    Mit einem zusätzlichen Bochumer Handwerkerzusatzausweis ist auch das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone während der Ladezeiten möglich.

    Befürchtete Nachteile der Wirtschaftsparkzonen

    Die Verwaltung sieht mehrere problematische Aspekte:

    • Verknappung des allgemeinen Stellplatzangebots in ohnehin dicht besiedelten Gebieten
    • Dauerhafte Reservierung auch bei fehlendem Bedarf
    • Schwierige Ausrichtung an wechselnden Einsatzorten
    • Verkehrsrechtlich schwer begründbare Bevorzugung bestimmter Gruppen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beschilderung und Überwachung

    Erkenntnisse aus anderen Städten noch ausstehend

    Die Verwaltung hat bei den Städten Bonn und Köln nach Erfahrungen mit Wirtschaftsparkzonen gefragt. Beide Kommunen konnten aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten noch keine Evaluierung durchführen. Die Verwaltung kündigte an, den Mobilitätsausschuss über neue Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • SPD, Grüne und Linke fordern Stellplätze für Anwohner nach Parkdeck-Sanierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Drei Fraktionen wollen per Änderungsantrag erreichen, dass Anwohnern nach der geplanten Sanierung des Parkdecks am Lohring möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe zum befürchteten Parkplatzwegfall.

    Gemeinsamer Antrag von drei Fraktionen

    SPD, Grüne und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema „Parkplatzwegfall durch Lohring-Umbau“.

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    Forderung an die Verwaltung

    Die drei Fraktionen wollen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ersetzen. Ihr neuer Vorschlag lautet: „Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sie möge darauf hinwirken, dass den Anwohner*innen nach der Parkdeck-Sanierung dort möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.“

    Mündliche Begründung geplant

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag liegt nicht vor. Die Antragsteller Christian Kalisch (SPD), Sonja Knobbe (Die Linke) und Sebastian Pewny (Grüne) wollen ihre Beweggründe mündlich in der Ausschusssitzung erläutern.

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost regt Kreisverkehr an Kreuzung Ümminger Straße an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat einstimmig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße vorgeschlagen. Die Verwaltung soll nun eine umfassende Machbarkeitsprüfung durchführen.

    Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung

    In ihrer Sitzung am 21. Januar 2025 sprach sich die Bezirksvertretung Bochum-Ost einstimmig für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße aus. Die Verwaltung wird nun gebeten, die Umsetzbarkeit des Vorhabens zu prüfen.

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    Umfangreiche Prüfkriterien festgelegt

    Die Bezirksvertretung hat detaillierte Prüfkriterien für die Machbarkeitsstudie festgelegt. Diese umfassen:

    • die aktuelle Verkehrssituation einschließlich Verkehrsbelastung und Unfalllage
    • die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr
    • die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs
    • die bauliche Machbarkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenräume
    • eine überschlägige Kostenschätzung sowie mögliche Fördermöglichkeiten

    Verzicht auf dauerhafte Ampelanlage gewünscht

    Die Bezirksvertretung betonte ausdrücklich, dass die Einrichtung einer dauerhaften Ampelanlage an der Kreuzung vorher unterbleiben sollte. Das Prüfergebnis soll der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

    Behandlung im Fachausschuss

    Die Anregung wird am 27. Mai 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnis behandelt. Von dort aus wird das weitere Verfahren koordiniert.

  • Informationstafel für ehemaligen Friedhof Dahlhauser Heide geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, eine allgemeine Informationstafel über Gut Dahlhausen und den früheren Begräbnisplatz aufzustellen. Eine spezielle Stele zur Familie Schragmüller hält sie für entbehrlich.

    Die Verwaltung hat die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom Februar 2022 zum ehemaligen Friedhof Dahlhauser Heide geprüft. Ursprünglich sollten Vorschläge aus einer interkommunalen Konzeptstudie umgesetzt werden, einschließlich einer Informationsstele zur Geschichte der Familie Schragmüller.

    Wege saniert, Vegetation gepflegt

    Im Jahr 2024 führte der Technische Betrieb bereits umfangreiche Arbeiten in dem Wäldchen durch. Die Wege wurden saniert und die Begehbarkeit wesentlich verbessert. Außerdem fanden Pflegemaßnahmen im Gehölz- und Vegetationsbestand statt, auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

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    Keine spezielle Schragmüller-Stele

    Nach eingehender Prüfung der historischen Quellen durch das Stadtarchiv kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass sich eine hinreichend belegbare Geschichte des „Erbbegräbnis Schragmüller“ nicht ermitteln lässt. Die Familie Schragmüller habe, von wenigen Individuen abgesehen, keine besondere Relevanz für die Geschichte Bochums oder des Stadtteils Hordel. Insbesondere für prominentere Familienmitglieder wie Elisabeth und Johannes Konrad Schragmüller lasse sich keinerlei Bezug zu Bochum herleiten.

    Allgemeine Informationstafel vorgeschlagen

    Stattdessen schlägt die Verwaltung die Errichtung einer allgemeinen Informationstafel vor. Diese soll in räumlicher Nähe einer aufzustellenden Sitzbank über folgende Themen informieren:

    • Gut Dahlhausen
    • Die Besitzerfamilien von Düngelen und Schragmüller
    • Den früheren Begräbnisplatz
    • Die Veräußerung der Hordeler Heide an die Firma Krupp

    Die Verwaltung verzichtet bewusst auf eine Corten-Stahlstele im Rahmen der Kernaktivität „Erinnern statt Vergessen“ und schlägt stattdessen eine herkömmliche Informationstafel vor.

    Kosten und Finanzierung

    Der Auftrag vom Februar 2022 kann durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

    • Aufstellung einer Sitzbank: circa 1.000 Euro
    • Aufstellung einer Informationstafel: circa 2.500 Euro

    Die erforderlichen Finanzmittel müssen von der Bezirksvertretung Bochum-Mitte bereitgestellt und die Umsetzung beschlossen werden. Ein Textentwurf für die Informationstafel liegt der Vorlage als Anlage bei.

  • Grüne fragen nach leerstehenden Wohnungen über Aldi-Markt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest will wissen, warum vier Wohnungen über dem Aldi-Markt an der Hattinger Straße offenbar nicht vermietet werden. Die Wohnungen entstanden als Auflage bei der Baugenehmigung.

    Wohnungen als Bedingung für Markt-Genehmigung

    Bei der Errichtung des Aldi-Markts an der Hattinger Straße 620-632 hatte die Stadt den Bau von Wohnungen im ersten Obergeschoss zur Bedingung gemacht. Diese Auflage war sowohl in den Bebauungsplan als auch in die Baugenehmigung eingeflossen und wurde von der Bezirksvertretung und dem Rat beschlossen.

    Tatsächlich entstanden vier kleine Wohnungen im ersten Obergeschoss des Gebäudes. Allerdings ist laut der Grünen-Anfrage nicht ersichtlich, ob und wann diese Wohnungen vermietet werden sollen.

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    Nachfrage wegen angespanntem Wohnungsmarkt

    Angesichts des „aktuell schwierigen Mietwohnungsmarktes in Bochum“ mit wenigen Angeboten und großer Nachfrage will die Fraktion von der Verwaltung wissen:

    • Ob der Verwaltung die Tatsache des offenbar leerstehenden Wohnraums bekannt ist
    • Welche Möglichkeiten bestehen, die tatsächliche Vermietung der Wohnungen einzufordern

    Die Anfrage stammt von Monika Engel für die Grünen-Fraktion und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Antwort der Verwaltung.

  • Lothringentrasse: Verwaltung erläutert Planungen zum Lückenschluss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Fragen der CDU-Fraktion zum geplanten Lückenschluss der Lothringentrasse im Bereich Dietrich-Benking-Straße beantwortet. Die Bauarbeiten für die Rampenanlage „In der Grume“ haben bereits begonnen.

    Bauphase bereits angelaufen

    Die Maßnahme „Lückenschluss In der Grume“ befindet sich bereits in der Bauphase. Derzeit werden Arbeiten zur Herstellung einer Rampenanlage durchgeführt. Der Verlauf führt von der Straße „In der Grume“ (westlich PICARD) nach Norden auf den ehemaligen Trassenverlauf der Lothringenbahn und weiter in östliche Richtung bis zum bestehenden Ausbauanfang der Lothringentrasse an der Dietrich-Benking-Straße (Ost).

    Die politische Einbindung zum Vorhaben erfolgte bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (10.09.2025) und der Bezirksvertretung Nord (23.09.2025).

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    Alternative Routenführungen geprüft und verworfen

    Die Verwaltung hatte alternative Führungen untersucht. Eine Variante westlich entlang des Gaskraftwerks über den Wendekreis der Steiger-Stein-Straße wurde aufgrund mehrerer Faktoren verworfen:

    • Fehlende Verfügbarkeit von Grundstücken
    • Höhere ökologische Eingriffe
    • Längere Wegeführung
    • Ungünstiger Anschluss an die Bestandstrasse

    Eine Führung über die westlich gelegene Hiltroper Straße beziehungsweise über die Steiger-Stein-Straße zur Dietrich-Benking-Straße (West) wurde ebenfalls nicht weiterverfolgt, da keine Möglichkeiten zur Anlage eines eigenständigen Geh-/Radwegs im Straßenverlauf bestehen.

    Fahrradstraße als ergänzende Maßnahme

    Als Kompensation plant die Stadt, die Straße „In der Grume“ als Fahrradstraße auszuweisen. Dies würde die Verbindung von der Dietrich-Benking-Straße (West) und der Hiltroper Straße aufwerten. Die Straße ist im östlichen Bereich bereits nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, im westlichen Bereich nur als Anliegerzufahrt.

    Finanzierung und RVR-Beteiligung

    Die Baumaßnahme setzt Planungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) um. Ursprünglich sollte dieser Abschnitt im Zusammenhang mit dem Gesamtausbau durch den RVR erfolgen, wurde aber aufgrund von Kostensteigerungen und begrenztem Budget nicht umgesetzt.

    Die aktuelle Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem RVR und findet überwiegend auf dessen Grundstücken statt. Die Finanzierung übernimmt nun die Stadt Bochum. Die Maßnahme wird mit FöRiNah-Mitteln gefördert (80 Prozent auf zuwendungsfähige Leistungen). Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 560.000 Euro brutto.

    Barrierefreie Bauweise mit Einschränkungen

    Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem städtischen Inklusionsgremium nur in barrierearmer Bauweise. Steigungen von über sechs Prozent werden im geplanten Verlauf toleriert, da eine nahezu gefällegerechte Führung über die Straße „In der Grume“ und die Dietrich-Benking-Straße (West) möglich ist.

    Weitere Wegeverbindungen in Prüfung

    Die Verwaltung will die Überlegungen zur Reaktivierung einer Wegeverbindung ab der Hiltroper Straße (Höhe Hausnummer 376) in südliche Richtung mit Anbindung an die Steiger-Stein-Straße und weiter zur Lothringentrasse intensivieren.

  • Parkraumregelungen am Lohring verzögern sich weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur– vgl. hierzu auch Protokollierung unter TOP 1.1 – Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu den angekündigten Parkraumregelungen im Umfeld Lohring/Akademiestraße geantwortet. Bewohnerparken und Parkscheibenregelungen sind weiterhin nicht umgesetzt, die Sanierung des Parkdecks hat noch nicht begonnen.

    Verzögerung bei Parkraumregelungen

    Die im Jahr 2025 angekündigten Parkraumregelungen im Umfeld der Akademiestraße befinden sich nach wie vor in der Umsetzung. Die Verwaltung verweist für die Gründe der Verzögerung und einen Zeitplan auf die Vorlage Nr. 20260352.

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    Parkdecksanierung steht noch aus

    Die Sanierung des Parkdecks in der Akademiestraße hat bis heute nicht begonnen. Die Eigentümerin hat keinen konkreten Sanierungsstart benannt. Seit Herbst 2025 wird auf interne Abstimmungen zwischen Mieter- und Eigentümerseite verwiesen.

    Da die Sanierung nicht stattgefunden hat, konnte auch keine erneute Prüfung für zusätzliche „Feierabendpark“-Plätze durchgeführt werden. Es besteht weiterhin grundsätzliche Gesprächsbereitschaft seitens der Beteiligten, wobei eine administrativ unkomplizierte Lösung angestrebt wird.

    Pilotprojekt „Feierabendparken“ läuft an

    Das Projekt „Feierabendparken“ steht vor der Realisierung dreier Pilotflächen auf Discounterparkplätzen in Wattenscheid, Langendreer und im Südwesten der Stadt. Erkenntnisse aus der Pilotierung liegen daher noch nicht vor. Das Modell kann grundsätzlich auf weitere Standorte übertragen werden, sofern geeignete Flächen und das Interesse der Eigentümer sowie die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Keine Erhebungen zu Verlagerungseffekten

    Die Verwaltung hat seit Sommer 2025 keine Erhebungen zu möglichen Verlagerungseffekten des Parkdrucks in angrenzende Straßen durchgeführt, insbesondere nicht in der Straße Am Lohberg.

    Diese Straße liegt außerhalb des Betrachtungsraums des Gesamtkonzepts Ruhender Verkehr. Eine Einbeziehung ist derzeit nicht vorgesehen, könnte aber in der dritten Stufe erfolgen. Je nach Verlauf der Veloroute 2 und des Radschnellwegs RS1 ist gegebenenfalls ein eigenes Parkraumkonzept erforderlich.

    Kreisverkehr „Hiltroper Loch“ in Planung

    Zum geplanten Kreisverkehr „Hiltroper Loch“ an der Kreuzung Dietrich-Benking-Straße/Im Hagenacker/Frauenlobstraße/Wiescherstraße verweist die Verwaltung auf eine frühere Antwort: Das Vorhaben wurde in das Planungsprogramm aufgenommen, die Planung ist jedoch aufgrund verschiedener Randbedingungen schwierig und zeitaufwendig.

    Die neue Verkehrsführung im Hagenacker soll wetterabhängig im Frühjahr 2026 eingerichtet werden und erfordert Tiefbau-, Markierungs- und Beschilderungsarbeiten.

  • Kreisverkehr Ümminger Straße bleibt weiterhin ausgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht auch weiterhin keine Möglichkeit für einen Kreisverkehr an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße. Als Haupthindernis gilt die problematische Anbindung der Geheimrat-Leuschner-Straße für den Schwerlastverkehr.

    Historische Aufarbeitung seit 2001

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Herrn Pewny zur angeblichen Planung aus dem Jahr 2001 geantwortet. Entsprechende Planungsunterlagen liegen im Tiefbauamt jedoch nicht vor. Stattdessen verweist die Verwaltung auf eine umfassende Priorisierung von Kreisverkehren in den frühen 2000er Jahren.

    In der Beschlussvorlage Nr. 20051540/00 wurden für die Ümminger Straße zwei Kreuzungsbereiche als potenzielle Standorte benannt:

    • Ümminger Straße/Stichstraße (Zufahrt zum Kaufland – inzwischen realisiert)
    • Ümminger Straße/Am Vorort

    Die Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße war bereits damals nicht in der Liste enthalten, da aufgrund der örtlichen Geometrien ein Kreisverkehr nicht möglich erschien.

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    Vorschlag der Bezirksvertretung abgelehnt

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost schlug 2005 dennoch genau diesen Bereich als möglichen Kreisverkehrsplatz vor (Vorlage Nr. 20051609/00). Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde der Vorschlag jedoch abgelehnt.

    Die Begründung: Bei der Anlage eines Kreisverkehrs wäre die Anbindung der Geheimrat-Leuschner-Straße fahrgeometrisch für Schwerlastverkehr nicht möglich. Dies sei aber notwendig, da sich an der Straße ein Gewerbebetrieb niedergelassen habe.

    Status bleibt unverändert

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschloss die Prioritätenliste am 21. Februar 2006. Dies ist bis heute der Status quo. Auch auf eine jüngere Anfrage der Grünen Fraktion vom 14. Juni 2022 antwortete die Verwaltung, dass weiterhin keine Möglichkeit zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gesehen wird.