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Verwaltung offen für flexiblere Taxitarife im Wettbewerb mit Mietwagenanbietern

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung zeigt sich aufgeschlossen für eine Flexibilisierung der Taxitarife und die Einführung von Festpreisen in regulierten Tarifkorridoren. Dies geht aus einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hervor, die den Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen thematisiert.

Die Verwaltung reagiert damit auf eine Anfrage von Herrn Beck (FDP) vom Dezember 2025, in der unter anderem die Situation der örtlichen Taxiunternehmen im Wettbewerb mit appbasierten Mietwagenanbietern beleuchtet wurde.

171 Fahrzeuge konzessioniert

Aktuell sind in der Stadt 171 Fahrzeuge als Taxis konzessioniert, davon ruhen 10 Konzessionen vorübergehend auf Antrag. In den Jahren 2024 und 2025 wurden insgesamt 104 Taxi-Konzessionen erteilt – dabei handelte es sich ausschließlich um Verlängerungen bereits bestehender Konzessionen etablierter Bestandsunternehmen. Ablehnungen gab es nicht.

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Festpreise in Tarifkorridoren möglich

Die Verwaltung sieht in der Einführung von Festpreisen innerhalb regulierter Tarifkorridore eine potenzielle Stärkung der heimischen Taxiunternehmen. Nach § 51 Abs.1 PBefG sei dies rechtlich zulässig und könne als „taugliches Element im Wettbewerb mit den appbasierten Mietwagenanbietern“ dienen. Bereits jetzt können außerhalb des Stadtgebietes Festpreise, etwa bei Flughafentransfers, angeboten werden.

Vorteile für Verbraucher erwartet

Durch die Transparenz der Preisgestaltung würden Fahrgäste größere Vergleichsmöglichkeiten und Planungssicherheit erhalten, so die Verwaltung. Die appbasierten Mietwagenanbieter arbeiten bereits mit vorab benannten Festpreisen.

Rechtliche Diskussion um Mindestpreise

Zur Frage nach der zurückgenommenen Allgemeinverfügung zu Mindestpreisen verweist die Verwaltung auf ein Urteil des VG Leipzig vom November 2024. Das Gericht habe zwar die Höhe der Mindestbeförderungsentgelte beanstandet, aber betont, dass grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen die Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten bestünden. Eine abschließende Klärung erwarte die Verwaltung erst durch höchstrichterliche Entscheidungen.

Unterlagen

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