Schlagwort: FDP

  • FDP-Fraktion beantragt Prüfung von Carsharing und Ladeinfrastruktur für Bebauungsplan

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die FDP-UWG-WAT-Fraktion will das Mobilitätskonzept für den Bebauungsplan „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ um Carsharing-Angebote und moderne Ladeinfrastruktur erweitern.

    Änderungsantrag zum Satzungsbeschluss

    Die FDP-UWG-WAT-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1010 „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ eingereicht. Der Antrag richtet sich an die 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026, in der über den Satzungsbeschluss und die eingegangenen Stellungnahmen entschieden werden soll.

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    Prüfauftrag für nachhaltige Mobilität

    Die Fraktion möchte den ursprünglichen Beschlussvorschlag um einen konkreten Prüfauftrag ergänzen. Die Verwaltung soll untersuchen, wie Carsharing in das bestehende Mobilitätskonzept des Bebauungsplans integriert werden kann. Zusätzlich sollen Stellflächen für Carsharing-Angebote sowie für Ladeinfrastruktur ausgewiesen werden.

    Alternative Ladekonzepte im Fokus

    Besonders interessant ist der Hinweis auf alternative Konzepte wie Ladebordsteine, die eine platzsparende und stadtbildschonende Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge darstellen können. Diese Technologie ermöglicht es, vorhandene Bordsteine zu Ladestationen umzufunctionieren, ohne zusätzliche Stellflächen zu benötigen.

    Der Änderungsantrag wurde von Hans-Josef Winkler als Fraktionsvorsitzender unterzeichnet. Die detaillierte Begründung soll mündlich in der Ausschusssitzung erfolgen.

  • FDP-UWG fordert Neuplanung für August-Bebel-Platz in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die FDP-UWG bringt einen Änderungsantrag zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in den Ausschuss für Mobilität ein. Der Antrag basiert auf einem gemeinsamen Beschluss der Wattenscheider Bezirksvertretung und sieht vier Leitplanken für die Neuplanung vor.

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat für die Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 einen Änderungsantrag zum Umbau des August-Bebel-Platzes vorgelegt. Der Antrag orientiert sich vollständig an einem Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 19. Mai 2026, der fraktionsübergreifend von SPD, CDU, UWG und Wattenscheider Chance getragen wurde.

    Vier Kernpunkte für die Platzgestaltung

    Die Verwaltung soll auf Grundlage von vier Leitplanken einen neuen Maßnahmenplan erarbeiten:

    • Erhalt der Befahrbarkeit: Der Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr zugänglich bleiben. Gleichzeitig sind verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen, insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h zwischen Voedestraße und Hochstraße.
    • Punktuelle Aufwertung: Geplant sind Verbesserungen bei Aufenthaltsqualität, Begrünung, Beleuchtung und Barrierefreiheit. Der bestehende Parkplatz soll gestalterisch einbezogen, aber nicht verkleinert werden. Zudem soll ein Wasserspielplatz berücksichtigt werden.
    • Pavillons: Die Verwaltung soll zwei Planungsvarianten vorlegen – eine mit und eine ohne die bestehenden Pavillons. Für die dort ansässigen Geschäfte sollen alternative Standorte in leerstehenden Ladenlokalen geprüft werden.
    • Gesamtkonzept Innenstadt: Die Planung soll in ein umfassendes Konzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, einschließlich Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

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    Verzicht auf nördlichen Neubau

    Ausdrücklich verzichten soll die Planung auf einen nördlichen Neubau. Stattdessen soll die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung gestaltet werden. Auch künftige Veranstaltungen wie „Der Bebel bebt“ sollen weiterhin möglich bleiben.

    Respekt für lokale Entscheidungen

    In ihrer Begründung betonen die Antragsteller Léon Beck und Hans-Josef Winkler, sie würden den „sorgfältig, inhaltlich wohlüberlegten Beschluss der Vertreter vor Ort“ in die Bochumer Gremien transformieren. Sie bitten um Respektierung und Zustimmung zu dem Wattenscheider Beschluss.

  • Verwaltung setzt bei Verkehrszeichen-Kontrolle weiterhin auf bewährte Methoden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine FDP-Anfrage zu KI-gestützten Systemen zur Überwachung von Verkehrszeichen. Während andere Kommunen wie Duisburg digitale Lösungen testen, sieht Bochum derzeit keinen ausreichenden Mehrwert für solche Investitionen.

    Bewährtes System der Straßenkontrolle

    Die Überwachung von Verkehrszeichen erfolgt durch Kontrollgänger des Technischen Betriebs im Rahmen regelmäßiger Straßenkontrollen. Dabei reicht nach gängiger Rechtsprechung eine reine optische Vorbeifahrtkontrolle nicht aus – vielmehr sind eingehende Sicht- und Standkontrollen erforderlich. Die Dokumentation erfolgt digital über die Straßendatenbank ViaVis.

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    Kontrollintervalle nach Verkehrsbedeutung

    Die Kontrollintervalle richten sich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen:

    • Stark frequentierte Straßen: wöchentliche Kontrolle
    • Weniger frequentierte Straßen: alle 14 Tage bis 2 Monate
    • Zusätzlich mindestens einmal jährlich Detailkontrolle mit Standsicherheitsprüfung

    Zuständig sind der Technische Betrieb für reguläre Verkehrszeichen sowie das Tiefbauamt für größere Verkehrszeichenbrücken, -pfosten oder Lichtsignalanlagen.

    Jährliche Kosten von rund 500.000 Euro

    Die Stadt wendet erhebliche Mittel für die Instandhaltung von Verkehrszeichen auf:

    • Reparaturen und Austausch: durchschnittlich 400.000 Euro (2024/2025)
    • Reinigung: rund 40.000 Euro
    • Erneuerung größerer Wegweiser: 50.000 Euro jährliches Budget

    KI-System würde wenig Mehrwert bieten

    Auf die Frage nach KI-gestützten Systemen wie dem in Duisburg erprobten Modell zeigt sich die Verwaltung zurückhaltend. Ein solches System erfordere nicht nur Kameratechnik in Fahrzeugen, sondern auch entsprechende IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsbelangen.

    Der zusätzliche Erkenntnisgewinn sei gering, da die Verwaltung bereits über den Mängelmelder von engagierten Bürgern aktuelle Informationen über Schäden an der Beschilderung erhalte. Der Mehrwert stehe nicht im Verhältnis zu den Kosten eines solchen Systems.

    Fachpersonalmangel als größtes Hindernis

    Als größten einschränkenden Faktor für eine zeitnahe Instandhaltung identifiziert die Verwaltung den Mangel an verfügbarem Fachpersonal für zeitnahe Reparaturen. Die Verwaltung verfolgt die Entwicklung derartiger Systeme und Erfahrungsberichte zwar aufmerksam, konkrete Projekte sind aber derzeit nicht vorgesehen.

  • Opposition fordert Sonderprüfung im Ordnungsamt nach Vorwürfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    CDU und FDP-UWG haben einen Dringlichkeitsantrag für eine umfassende Untersuchung im Ordnungsamt gestellt. Hintergrund sind Medienberichte über sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch und Diskriminierung beim Kommunalen Ordnungsdienst.

    Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP-UWG fordern eine sofortige Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Ordnungsamt der Stadt Bochum. Der Dringlichkeitsantrag soll bereits in der Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt werden.

    Umfassende Prüfung gefordert

    Das Rechnungsprüfungsamt soll nach dem Willen der Antragsteller eine vollständige Überprüfung der öffentlich gewordenen Vorwürfe durchführen. Dabei geht es nicht nur um die bereits bekannten Fälle, sondern auch um die Frage, ob weitere problematische Vorfälle existieren, die bisher nicht publik wurden.

    Ein besonderer Fokus liegt auf dem Beschwerdewesen innerhalb des Fachamtes. Die Prüfung soll auch untersuchen, welche Maßnahmen das Fachdezernat als Reaktion auf eingegangene Beschwerden ergriffen hat und wie künftige ähnliche Vorwürfe verhindert werden sollen.

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    Strukturelle Neuaufstellung geplant

    Parallel zur Sonderprüfung soll der zuständige Dezernent die gesamte Führungs-, Aufbau- und Ablauforganisation des Ordnungs- und Veterinäramtes auf den Prüfstand stellen. Besonders im Fokus steht dabei der Kommunale Ordnungsdienst.

    Die Aufarbeitung umfasst verschiedene Bereiche:

    • Bestehende Führungs- und Kontrollstrukturen
    • Dienst- und Fachaufsicht innerhalb des Amtes
    • Wirksamkeit vorhandener Beschwerde- und Meldestrukturen
    • Überarbeitung der Schutzkonzepte für Beschäftigte
    • Personalführung und -entwicklung
    • Führungs- und Aufsichtsverantwortung der Vorgesetzten

    Maßnahmenkatalog gefordert

    Nach Abschluss der Untersuchung soll der zuständige Dezernent dem Rat ein Konzept zur strukturellen Neuaufstellung vorlegen. Dieser Maßnahmenkatalog soll unter anderem Verbesserungen des Arbeitsklimas, den Aufbau von Vertrauen in interne Strukturen und die Optimierung des Meldewesens beinhalten.

    Besonders wichtig ist den Antragstellern, dass Beschäftigte künftig ohne Angst vor Nachteilen Vorfälle melden können. Außerdem sollen klare Regeln für Führungskräfte im Umgang mit problematischen Situationen eingeführt werden.

    Externe Prüfung als Option

    Falls das Ergebnis der internen Prüfung aus Sicht des Rates nicht ausreichend ist, soll ergänzend eine unabhängige externe Untersuchung eingeleitet werden. Die Ergebnisse der Sonderprüfung werden in einer speziellen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten.

    Hintergrund der Vorwürfe

    Die Antragsteller beziehen sich auf Presseberichte der WAZ über schwerwiegende Vorwürfe gegenüber Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes. Diese reichen von sexueller Belästigung und Machtmissbrauch bis hin zu diskriminierenden und rassistischen Vorfällen.

    Nach Einschätzung der CDU-Ratsfraktion sowie der FDP-UWG lassen die geschilderten Sachverhalte auf strukturelle Defizite in der Organisation, Führung und Kontrolle schließen. Der begründete Verdacht bestehe, dass dienst- und arbeitsrechtliche Vorschriften nicht hinreichend eingehalten oder durchgesetzt wurden.

  • Antrag für städtische Infobroschüre zu Notfällen und Krisensituationen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    CDU, FDP-UWG und UWG haben einen gemeinsamen Antrag eingereicht, um eine städtische Informationsbroschüre für Notfall- und Krisensituationen zu entwickeln. Die Broschüre soll kommunale Besonderheiten Bochums berücksichtigen und auch in leichter Sprache sowie weiteren Sprachen verfügbar sein.

    Prüfauftrag an die Verwaltung

    Der Rat soll die Stadtverwaltung beauftragen zu prüfen, inwieweit eine städtische Infobroschüre mit Basisinformationen zum Verhalten in verschiedenen Notfall-, Katastrophen- und Krisensituationen entwickelt werden kann. Dabei sollen folgende Aspekte untersucht werden:

    • Druckkosten der Broschüre
    • Sinnvolle weitere Sprachversionen
    • Nutzung von Erfahrungen anderer Kommunen

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    Ergänzung zu Bundesratgeber geplant

    Der Fokus soll auf der Ergänzung des bereits bestehenden Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) durch kommunale Themen liegen. Als Orientierung wird die Essener Broschüre „Für den Notfall vorsorgen“ genannt.

    Verschiedene Notfallszenarien im Blick

    Die geplante Broschüre soll Tipps für Krisenvorsorge und Risikovorbeugung enthalten sowie schnelle Anleitungen für verschiedene Notsituationen bereithalten:

    • Extremwetterlagen
    • Stromausfälle
    • Terrorangriffe
    • Pandemien

    Digitale und gedruckte Verbreitung vorgesehen

    Die Antragsteller betonen, dass alle Bochumer Haushalte auf die Informationsschrift aufmerksam gemacht werden sollen. Neben der digitalen Bereitstellung über die offiziellen Kanäle der Stadt und die Bochum-App wird auch eine Verbreitung in gedruckter Form als wünschenswert erachtet. Begründet wird dies damit, dass nicht alle Einwohner digital unterwegs seien und es Notsituationen geben könne, in denen der Internetzugang gestört sei.

    Den Antrag haben Irina Becker und Daniel Obitz (CDU), Felix Haltt und Hans-Josef Winkler (FDP-UWG: WAT im Rat) sowie Jens Lücking (UWG: Freie Bürger im Rat) unterzeichnet.

  • Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung: Ratsmitglieder sollen nur einem Ausschuss angehören

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Alle Fraktionen des Bochumer Stadtrates haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung eingereicht. Sie wollen die Interpretation des § 58 der Gemeindeordnung NRW präzisieren und festlegen, dass ein Ratsmitglied nur einem Ausschuss als beratendes Mitglied angehören kann.

    Fraktionsübergreifender Konsens

    Der Änderungsantrag wird von sämtlichen im Rat vertretenen politischen Gruppierungen getragen: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, UWG: Freie Bürger, STADTGESTALTER/Volt, FDP und BSW. Diese seltene Einmütigkeit unterstreicht die Bedeutung der Regelung für die kommunalpolitische Arbeit.

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    Präzisierung der Gemeindeordnung

    Der Antrag bezieht sich auf § 58 (1) Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Fraktionen wollen durch ihren Beschlussvorschlag klarstellen, dass die Formulierung „einem Ausschuss“ wörtlich zu verstehen ist. Ein Ratsmitglied soll demnach nur in einem einzigen Ausschuss als beratendes Mitglied tätig sein können.

    Behandlung im Rat

    Der Änderungsantrag ist für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen und bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.6 „Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum“. Die ursprüngliche Vorlage behandelte die Festlegung der Anzahl der Ausschüsse.

  • Alle Fraktionen beantragen gemeinsam neue Stellvertretungsregelung für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung eingereicht. Künftig sollen alle Ratsmitglieder automatisch als Stellvertreter für alle Ausschüsse fungieren können.

    Flexible Vertretung nach Verfügbarkeit

    Der von allen acht Fraktionen und Gruppen gemeinsam eingereichte Antrag sieht vor, dass neben der regulären Ausschussbesetzung gemäß den beigefügten Wahllisten eine umfassende Stellvertretungsregelung eingeführt wird. Alle Ratsmitglieder der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sollen gleichzeitig als stellvertretende Mitglieder ihrer jeweiligen Fraktion oder Gruppe in sämtliche Ausschüsse gewählt werden.

    Die Vertretung soll dabei in Reihenfolge der Verfügbarkeit der Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion beziehungsweise Gruppe erfolgen. Diese Regelung ist für die gesamte Wahlperiode 2025 bis 2030 vorgesehen.

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    Breite Unterstützung aller politischen Kräfte

    Der Änderungsantrag wird von den Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen politischen Gruppierungen unterzeichnet: Peter Reinirkens (SPD), Karsten Herlitz (CDU), Vicki Marschall und Sebastian Pewny (Die Grünen), Wiebke Köllner und Horst Hohmeier (Die Linke), Jens Lücking (UWG: Freie Bürger), Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger (Stadtgestalter/Volt), Felix Haltt (FDP) sowie Sven-Eric Ratajczak (BSW).

    Der Rat soll über den Antrag in seiner Sitzung am 20. November 2025 entscheiden.

  • UWG und FDP beantragen Änderung bei Wahl der Emschergenossenschaft-Delegierten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die UWG-Fraktion „Freie Bürger im Rat“ und die FDP im Rat haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft eingereicht. Sie schlagen Léon Beck (FDP) als Delegierten vor.

    Änderungsantrag für Ratssitzung am 20. November

    Der am 18. November 2025 eingereichte Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.7 der Ratssitzung vom 20. November 2025. Dabei geht es um die Wahl der Delegierten zur Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Periode 2026 bis 2031.

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    FDP-Politiker als Delegierter vorgeschlagen

    Die beiden Fraktionen schlagen in ihrem gemeinsamen Antrag Léon Beck von der FDP als Delegierten vor. Der Antrag ist an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet und enthält eine entsprechende Wahlliste mit Beck als einzigem Kandidaten.

    Hintergrund zur Emschergenossenschaft

    Die Emschergenossenschaft ist ein Wasserverband, der für die Abwasserentsorgung und den Gewässerschutz im Emschergebiet zuständig ist. Die Delegierten der Mitgliedskommunen nehmen an den Genossenschaftsversammlungen teil und vertreten dabei die Interessen ihrer jeweiligen Städte.

  • Brandschäden am neuen Steg im Stadtgarten Wattenscheid werden repariert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine FDP-Anfrage zu Brandspuren am neuen Steg im Teich des Stadtgartens Wattenscheid geantwortet. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden, aber die Reparatur ist bereits beauftragt.

    Schäden seit August bekannt

    Bereits seit Anfang August sind auf dem neuen Steg im Teich des Stadtgartens Wattenscheid Brandspuren zu erkennen. Dr. Rolf Heyer von der FDP-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. September nach dem Umgang mit diesen Schäden gefragt.

    Die Verwaltung bestätigte, dass ihr der Sachverhalt bekannt ist. Trotz Ermittlungen konnte jedoch nicht festgestellt werden, wer für die Brandspuren verantwortlich ist.

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    Reparatur bereits beauftragt

    Für die Beseitigung der Schäden wurde bereits eine Firma beauftragt. Sobald die nachbestellten Holzbohlen geliefert werden, soll die Reparatur kurzfristig durchgeführt werden.

    Verstärkte Kontrollen als Präventionsmaßnahme

    Zur Verhinderung künftiger Schäden räumt die Verwaltung ein, dass in einer öffentlich zugänglichen Parkanlage weitere Beschädigungen der Ausstattungselemente grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Als Gegenmaßnahme hat das Ordnungsamt die Intervalle der Kontrollrundgänge bereits verstärkt.

    Die Antwort wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 9. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen.

  • Alle Ratsfraktionen beantragen gemeinsam Änderung der Hauptsatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 85 (SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,UWG:FB,FDP,BSW, Backs,OB)

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Antrag zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt eingereicht. Die Verwaltung soll dem Rat eine geänderte Fassung mit konkreten Vorschlägen zur Beschlussfassung vorlegen.

    Parteiübergreifende Initiative

    Der am 3. Dezember 2025 eingereichte Antrag trägt die Unterschriften aller sieben Ratsfraktionen: SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Eine solche parteiübergreifende Einigkeit bei Anträgen zur Hauptsatzung ist bemerkenswert.

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    Behandlung im Dezember geplant

    Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geänderte „Hauptsatzung der Stadt Bochum“ mit den als Anlage beigefügten Vorschlägen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Konkrete Änderungsvorschläge in Anlage

    Die spezifischen Änderungsvorschläge sind dem Antrag als Anlage beigefügt. Die Hauptsatzung regelt grundlegende organisatorische und verfahrenstechnische Angelegenheiten der Stadtverwaltung und des Rates.