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Verwaltung schlägt Änderung des Gesellschaftsvertrags für SBO vor

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen soll künftig allein durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin erfolgen. Der Rat berät am 18. Dezember über eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

Die Verwaltung beantragt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH. Ziel ist es, die Vertretungsregelungen in der Gesellschafterversammlung an den städtischen Konzern-Standard anzupassen.

Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden

Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.

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Bewährtes Modell soll übernommen werden

In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.

Politische Einflussnahme bleibt gesichert

Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.

Beratungsfolge

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

Unterlagen

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