Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung will sich bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Wohnungsbauturbos nicht im Voraus festlegen. Eine entsprechende Eingabe von Bürgern nach § 24 Gemeindeordnung wird mit dem Verweis auf notwendige Flexibilität abgelehnt.
Bürgerinitiative fordert verbindliche Standards
Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Jürgen Dassow, Brigitte Giese und Andrea Wirtz haben als Vertreter des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie fordern, dass die Verwaltung vorab transparent und verbindlich über die Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Wohnungsbauturbo informiert.
Die Bürgervertreter wollen wissen, welcher Adressatenkreis in welchen Fällen wie beteiligt werden soll, ob nur unmittelbar betroffene Nachbarn einbezogen werden oder der Betroffenenkreis weiter gefasst wird. Zudem fragen sie nach Präsenzveranstaltungen zusätzlich zu Online-Formaten und nach mehrstufigen Beteiligungsverfahren analog zu Bebauungsplanverfahren.
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Jetzt abonnierenVerwaltung setzt auf Flexibilität statt feste Vorgaben
Die Verwaltung lehnt die Anregung ab und begründet dies mit der Notwendigkeit flexibler Instrumente. Die Beteiligung der Öffentlichkeit werde in konkreten Fällen über die bereits bekannte Plattform bochum-mitgestalten.de kommuniziert. Eine starre Festlegung im Voraus behindere die Anwendung passgenauer Beteiligungsformate.
Sorge vor Beschleunigung zu Lasten der Bürgerbeteiligung
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung befürchtet, dass die Beschleunigung des Wohnungsbaus auf Kosten des Artenschutzes, des Natur- und Umweltschutzes und zulasten der Beteiligung der Zivilgesellschaft gehen wird. Aus der ursprünglichen Verwaltungsvorlage zum Wohnungsbauturbo lasse sich nicht erahnen, wie Öffentlichkeitsbeteiligung unter den beschleunigten Verfahren aussehen werde.
Evaluation soll Erfahrungen bewerten
Die Verwaltung verweist darauf, dass der Wohnungsbauturbo eine flexible Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfordere, um fallbezogen passende Formate wählen zu können. Da die konkreten Anwendungsfälle noch nicht bekannt seien, sei eine Vorabdefinition nicht zielführend. Im Rahmen einer geplanten Evaluierung werde der Rat auch über die Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert.
Der Rat entscheidet am 19. März 2026 über die Eingabe.
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