Verwaltung sieht keine „alternativen Gremien“ in Bezirksvertretungen

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten
19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe der AfD zurück, es gäbe in den Bezirksvertretungen „alternative Gremien“ zur Umgehung von Bezirksältestenräten. Lediglich die unsachgemäße Nutzung eines Dienstpostfachs durch den Wattenscheider Bezirksbürgermeister wird bestätigt.

Nur eine Bezirksvertretung hat Ältestenrat

Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage, dass aktuell nur die Bezirksvertretung Bochum-Ost über einen Bezirksältestenrat verfügt. Dieser wurde am 12. Dezember 2025 eingerichtet. In den vorangegangenen zwei Wahlperioden hatten mit Ausnahme von Bochum-Mitte alle Bezirksvertretungen entsprechende Gremien.

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Keine „alternativen Gremien“ bekannt

Nach Kenntnis des Oberbürgermeisters existiert in keiner Bezirksvertretung ein formell oder informell etabliertes „alternatives Gremium“, das anstelle eines Ältestenrats regelmäßig Angelegenheiten der Bezirksvertretung vorberät. Damit entfallen auch die detaillierten Nachfragen der AfD zu Teilnehmern, Terminen, Kosten und Themen solcher Treffen.

Verstoß gegen Neutralitätspflicht bestätigt

Die Verwaltung bestätigt jedoch einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Wattenscheider Bezirksbürgermeisters Dünnebacke (SPD). Er hatte für die Einladung zu einer Fraktionssitzung sein dienstliches Postfach verwendet, was der gebotenen Neutralität des Amtes gegenüber politischen Parteien widerspricht.

Fraktionssitzung statt alternatives Gremium

Das von der AfD kritisierte Treffen in Wattenscheid zum Thema August-Bebel-Platz wird von der Verwaltung als interne SPD-Fraktionssitzung eingeordnet. Fraktionssitzungen seien Teil der inneren Willensbildung einer Fraktion und unterlägen nicht den Grundsätzen der Gleichbehandlung aller Mandatsträger. Es bestehe keine Verpflichtung, andere Fraktionen über Inhalte solcher Gespräche zu unterrichten.

Hinweis auf korrekte Verfahrensweise

Der Bezirksbürgermeister wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, künftig für Einladungen zu internen Fraktionssitzungen ausschließlich private oder fraktionsinterne Kommunikationswege zu nutzen. Die Verwaltung stellt klar, dass interne Fraktionssitzungen zulässig sind, sofern sie eindeutig als solche organisiert werden und keine amtlichen Ressourcen dafür in Anspruch genommen werden.

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