Sportpark Feldmark: Bebauungsplan für erweiterte Radsportanlage beschlossen

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
18.06.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

Vielfältiges Sportangebot geplant

Der Sportpark Feldmark ist Teil des Gesamtprojekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, bei dem in den nächsten Jahren rund 1.300 neue Wohneinheiten in Altenbochum und Laer entstehen. Die vorhandene Radsportstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ soll erheblich erweitert werden.

Geplant sind:

  • Ausbau der bestehenden Rennradstrecke
  • Erweiterung des Trial-Parcours mit künstlichen und natürlichen Hindernissen zur Fahrtechnikschulung
  • Verbesserung der Mountainbike-Strecke
  • Neuer Pumptrack als asphaltierte, wellenartige Rundstrecke
  • Multifunktionsgebäude im nördlichen Bereich
  • Weitere Spiel- und Sportflächen, unter anderem für Calisthenics

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Planungsrechtliche Grundlagen geschaffen

Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei mit Baumschule und wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportpark festgesetzt. Ein U-förmiger Bereich um die zentrale Fläche erhält Bindungen für Bepflanzungen, um den vorhandenen Gehölzbestand weitgehend zu erhalten.

Der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 324 „Ölbachtal, Teilgebiet Bochum II“ setzte für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen fest, was die geplante Sportparknutzung nicht zuließ.

Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

Da das gesamte Plangebiet als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, führt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern. Dieser wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen im Münsterland ausgeglichen.

Zusätzlich entstehen durch die Neuversiegelung von Flächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten zur Folge haben. Auch dieser Ausgleich erfolgt durch externe Aufforstungsmaßnahmen.

Keine erheblichen Verkehrs- oder Lärmbelastungen

Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen sowohl werktags als auch an Wochenenden mit sehr guter Qualität des Verkehrsablaufs bewältigt werden können. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass weder durch zusätzlichen Verkehrslärm noch durch Sportlärm erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Beratungsfolge und Präsentation

Der Bebauungsplan durchlief zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Anhörung, anschließend den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung. Der Rat fasste am 18. Juni 2026 den endgültigen Satzungsbeschluss.

Das Projekt soll zusammen mit dem gesamten OSTPARK im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 präsentiert werden.

Unterlagen

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